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6,1,a (1867) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1649 bis 1680
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38k September 1657.

heimatlichen Obrigkeit gerichtet werden wolle, weßwegcn sie selbst in Uri, als einige der Ihrigen auf ^gehörige von Schwhz wegen Verlassen zweier Hauptschanzen und wegen dcö verabredeten AusfallsRapperöwhl gescholten, ebenfalls die Klage zurükgchalten haben. Schwhz seinerseits beruft sichauf seine bereits eröffnete Instruction, über die hinaus nicht gehen könne, will aber densieben Orte durch einen Expressen seinen Obern berichten. Es wird nun zu erwarten sein, was .Worten von Uri, an das mit kräftiger Erinnerung zugeschrieben worden ist, und von Schwhzsollten diese dem gemachten Vorschlag nicht günstig sein, so würde dann nach Maßgabe des Vier ^stättebundeö in der Sache gehandelt werden müssen. «. Die Beantwortung des an alle XIIIgelangten Schreibens des Herzogs von Longucville bleibt Zürich überlassen; dabei soll ihm abernoch besonders im Namen der katholischen Orte das Gebührende zugeschrieben werden. «I. Der ''wegen der neulich geschehenen Fcicrtagöstörung zu Fraucnfeld und was dicßfallö dem Landvogt im ^gau befohlen worden , sowie die durch katholisch Glaruö angebrachte Klage über Verlezung der 'ab Seite ihrer unkatholischen Mitlaudleutc und Schlcißung dcö Altars zu Schwanden werden denhintcrbracht als Beispiele, wie sehr man Ursache habe, sich der Einigkeit zu befleißen, v. Von dengesandten Solothurn's hat man mit Leidwesen vernommen, daß von Partikularen viel SchmüZM^Schmahcns wider sie ergehen soll, welches die Obrigkeiten ernstlich abhalten und nicht dulden

Anmerkung. Beim Schwyzer Exemplar dieses Abschieds liegt ein Originalschreiben vonFerdinandOber- und Niederbayern -c., Herzog, Pfalzgraf bei Rhein u. s. w., in den Lande» des Rheines und Schwabensfränkischen Rechtens, Fürseher und Vicarius, Landgraf zu Leuchtenberg," an Burgermeister und Rath der Stadt ^worin er sie zur Ausgleichung des mit der Stadt Uri wegen Oberst Zweyer habenden Spans ermahnt, ä. <l. Sch ^29. August 1657.

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Conferenz von Lucern und Unterwalden.

Lucern. 18S7, 28. September.

Staatsarchiv Lucern. Allg. Absch. Bd. XKVII, toi. iso.

Gesandte: Luccrn. Ulrich Dulliker, Schultheiß; Heinrich Fleckenstcin, Panncrherr; Laurenz ^Statthalter; Ludwig Mehcr, des Raths. Unterwalden. Heinrich Bücher, Landammann, u"dgang Wirz, alt-Sekelmeister, von Obwalden; Joh. Melchior Leu, Landammann, und Peter Zeiger, P"Herr, von Nidwalden.

Nachdem Uri den bei der Tagleistung der VII katholischen Orte gestellten Antrag abgelehnt, ^ ^über Genehmigung desselben sich nicht ausgesprochen hat und man in Lucern und Unterwalden^^Ucberzeugung gelangt ist, daß auf dem Wege der Minne nichts Ersprießliches zu erwarten sei, ^Weg dcö vom Vicrwaldstättebunde gewiesenen Rechts angetreten werden müsse, und zwar um ^dader gemeine Burger und Landtmann ob dieser Langmüctigkcit sich ansaugt ungeduldig crzmg^vff den cndtlichen fürderlichen uötrag tringcn," wird auf den nächstfolgenden Donnerstag Abc» f ^ ^mals eine Conferenz nach Staus angcsezt und Uri und Schwhz eingeladen, ihre ernannten ^