September 1656. 347
^ägc ungebührliche Behandlung bernischer Kanflcnte auf dem lezten Markte zu Bellenz wird den^ regierenden Orten zur Beseitigung empfohlen. (S. auch u. Bellenz.) Q. (S. u. Frciämter). f. n.^ u. Thurgau). I». Bon den drei Obcroffizicrcn der Garde zu Rom wird in Bezug auf die verheißenenKronen berichtet, der Gcncralseerctär Erzbischof Tarso deute auf 16,606 Kronen für Herstellung^ ruinirtcn Gotteshäuser und Unterstüzung der Armen. Ein zugleich vom Nuntius eingegangenes^reiben schweigt unerwarteter Weise ganz von dieser Sache, ergeht sich dagegen mit schönen Erinnerungen"^^rvürdigen TerminiS" über die geschehene Fricdcnöhandlnng. Das Schreiben wird daher den Obrig-" ropialiter mitgethcilt, dem Nuntins aber anch gehörig verdankt; den Gardchauptlcuten wird zugleich^ici^ Angelegenheit ferner mit allem Flciße zu betreiben, l. An den Pater Francesco MariaBarfüßer Ordens, der von Madrid aus unterm 16. März und 7. April geschrieben hatte, von dem'sie sei eine ansehnliche UnterstüznngSsnmmc bereits nach Mahland abgegangen, wird geschrieben: Indic'x ^ davon wissen; er möge doch dafür sorgen, daß jenes Geld direct in
übersendet werde. Ii,. Um sich des lästigen zahlreichen Bcttelgesindelö zu entledigen, soll jedessei; Mandat erlassen, soll man dieses Mandat anch dem Landschrciber in den Freiämtern zustellen,südlich Gesindel des einen Ortö nicht einem andern Ort zugewiesen, hingegen fremdes über die"Kamen Glänzen, namentlich über den Gotthard znrükgcwicsen werden, was von dorther kommt;
wünschen, daß gegen die Mainthaler, die gerne das Bettclhandwerk treiben, der dortigeegt Verfügungen treffe. I. Auf Antrag Zug's wird beschlossen, nntcr Vorbehalt der ZustimmungZu l ^ Solothurn's an Wallis in Betreff der BundeSernencrung ein Erinnerungsschreiben abgehen^ ^ Thurgau). i». (S. u. LuggaruS.)
>. Man sehe auch im Abschnitte HerrschaftSangclegcnheilcn:
t Art. 279. Verkauf v. Gerichlsherrschaftcu. »». Art. 248. Verkauf von Gcrichtshcrrschaftcn.
> «. „ 484. Kirchliches und Glaubcnssachcn.
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«. Art. 61. Rechts- und GerichtSsachcn.
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^ »». Art. 66. Rechts- nnd Gerichtssachen.
^ «>. Art. 232.
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jlitr^ei, Zu » Am 5. August ordnete Schwyz eine Gesandtschaft nach Zug, um die Grunde zusammen-
lirj ^lche beide Orte verhindert haben, das Fricdensinstrument zu besiegeln, und um sich zu berathen, wie Luccrn,d^ten- "Ewalden bewogen'werden mögen, das von ihnen besiegelte Instrument doch nicht herauszugebe». Abgeordnete^FrciHamich Abyberg, alt-Landainmann; Jvh. Kaspar Eeberg: Kaspar Abyberg! Johann Städeli, alt-Landvogt«stanz >Am 6. Angust wurden sodann in dieser Sache »ach Luecrn und Untcrwaldcn abgeordnet: Kaspar Abyberg,Ebenen ^ ^ ^ Johann Städeli, in Gemeinschaft mit Zugcr Gesandten. In der den Schwyzer Deputirten mitgc-Z» besieg^ ^"etion heisit es, man habe in Schwyz und Zug aus erheblichen Ursachen Bedenken, das Friedensinstrument^en, nun zwar denjenigen der katholischen Orte, welche ihre Siegel bereits an das Instrument gehängt
Nicht Zumuthen, selbe wieder davon zn nehmen, hingegen niilsse man sie inständig ersuchen, das besagte Instrument^ ici denn durch „Cassirung ctwelcher zucvil darinn by- vnd zuegeflickter, auch zueschung etwelchergcr» ^^cndiger Wörtern, gccndcrct vnndt rechter formb corrigiert, wie solliches hocherforderlich ist; da zwarcn man36e)en hätte, daß auch daß Elftere in besserer vnd vnß den katholischen Orthcn anstcndigcrer Formb aussgcscht^ überall^uchc man sie, auch das eorrigirte Instrument nicht eher herauszugeben, als bis alle Sachen vollkommengänzlich ausgemacht und beendiget seien. (Jnstruetionen in der Abschiedesammlung des Schwyzer Landesarchivs.)