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6,1,a (1867) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1649 bis 1680
Entstehung
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September 1656.

Conferenz der evangelischen Städte nebst Appenzell A.-Rhoden.

Aarau. IS.17. September. (5.-7. alt. Kal.).

Staatsarchiv Zürich. Allg. Absch. Bd. i»t, t»I. SS7.

Gesandte: Zürich. Johann Heinrich Wascr, Bürgermeister; Salomon Hirzel, Statthalter;^aspar Hirzel, Stadtschrciber. Bern. Anton von Grafcnricd, Schultheiß; Abraham von Werbt, Srmcistcr; Samuel Frisching, Venner. Basel. Benedict Socin, des Raths; Hanö RudolphRathsschreiber. Schaffhausen. Johann Konrad Ncnkomm, Sckelmcistcr und Stallherr;

Madcr, Sekclmcistcr. Appenzell A.-Rh. Johannes Rcchstcincr, Landammann. ^

«. Der schimpfliche Bescheid, welcher von dem allerchristlichstcn Könige durch den Gesandte»Barde auf die demselben eingehändigten Bundcsartikel und das schriftliche Memorial bei tcztergegeben worden war, hatte die Ehrcngcsandtcn der evangelischen Orte bewogen, auf Gutheißt»Obrigkeiten diesen Tag nach Aarau zu verabreden. Er wurde mit dem gewöhnlichen Gruße cröss"^Die ebenfalls anwesenden Bürgermeister ChmiclecinS und Sekclmcistcr Rißler, als Gesandte vo»Hausen, erhielten die Bewilligung, die ihnen von der Stadt Mühlhauscn gegebenen Aufträge zu e"'»'I)r. Bassan, melden sie, wolle als Bevollmächtigter des Grafen von Harcourt die Forderung der dievogtci Hagenau berührenden l(16 Gulden nicht aufgeben; man habe ihm nun eine mündliche Bcst'^in der Stadt Basel vorgeschlagen; wenn sie zu Stande komme, bitte die Stadt Mühlhauscn, eseine eidgenössische Deputatschaft dabei sich einfinden, damit sie jener gefährlichen, von weit ausic'Conscqucnzen begleiteten Forderungen loö werde. Von der Wichtigkeit der Sache überzeugt »"b ' ^Meinung, daß sie ein vielleicht wohlberathschlagtes Mittel sein könnte, die französische BnndcScr»^ ^lhchtcr fortzetrhbcn," wurde dem Begehren entsprochen, jedoch eine doppelte Abordnung gc»»!^" ^fundcn, Statthalter Hirzel von Zürich als der eine Abgeordnete bezeichnet, die Ernennung deöStadt Basel überlassen. Zugleich findet man für gut, die Sache dem Grafen selbst oder seinemmächtigten zu empfehlen. «. Au den französischen Gesandten de la Barde wurde durch den RaM^Rot von Bern die schriftliche Anfrage gesandt, ob er bei der in Baden in Bezug auf die vorgcscßBundcSartikel gegebenen Erklärung beharre oder ob er vom Könige günstigere Vollmachten empfa»lss" ^Allein der Bote hatte wohl kaum den dritten Theil des Weges zurükgclcgt, als ein Schreiben ve»Barde einkam, begleitet von einer Beleuchtung jener Artikel. Es sei ihm, sagte er, nicht unbck»"'''jene Artikel entstanden seien und wie die Verfasser derselben denken; er habe auch bereits sti^im Allgemeinen darüber ausgesprochen; sie seien nämlich keineswegs, wie vorgegeben wurde, in ö^'i'denticllen, soudcrn in allen wesentlichen Punkten von den ältcrn Bundcöartikeln abweichend; ^

Namen des Gemeinen Standes (nu noin <lu Millich" eingegeben seien, und man eine speeialisirc»^^,,wort zu wünschen scheine, wolle er gerne auf die einzelnen Artikel eingehen. Ii: Bezug auf ^Artikel wies er dann nach, daß man in frühcrn Verträgen jederzeit die Garantie aus den wirkliche» ^' ^bcsiz ausgedehnt, neu erworbene Landschaften, z. B. auf Seite Frankreichs Navarra 16(12, aufEidgenossenschaft die Waadt 1582, nicht ausgeschlossen; daß man in Bezug auf Burgund sich mit