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6,1,a (1867) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1649 bis 1680
Entstehung
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Juli 1657.

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Man schc auch im Abschnitte HcrrschastSaiigelcgtnhcitcn:

»I- Art. 488..^ Kirchliches und Älaubeuösachcn.

Art. 159. Grafen von Hohcnems.

^ltden.

t Art. 398. Kirchliches und Glaubenssachen. ,

^ ^»ctb. Vogt iibcrh. I. Art. 80. Polizeiliches.

^ Schlüsse des Zürcher Exemplars die Bemerkung, die Zürcher Gesandten seien^lgenv""^ Alvesen, der nur andeutungsweise gemachte Vorbehalt wegen des Schiedspruches werde nicht in den Abschied°wmcn, sonst würden sie gebührend widersprochen oder einen Gegenvorbehalt gemacht haben i in dem ersten ihnen

" Abschiedsconcept sei dieser Vorbehalt auch wirklich nicht aufgenommen gewesen ; sie beauftragten daber denl>»K .. ' u, diese Notiz allen Exemplaren beizufügen und in die Orte, welche etwa schon abgereist seien, zu schreiben,Not,', ^ ^rbehalt dem Spruche der Schiedrichter von Basel und Appenzell A.-Rh. durchaus nicht präjudicire. Die^ ^ aus dem Zürcher Exemplar sehe man beim Artikel selbst. Im Kantonsarchiv Schaffhausen ist im Ab-'

^ Jahres 1V57 ein Bundesproject nebst Beibrief (deutsch und französisch) des französischen Gesandten und^roject der evangelischen Orte enthalten, welche Aetenstükc laut Uebcrschrift auf der Rükseite gegenseitig über-^ längster badischcr Tagleistung jm Junio 1957." Es kann dich nur auf gegenwärtige Tagsazungslenz - da weder im Juni noch Juli eine andere Zusammenkunft der evangelischen Orte zu Baden statthatte (wcnig-^ dahcriger Abschied vor). Es ergibt sich übrigens die Richtigkeit dieser Annahme auch aus einem" des französischen Gesandten an die Cvnferenz der evangelischen Orte zu Aarau vom 14.24. August.

StA

Conferenz von Lucern, Unterwalden und Zug.

Luccrn. It»S7, Juli.

LaiidcSarchiv Nivwalde».

^sandte nicht angegeben.

dv ^'Handlungen dieses Tages winden nicht in Abschicdsform gefaßt; Stadtschrcibcr Hartman»ferc.. ^ schreibt dießfalls unter m t3. Juli an die beiden andern Confercnzortc, er habe, da die Con-ane» lediglich in dem Erlaß von vier Schreiben bestanden, nicht für nöthig befunden, einenschreib darüber zu formircu und schikc ihnen daher lediglich Abschriften dieser Schreiben. DieseNgsel ' d'arcn gerichtet: 1) an die zu Baden versammelten Gesandten von Zürich, Bern, Glarus,Tolgtl,. Solothurn, Schaffhauscn und Appenzell; 2) an die Gesandten von Glarus, Freiburg,^ alt.</^ katholisch Appenzell zu Baden; 3) an Freiburg, Solothurn, Glarus und Appenzell; 4)^ru», !" ^"iinaun, Räthc uird gemeine Landlcutc zu Uri, uild enthielten die Augabc der Gründe,»eben Landammauu Zwchcr nicht sizen und daher die Tagsazung zu Baden nicht besuchen^tcr diu arg gescholtener und des Vatcrlaudsvcrraths angeklagter Mann und so sei esdenke,, ehrlicher Leute, mit ihm die Angelegenheiten des Landes zu bcrathcn; sie geben zu bc-eiiien Eind^ Stieme und billig sei, eine Privatperson hoher als vier Orte zu halten, und was fürUlk es im In- und Ausland machen müßte, wenn die Tagsazung unverrichtctcr Sache aus-