October und November 1657.
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Conferenz von Lucern, Schwyz, Unterwnlden und Zug.
Bremgarten und Mellingen. 30. October bis 3. November.
Staatsarchiv Luccri». Mg. Absch, Bd. XI,VII, lol. ZSl.
Gesandte: L u c e r n. Ulrich Dullikcr, Schultheiß; Christoph Pfhffcr, Stadtvenner. Schwhz. MichaelHah^' ^""^"""uann; Martin Bclmont, alt-Landammann. U u t er w a ld c n (ob dem Wald). Melchioralt-Landammann; Balthasar Amschwand, des Raths. Zug. Beat Zurlaubcn, alt-Ammann;"an Schön.
» Von ihren Obrigkeiten beauftragt, in Brcingarteu den Bericht abzuwarten, ob Zwchcr mit densich ' ^ "" Tagsazung in Baden sich eingefunden habe, und in Kenntnis gesczt, daß dicß
sa-, so verhalte, melden die Gesandtschaften nach Baden, daß sie nicht neben Zweher bei der Tag-bech ^ch^uicn dürfen. Am folgenden Tage zeigte ihnen Statthalter Tschndi mündlich an, er und dies^t ^^andten von Solothurn wünschen, daß sie nach Mellingen sich verfügen und dort mit den Ge-Freiburg und Appenzell wie auch mit ihnen sich besprechen möchten. Obwohl die Gesandt-von Schwhz den Lorschlag bedenklich fand, führte doch eine zweite schriftliche Einladung mit dervon ^ Gesandte von Uri, doch ohne Zweher, in Mellingen eintreffen, hingegen freilich diede>i>b ""ch Hause reisen werden, zu dem Entschlüsse, sich dahin zu begeben, was auch am 2. No-
deß ^ geschah. ^ Statthalter Tschndi und den Gesandten von Solothurn wurde nun eröffnet,
^rten"" Licrwaldstättcbund festhalte, aber mit Hinsicht auf die von der Brcm-
H.. ^ Konferenz gegebene Erinnerung nochmals einen gütlichen AuStrag versuchen wolle, daher den^ "^ch^' sowohl Uri als Schwhz jedes vier oder sechs unparteiische Männer ernennen,
vni> sie aus seinen Angehörigen wähle, oder so, daß die von Uri solche aus Schwhz
oder aus Uri erkiese; diese Männer sollen ZwchcrS Verantwortung anhören und gütlich
darüber entscheiden; wenn sie aber zerfallen, sollen ihnen noch von jedem der beiden Ortebej. ""d Untcrwaldcn zwei Männer zugegeben werden, mit dem Befehl, dem einen oder andern Theilüber ^ein weder die Gesandten von Uri, welche die ganze Sache den VII katholischen Orten zu"trugen, noch auch diejenigen von Schwhz, die sich auf den Licrwaldstättcbund bezogen,sich befugt, auf diesen Lorschlag einzutreten. Was ferner über diese und andere LcrmittelungS-
ju ""d von den großen Nachtheilcn des langen Streites geredet worden, bleibt jeder Gesandtschaftsucht ! überlassen, e. Die Gesandten von Solothurn und Statthalter Tschndi wurden endlich cr-teisx' h'uzuwirkcn, daß, wenn die allgemeine Tagsazung sich auflöse und Oberst Zweher nach Hause»et^ ^ Verhandlungen der regierenden Orte in Betreff der Vogtcicn fortgcsczt, nämlich die Abgcord-deu g, ^"ccrn, Unterwaldcn, Schwhz und Zug eingeladen werden, in Baden einzutreffen; ferner seisichaften von Zürich und Bern die unveränderte Erhaltung der Ordnung in den Logtcicnsi»e 5 endlich jeder weitere Anlaß zum Mißtrauen zu vermeiden. «I. Nächstens soll wieder
^bersi ^""3 der IV alten Orte veranstaltet und dann zusammengetragen werden, was jedem Orte desZwchers halben bekannt ist.