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6,1,a (1867) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1649 bis 1680
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374 Juli 1657.

die Stadt Straßburg uud deu Abt von St. Blasien abzuordnen, doch behielten sich einige ^gewisse Person vor. I. (S. u. vier cnnctbirgische Vogteicn überh.). Ii. Ans das Schreiben desmanns zu Whl, betreffend die Partieipatioil der thurgauischcn Gemeinden Keßwhl, Hcrrenhof u»d ^manshorn ail den Kriegslasten dxr Abtei St. Gallen, wird demselben von den vier Schirmortcn ^ ^wortet, ein Vergleich wäre das Beste; sei das nicht zu erzielen, so mögen die Gemeinden auf denAugust bei der künftigen Tagleistung ihre Beschwerden anbringen.

Besondere Verhandlungen der katholischen Orte.

I. Die Abgeordneten des Bischofs von Basel, Kanzler I. A. Schütz und Laudeöhauptmai» ^von Ligerz, bringen an: Der Bischof wünsche das Bündniß mit den VII Orten fortzusczcn, bc> ^ ,rung des Bündnisses mit Frankreich mit eingeschlossen zu werden, die 165Z errichtete fünfjährigesionalvcreinignng sowohl enger zu schließen als zn verlängern, endlich auch die Sache wegen der ^schaft Pfirt sich angelegen sein zn lassen. In Bezug auf den crstern Punkt ist man einverstanden^sichtlich des Einschlusses in den sranzösischcn Bund soll das Mögliche geschehen; Verlängerung und ^rung der Defensionalvereinigung wird kaum erhältlich sein, fällt jedoch in den Abschied; wegenan Frankreich, an den König von Ungarn, an die Kurfürsten, an den Erzherzog von Oesterreichdie NcichsstandeSdcputirten in Frankreich geschrieben, daß sie dem Bischof zum Bcsiz der ihm zukonu"^,^Rechte behilflich sein möchten. Die IV Städte, die man um Mithilfe angicng, wollten diese Sch'"^nicht mituntcrzcichncn. ,»». Dem Bischöfe und den Zehndcn von Wallis wird geantwortet, daßnach Urscrn angetragene Coufcrcuz am 26. August durch einen Gesandten ans jedem Staude ^wolle. ». Das päpstliche Brcvc ist durch Lneeru angemessen zu beantworten. «». Dem Könige ^garn und dem Erzherzog Leopold Wilhelm soll wegen Ableben des Kaisers ein Coudolciizschecib^sandt werden. K». Die Gesandten von Frciburg und Solothurn ersuchen, sie von der ubel'ue^^Schicdrichterverpflichtuug und dem damit verbundenen Eide, nachdem nunmehr der Ausspruchsei, zu ledigen, werden jedoch gebeten, bis zu völliger Austragung der Anstände zu verharren.u. Thnrgau). i. Lueern, Schwhz, Untcrwaldcn und Zug erklären, daß sie zu den an ihrevon den IV und den VIII Ständen gerichteten Schreiben keinen Anlaß gegeben haben; daß llcsandtschaft von Uri bcizusizen nicht weigern, sofern Zwcher nicht dabei sei; daß sie zwar der Vcrcnüber die Rcchnungsabnahme beigestimmt, jedoch nicht ireben Zwcher gesessen seien; daß die Gcchud6^jvon Zürich und Basel durch den Laudschrcibcr ihnen den Bescheid gegeben haben, Zwcher wert" ^die basclschc Gesandtschaft begehrt werden; daß Zwcher bei der Tagsazung niemals mit ihucueiner Verhandlung beigewohnt habe, sie also ihre Instruction beobachtet haben; daß sie zuu" ^ .j»sezung eines andern Tages und zu der durch Zwehcrs Anwesenheitgcstckten" Jahrrcchnnugsabuagewilligt, aber die Ratification vorbehalten haben. «. Der Landvogt Wickhart wird bezüglichlangten Vergütung wegen in leztcm Krieg erlittenen Schadens abermals auf später vertröstet-klagt über dortscitige Streitigkeiten, die wegen Errichtung von Crncifixeu an Landstraßen cutstt"^^!.^chfwird aber ermuntert, sich in unwichtigen Dingen mit deu Mitlaudlcuten der andern Religiozu vertragen.

It. auö dem Zürcher Exemplar.