Zgy October 1657.
t) Freiburg und Solothurn schriftlich zu bitten, daß sie Uri angelegentlich abrathcn, den Oberst Zwch"^'die Tagleistnng zu senden; 2) sofern die Obrigkeiten beistimmen, nächsten Montag nach Brcmgartcu ^zu verfügen, um daselbst sich persönlich zu erkundigen, was von Uri in Bezug auf ZweherS Abordn" >zu erwarten sei; 3) den Obrigkeiten anhcim zu geben, wie sie ihre Weigerung, neben Zwcyer z» ^verantworten und ob sie ihre dießfälligcn Beschwerden gemeinsam vortragen oder dieses zu thun I ^einzelnen Orte überlassen sollen. Ucbrigenö soll man alle Extreme vermeiden und die viergünstiger Stimmung zu erhalten trachten. Schwhz erhält von diesen Verhandlungen Bericht undRath, vorläufig mit aller Exeeution oder wirklichen Dcliberation gegen Zweher inne zu halten.
SS8.
Gemein-eidgenössische Tagsaznng.
Baden. 1KZ7, 28. October bis 3. November. (18.—24. Oct. alt Kal.)
Staatsarchiv Zürich. Allg. Absch. Bd. l0«, kol. «SZ.
Gesandte*): Zürich. Joh. Heinrich Waser, Bürgermeister; Salomon Hirzel, Statthalter,Kaspar Hirzel, Stadtschrciber. Bern. Anton von Grafcnried, Schultheiß; Abraham von Werbt- ^Seb. Peregrin Zweher, Landammann und Landeshauptmann; Andreas Plantzer, alt-Landa»^^Glarus. Landammann Elcrit und Statthalter Tschndi. Basel. Benedict Socin und ^ubrru^^hard, beide des Raths. Fr ei bürg. (Niemand erschienen.) Solothurn. Wilhelm von Ste>» ^Schultheiß; Franz Haffncr, Stadtschrciber. Schaffhausen. Leonhard Meher, Bürgermeister, ^Neukomm, Statthalter. Appenzell. Von Jnncr-Rhodcn Niemand, von Außcr-Rhodcn Statthalter
Bei dieser Tagsazung, vornehmlich wegen der ungleichen Rechtssprüche der Schicdortc ausgcs^'erschienen die Gesandten von Lucern, Schwhz, Unterwaldcn und Zug nicht wegen ihres ^ ^Uri**); auch Freiburg und Appenzell I. - Rh. waren nicht vertreten. Die Ncutral -OrteSolothurn theilten aber den Gesandten der übrigen Orte die Gründe mit, welche Lucern, Schwhz, ^ ^walden und Zpg sich einzufinden abgehalten haben, zeigten an, daß „Mittel vorgefallen seien. ' ^Differenz zwischen den beiden Orten Uri und Schwhz förderlichst möchte vertragen werden,"den Antrag, am 5./15. Deccmbcr sich wieder zu versammeln, was an die Ständeregierungcn heimzu ^übernommen wurde. Inzwischen soll alles Schmüzen und Schmähen bei hoher Strafe verbot^damit der gemeine Mann wisse, daß zwischen den Orten Friede herrsche.
-) Das Gcsandtcnverzeichniß ist dcm Abschied von der Hand des Stadlschreibers Hirzel nachgesezt. schied
") Hingegen waren die Gesandten dieser Orte nach Vremgartc» gekommen, woselbst sie tagten. S. den solgendc» -