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6,1,a (1867) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1649 bis 1680
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Octobcr l657. 389

^ wichen wollen, so müßte auf folgender Tagleistnng bcratbschlagt werden, wie man wider Oberstde» ^ wolle, und wie dabei nöthig sein werde, daß Schwyz seine Klage und Unterwaldcn den

Frciämtern wider Zwcycr und seinen Schaffner zu Hilfikon gemachten Proccßk» übrigen Orten participircn. e. (S. n. Thnrgau).

. Man sehe auch im Abschnitte Hcrrschaftsaiistelcgenheiten:

«. Art. 272. Verkauf von Gerichtöhcrrschaftcn.

SS«.

Konferenz von katholisch Glarus, Freiburg, Solothurn und katholisch Appenzell.

Bremgarten. I4»37, 23. October.

^'gen ^ l'ch cin Schreiben an die übrigen katholischen Orte in der "Streitsache zwischen Uri und Schwvz

chiv^ ^ '^cycr'schen Angelegenheit! dieses Schreiben ist dem Abschied vom 25. Octobcr beigelegt (im Nidwaldncr Ar-^ichied? ^^tstellung dieser Conferenz zu Brcmgarten geschieht auch Erwähnung auf dem Tag zu Lucern am 17. Oct.Abschied konnte jedoch nicht aufgefunden werden. S. auch Absch. 227.

SSV.

Conferenz von Lucern, Nnterwalden und Zug.

Lucern. I<»37, 23. Octobcr.

Staatsarchiv Lucern. Allg. Absch. Bd. XKVII, tvl. 214.

Lucern. Ulrich Dullikcr, Schultheiß; Laurenz Meyer, Statthalter; Christoph Pfyffcr,' Ludwig Meyer und Jost Pfyffcr, beide des Raths. Untcrw a ld en. Heinrich Buchcv,uh Wolfgang Wirz, alt-Sckclmeistcr, von Obwaldcn; Joh. Melchior Leu, Landammann,

wann.

Peter ^ s-a, - - - ,

Zwgcr, Panncrhcrr, von Nidivalden. Zug. Georg Sidlcr und Wilhelm Heinrich, beide

die do,l^"' ^farns, Freiburg, Solothurn und katholisch Appenzell vorläufig geantwortet hatten, daß sie»>,h sirmachte Mitthcilung auf der Conferenz in Bremgarten in Bcrathung nehmen werden,

staltet Erwartung eines von der Conferenz eingehenden Schreibens, diese Conferenz vcran-

^r keine formelle Antwort auf das gestellte Gesuch einlief, wohl aber zweide,, tz,..^^)rciben von den Gesandtschaften genannten Männern, eröffnete Obwaldcn eines ThcilS^lreig^ Bunde der III, IV oder V alten Orte abzuweichen, andern ThcilS das

^ ^ Antwort der Conferenz in Brcmgarten, endlich auch die Bcsorgniß, daß Uri den^»»c- Tagleistnng nach Baden abordnen werde. Nidwaldcn erklärte sich in gleichem

sangst zur Rechtshandlung geschritten wäre. Lucern fügte bei, daß laut^ Finall"? >u Schwyz, ungeachtet zweiipaligcr Abmahnung, dennoch vom dreifachen Landrathe

stuß sirgcn Zwcycr gefaßt worden sei. Hierauf vcrciuigtc man sich zu dem Beschlüsse: