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6,1,a (1867) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1649 bis 1680
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376 Juli 1657.

einander gehen würde; man erwarte also, daß Zwcycr für so lange zu den eidgenössischen Berath»'^nicht zugelassen werde, bis er sich von den schweren Anklagen gereinigt habe, für welchen Fall ihre ^sandten den Auftrag haben, den Berathungcn beizuwohnen. Die drei Schreiben an die katholische»sandtschaften und Orte sowie an Uri wiesen noch besonders auf die Gefahr hin, die für die kathe»»Sache in der Eidgenossenschaft daraus erwachsen müßte, wenn diese Angelegenheit vor die Unkatholh'^gebracht und diesen so die Gelegenheit geboten würde, gegen unsere Religion und Ehre für sich ^Vorthcil zu ziehen. Uri möge dcßwegen etwas tiefer als bisher geschehen in die Sache gehen »»^freiem unbefangenem Gemüth dieselbe und deren allfälligc Folgen prüfen und Zwchcr von Baden Z»'berufen.

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Conferenz der V katholischen Orte.

Lucern. und 2V. Juli.

Staatsarchiv Lncern. Allg. Absch. Bd. XUVII, kol. IIS.

Gesandte: Lucern. Ulrich Dulliker, Schultheiß; Heinrich Flcckcnstein, Panncrhcrr;

Psyffer, Statthalter; Landvogt Ludwig Mcher. Uri. Joh. Franz Jmhof, Statthalter; Burkhardsbrunncn, Landschreiber. S chwhz. Michael Schorns, Landammann; Martin Bclmont, alt -Landa>»" ^Untcrwaldcn. Marquard Jmfeld, Pannerherr, und Heinrich Bücher, alt-Landammann vd»waldcn; Joh. Melchior Leu und Peter Zelger, neu- und alt-Landammann, von Nidwalden-Georg Sidler, alt-Ammannz Landvogt Christian Schön, des Raths. ,

Nachdem Lucern das Bedauern ausgesprochen, daß der wegen Oberst Zwchcr entstandet ^auf der Jahrrechnungstagsazung die vier Orte in den Affront gebracht habe, nicht mitsizcn zudaß Uri, indem es die VIII Orte anrufe, deren vier unkatholisch seien, die andern der höchst^ ,.^r>aussczc, während doch die vier Orte keinerlei Mißhcll gegen Uri und auf der Conferenz vonkeine Beeinträchtigung erfahren habe, sondern nur die beiden Orte Uri und Schwhz zu frcnndi'^ ^einbarung unter einander ermuntert worden seien, Uri auch wohl hätte bedenken sollen, daß einer c»>' ^Person nicht mehr als dreien Ständen Rüksicht getragen werden dürfe, eröffnete die Gcsandtsä)^Uri, es liege einzig in ihrem Auftrag, die Bermittclungövorschläge anzuhören; dabei sei siezeugt, daß ihr Stand den Streit lieber durch die katholischen Orte als durch die VIII Ortelassen wolle. Die Gesandtschaft von Schwhz dagegen wünschte, daß Uri die von Lucern vorgc" ^Punkte beantwortet hätte. Aus den hierauf erfolgten Vorschlag der drei Orte, daß entwederSchwhz sich freundschaftlich mit einander zu vergleichen einen Versuch machen, oder daß Untcrwald^im ersten und im goldenen Bund mitintercssirt, zwischen ihnen vermittle, oder daß der BundWaldstättc oder auch diejenigen Orte, mit und neben welchen Oberst Zwchcr als Kricgsrathin der Sache sprechen, jedenfalls aber von den VIII Orten abgesehen werde, findet die GesandM^.^,,1Uri, wenn ihrem Landammann Oberst Zweher die Klagcpunktc zugestellt und die nöthige Zeit e>»6