Juli 1657. 377
ob gründliche Verantwortung zu verfassen, so mögen die V oder VII katholischen Orte urthcilcn,
'Mbc genügend sei, und wenn sie es nicht sei, so wurde dann laut dem Scmpachcr Vertrag dasurthcil bei Uri stehen. Schwyz dagegen verlangt, daß vorerst Zwchcr wegen der Scheltungcn in^ sc/b Rechtfertigung suche; was dann andere Punkte außer den Scheltungcn betreffe, so habenbie Q ^ eingeklagt, hingegen sei schmerzlich zu erwägen, wie viel es auf sich habe, daß Zwchcr
kl», Zu Baden weitläufig vor die VIII Orte gebracht habe; wenn übrigens Uri an die Er-
bst ^ katholischen Orte kommen wolle, so sei es dazu auch bereit. Dem Antrage der III Orte,^ ^ ^ ausschließlich und zwar so vor die katholischen Orte zu bringen, daß, den bctheiligten Orten"ud Schwhz die Hoheit und Judicatur vorbehalten, von Oberst Zwchcr nach Mittheilung der in^cste ""^"^"^uen Inquisition eine gründliche Verantwortung vorgelegt werde und sodann die dreiGlinde die Sache an ihren gehörigen Ort weisen, stimmt Uri in so weit bei, als es erwünscht^ Kläger zu erfahren und hinsichtlich des Urtheils zur Einsicht zu gelangen, daß dasselbebolit's „vnguotes Gcschreh" hin ausgefällt werden dürfe, sondern mit Unterscheidung der
Sachen von den Privatsachen durch ein Malcflzgericht bei Eiden, wie das^ ' S^schchen gcurthcilt werden müsse. Schwhz aber erinnert, daß Zwchcr gerade weil er, obwohlerschien, das Gericht in den Fall gcsczt habe, einzig an die Scheltworte sich zu halten -Aussagen der Beklagten; erst dadurch seien diese Aussagen zu einem Landgcschrci geworden;»>chr ' Inquisition Einsicht zu nehmen seiner Zeit versäumt habe, so könne diese jezt nicht
j„ 5 ""^ehändigt werden; man sehe übrigens kein anderes Mittel, als daß Zwchcr seine Rechtfertigungichcid H^^'uuf, in der Meinung, daß weitere Repliken nichts verfangen, die Ehre eine Ent-
baß Q ^ ^'u zur Tagsaznng angcsczten 12. August fordere, stellen die III Orte den Antrag,
^ Inquisition dem Oberst Zwchcr übergeben lasse und am 26. Juli zu Stans die Vcrant-^^ben angehört und endlich entschieden werde, was weiter zu thun sei. Sollten Uri undbog ^ ^!stn Antrag nicht annehmen, so würden die übrigen Orte sich gedrungen sehen, nach Inhalt^ ^ k>er IV Waldstättc zu verfahren und wäre Luecrn beauftragt, dazu Veranstaltung zu treffenschlich klmständcn bei Zürich um Verschiebung der Tagsazung cinzugelangcn. I». Ans Antrag von^ ^^^hung auf einer folgenden Konferenz in den Abschied genommen die Angelegenheit^Nctb ^""6 von Rapperöwhl und betreffend das crnducrtc französische Bündniß. e. (S. u. vier^üssche Vogteien übcrh.).
Man sehe auch im Abschnitte Herrschaftöangelegenheiten: ^
2'0gt. iiberh. «. Art. ttil. .iiricgswcse».
48