März 1657.
««-. Art. 261. Verschiedene«.
«1,1. Art. 284. Rechts- und (AerichtSsachen.
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Conferenz der evangelischen Orte und Stadt St. Gallen.
Aarau. 27.-3V. März. (17.-2». a. K.)
Staatsarchiv Zürich. Allg. Absch. Bd. IS«, toi. SZl. — Kantonsarchiv Schaffhausrn.
Gesandte: Zürich. Joh. Heinrich Wascr, Bürgermeister; Salomen Hirzel, Statthalter; Joh. Kasp''Hirzel, Stadtschrciber. Bern. Anton von Grafenricd, Schultheiß; Abraham von Werbt, SekclnttN^Samuel Frisching, Vcnner. Glarus (entschuldigt). Basel. Joh. Rudolph Wcttsteiu, Bürgen»^'Andreas Burkhard, des Raths. S ch a ffh a u scn. Leonhard Meyer, Burgermeister; Joh. Mädcr,meistcr. Appenzell A.-Rh. Johann Tanucr, Landammann. Stadt St. Gallen. HanSZwicker, Sckclmeister.
». Evangelisch Glarus entschuldigt seine Abwesenheit, erklärt sich aber geneigt, sofern vonFrankreichs die das Elsaß betreffenden Bedingungen zugestanden werden, zum Abschlüsse desseine Zustimmung zn geben. I». Da die im Januar von dem französischen Gesandten ausgesprochen ^mcrkung, daß der ewige Friede mit Frankreich vom Jahre l5l6 ohne den Bund nicht mehr bestehe,durch die den eidgenössischen Kauflcutcn in Lyon auferlegten Zölle und Auflagen tatsächliche Bestä»^^erhalten habe, daß aber laut der eingegangenen Berichte die Rcmedirung dieser Beschwerden beisandten stehe, hicmit jene dem Frieden zuwiderlaufenden Verfügungen als Zwangsmittel angesehenmüssen, zu dem Abschlüsse deö Vertrags zu nöthigcn, wird dem französischen Gesandten einzig ZUg^"eine solche Begegnung bringe die Bundesuntcrhandlung ins Stokcn; er werde also gebeten,sczung derselben durch Aufhebung jener Beschwerden zu ermöglichen. Der Gesandte versichert^" ^wortlich, zu jener königlichen Verfügung keine Vcranlaßung gegeben, doch nachdem er davonAufschluß bei dem Könige nachgesucht zu haben, und meint, das beste Mittel zur Abhilfe wäre ^Bundesabschluß, womit auch die Frage, ob der Tractat von 1516 ohne das Bündniß bestehe»wegfiele. Worauf ihm geantwortet wird, mau sehe den vom Könige zu gcwärtigcnden Ausschlussgegen, empfehle unterdessen die Aufhebung der bezeichneten Beschwerden. Während diese Schrei" ^wechselt wurden, durchgieng man nochmals das lczthin durchbcrathcnc und dem GesandtenBundcöprojcct, fand aber nichts daran zu ändern. Dagegen wurde gemäß de» mitgebrachten I" ^tioncu ein Bcibricf entworfen. In diesen Bcibricf wurden folgende Artikel aufgenommen: l)der Zölle im Elsaß, Sundgau und Brcisach und den davon dcpcndircndcn Orten soll es in dem ^ ^verbleiben, wie selbe gegen die Eidgenossen durch die österreichische Erbeinung verglichen sind. ^Falle eines Krieges zwischen Frankreich und Oesterreich wegen dem Elsaß, Sundgan und Brcisaä) ^die in französischen Diensten stehenden eidgenössischen Kriegsvölkcr nicht dazu verwendet werden. ^Religion soll kein Hindcrniß sein zur Erlangung eines Amtes bei den eidgenössischen Kriegövv
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Lauis.Mendris-