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Juli 1656.
Anmerkung. Unter der Ueberschrift: „Khurtzc vndt Substanhlichc Relation der Verhandlung in Bade» ^13. Julij biß den 21. Augusti 1V5K" sind dem Nidwaldncr Exemplar noch folgende, im allgemeinen Abschied nicht chaltene, Artikel beigelegt: st
Da bei der vorhergehenden neun Wochen dauernden Taglcistung verschiedene Differenzen unerörtert bliebe',^sollten dieselben auf gegenwärtigem Tag behandelt werden; sie bestunden namentlich in den Forderungen der durch ^Krieg geschädigten Gotteshäuser und Privatpersonen, sowie bezüglich der Stellung der Stadt Rapperswyl. Zürich "sgerte sich, den Verhandlungen über diese Punkte beizuwohnen, hingegen waren die fünf katholischen Orte unwci ^indessen beschränkte man sich auf Anhören der vorgetragenen Klagen und Entgegennahme der Angaben über die ^mcn des eingeklagten Schadens. >?. Bezüglich der Parteien selbst wurde ab Seite der Säze nochmals auf den ^der Güte gewiesen und dabei als Auskunftsmittcl vorgeschlagen, entweder Auskauf, oder Abthcilung und Abtausch, ^theilbarc Regierung in den Vogteicn gemischter Religion. Die fünf katholischen Orte wollten aber auf diesenicht eintreten und baten um rechtlichen Entscheid, woraufhin die Herren Säze „sich eines ferncrn Verdanckhs »»dt^rcisiens vermcrkhen lassen/ Um nicht ganz unverrichtcter Dinge aus einander zu gehen, baten die katholische"die Säze, bei Zürich wegen Schleifung der Schanzen sich zu verwenden , damit dem Friedensschluß Genüge ;pi ^Zürich zeigte sich zum Vollzuge des Friedensschlusses, d. h. zur Demolirung der Schanzivcrkc, völlig bereit, knüpstedaran Bedingungen wegen Rapperswyl, die dann zu einem besonder» Abschied zwischen den beiden Parteiender zur Deliberation den Obrigkeiten heimgenommen wurde. (Diese Abschiedspunktc fehlen). «. Wegen derdes in etlichen Worten geänderten Friedensinstruments hat man sich einhellig erklärt, wofern das pergamentene 3 ^mcnt dem papierncn unterschriebenen gleichlautend sein werde, selbes „ohnwcigerlich" zu besiegeln; worauf dieVersicherung gegeben, daß es deßwegcn kein Bedenken haben werde. ,i. „Was dan mit mehren Particularitctc» 'gescheffts halben sich verlosten, wirbt Jeder Gesandte wüsten zue referieren; vndt maß inzwüschent von anderenloffnen wichtigen Sachen vndt Schreiben von 13 oder gemeinen regierenden, auch absönderlich den 5 katholische"verhandlet worden, solle in besonderem Abscheidt folgen." ^
(Im Schwyzer Archiv sind diese Verhandlungen auch enthalten, jedoch mit der Bemerkung auf der Rükseite. ?sindt nur allein Vorschleg, so nit zum stand kommen.")
R88.
Conferenz von Lucern, Freiburg und Solothuru.
Werthenstein. 1«»«, 31. Juli.
Staatsarchiv Luccr». Acten- Billmergerkrieg.
Gesandte: Lucern. Kaspar Pfyffcr, Vcnner und Oberzeugherr; Alphons Sonnenberg,
Ludwig Hartman», Stadtschrcibcr. Frciburg. Beat Jakob von Montcnach, Sckclmeistcr. SolothüJoh. Wilhelm von Stcinbrugg, Venner.
». Nicht um iil die Verhandlungen zu Baden einzugreifen, sondern nur vorsorgöweisc sich ^sehen und sich, auf den möglichen Eintritt einer Ruptur, über die geheimen Wortzeichen zu verein "und über gegenseitige Hilfeleistung zu verständigen, war diese Conferenz veranstaltet worden. 3"^^Sinne wurde sie auch mit der gegenseitigen eidgenössischen Begrüßung eröffnet. I». Da nun die ^Nothdurft im Falle eines Krieges die Erhaltung der Verbindung unter einander erheischt,funden, daß wenn mit Zürich und Bern gebrochen würde, jedes Ort das andere so viel alsmöglich mit wirklichem Zuzug, wenn dieß aber nicht sein könne, durch ansehnliche Diversionen untm