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6,1,a (1867) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1649 bis 1680
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Juli 1657.

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Konferenz der NI Orte Lucern, Unterwalden und Zug.

Stans. 27-2S. Juli.

Staatsarchiv Luccr». Allg. Absch. Bd. XI.VII, kol. lZ8.

Gesandte: Lucern. Ulrich Dullikcr, Schultheis;; Landvogt Ludwig Meher. Untcrwaldc"Heinrich Bücher, alt-Laudanimann von Obwaldcn; Joh. Melchior Leu, Landammann, Bartholoinämatt, Panncrherr, Jakob Christen, Landeshauptmann, Joh. Christen, Statthalter, von N'dwaldcn. o"Georg Sidler, alt-Ammann; Jakob Zumbach, des Raths. .

Die Gesandtschaften verrichten gegenseitig den eidgenössischen Gruß, laden die ausgebliebene ^ ^nung von Schwhz ein, bei ihnen sich einzufinden, vernehmen dann nach deren Eintreffen diedcö Nuntius und der Stände Frciburg, Solothurn und katholisch Glarus, und bcrathcn sich, wie diegclcgenheit des Oberst Zweher zur Hand genommen werden solle. Als Schwhz die Forderungdaß Zweher nicht gehört werde, bis er in Schwhz sich gerechtfertigt habe, und für so lange denlnngcn beizuwohnen beharrlich verweigerte, ließ man die Abgeordneten von Uri eintreten: OberstStatthalter Joh. Franz Jmhof, Landcsfähnrich Franz Arnold, Zcughcrr Joh. Kaspar Stricker, 3^-thasar Bcßlcr, gewesener Landvogt zu LuggaruS, Landvogt Kaspar Plantzcr, Joh. WalthardJoh. Jakob von Bcroldiugcn, Heinrich Wipfliu, Landschrcibcr Burkhard Zumbrunnen. 3ndc»>ihnen eröffnete, daß man durch die leztcn Zuschriften, in welchen Uri die vermittelnden Orte ^als Partei angeschcn habe, empfindlich berührt worden sei und namentlich zu vernehmen wünsche-bei dem Inhalte des DreiläudcrbundcS oder bei dem Bunde der IV Waldstädtc verbleiben, oder wc ^stcnö die Sache nicht außer die V Orte ziehen wollen, die Abgeordneten von Uri aber antworteten,seien hierüber eine Erklärung abzugeben nicht verfaßt, dagegen bereit, Zwchcrö Entladniß und ^ ^ ^bcricht vorzubringen, wurde in BorauSsczung, daß die Angelegenheit wenigstens nicht über die ^hinanS gezogen werde, zur Verantwortung des Oberst Zweher geschritten, endlich nach Anhörungbeschlossen, nochmals bei den beiden Orten Uri und Schwhz durch bewegliche Schreiben darauf zu ^daß sie sich vergleichen; sollte dies; nicht eintreten, so wird dann an nnsern Obern sein, »ach ' j,zu trachten, daß diese leidige Geschichte endlich zn Ende gebracht werde. Auch dem NuntiuS, so^bürg, Solothurn und katholisch Glaruö wird von diesem Ausgange der Konferenz Kcnntnißersten» unter'm 29. Juli, leztern am 7. August.

Anmerkung. Mit Instruction vom 11. August ordnet Schwyz Landeshauptmann Kaspar Abyberg "Landammann Martin Bclmont nach Lucern ab, mit dem Austrag, daselbst vor dem Inner» Rath vorzustellen, Z»Bedenken das auf dem Tag zu Stans eingehaltene Verfahren und der gefaßte Beschluß Anlaß gebe, indem man gf ^verspüre, daß die ab Seite Schwyz's eingebrachten erheblichen Gründe nicht genug berüksichtigt worden seien, da

Abschied nicht einverleibt wurden. Schwpz müsse auf seiner Ansicht beharren, daß Zweyer bezüglich der daselbs^^^«Scheltungen sich auch dort zu reinigen habe i erst nach dem könne zu den Actione» geschritten werden, welche die >

Orte insgesammt berühren. Uebrigens müsse wiederholt werden, daß Schwyz auf keine Weise Uri Anlaß zngegeben, es mit ihm überhaupt nichts ungutes habe. Sollte der Innere Rath auf diese Vorstellungen nicht ^ ^gewillt sein, so sollen die Abgeordneten alsdann um Versammlung von Rathen und Hunderten sich bewerben unstehenden Punkte denselben vorlegen. (Instruction im Landesarchiv Schwyz.)