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6,1,a (1867) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1649 bis 1680
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April bis Juni 1656.

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Gütliche Verhandlungen der unparteiischen Orte und Säze zwischen Zürich und Bern' ' einer- und den V katholischen Orten andererseits.

Baden. IN. April bis 14. Juni. (9. April bis 4. Juni alt. Kal.)

Wettsteinische Sammlung Bd. x., und cidgenölstsche Abschiedesammlung in den Staatsarchiven kuccrn und Baselstadt.

Säzc: Bürgermeister Wettstcin von Basel; Bürgermeister Mcper von Freiburg; Stadtsch^'^Haffner von Solothurn; Landammann Rcchsteiner von Appenzell A.-Rh. Sccretärc: N- B»rkh^von Basel und Ludwig Zurmatten, alias Nu?, von Freiburg.

Gesandte der Schicdorte neben den Herren Säzen: Sckelmeister Meyer von Schastd""^'

Gesandte der Parteien: Von den beiden Städten: Johann Heinrich Wastr,gcrmcistcr, und Johann Kaspar Hirzel, Stadlschrcibcr, von Zürich; Anton von Grafenried, Schuirund Abraham von Werbt, Sckelmeister, nebst Samuel Frisching, Venncr, von Bern. Von d^'^^Orten: Ulrich Dulliker, alt-Schultheiß, und Ludwig Meyer, von Lucern; Seb. Pcrcgrin Zweycr, La" ^ ^Hauptmann, und Johann Anton Arnold, Panncrhcrr, von Uri; Michael Schorns, Landammaiust ^Martin Belmont, von Schwyz; Heinrich Bucher, Landammann, und Wolfgang Wirz, von O b wa>d^Johann Melchior Leu von Nidwalden; Beat Zurlauben und Jakob Andcrmatt von Zug-

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Vorbemerkung. Nur die zweite Hälfte des Protokolls dieser Verhandlungen vom 9. Mai (29, April ^an hat sich in der Wettsteinischen Sammlung nebst dem Recesi vom 14./4. Juni und den in's Recht gelegten Acten ^Einzelne darauf bezüglichen Acten in den Abschiede-Sammlungen zu Lucern und Basel ergänzen die Lükcn nur unvoAus denselben ergibt sich indessen, daß in den ersten beiden Wochen vorzugsweise die Demolition der im Kriege ewFortificationswerke in Rapperswyl, Kappel, Wädcnswyl u. s. w. verhandelt und am 23./18. April darüberausgefertigt wurde. Als Commissäre, welche zur Beaufsichtigung und Leitung der Demolitionsarbeiten abgeordnet ^sind genannt: A. Burkhard, R. Burkhard, I. Müller, Vonderweid, Stocker. Aus dem sehr umfangreichen unSpecialitäten überfüllten Protokolle können hier nur die entscheidenden Momente herausgehoben werden.

«. Am 9. Mai berichten die Commissäre, daß, da die V Orte die Wegschaffung derRapperswyl nicht gestattet haben, auch in Kappcl die Schlcißung der Schanzen sistirt worden st"nun die Dcmolitionsfrage wieder an die Schiedorte gewachsen sei, trägt Wettstcin an, dieselbe einst"'auf sich beruhen zu lassen und dagegen jczt über die Hauptsachen einzutreten. Allein die V Orteauf der Forderung, daß vorerst die auf Rapperswyl und auf die Huldigung im Thurgau beznsi ^Anstände erledigt werden. Nach langen Erörterungen, bei welchen auch eine Theilung derHerrschaften, besonders eine confessionclle Theilung der Regierung im Thurgau projectirt, aberV Orten, von denen sie angeregt war, wieder abgelehnt wurde, übertrug man am 13./3. Mai bc'd^^die Dcmolitionö- und Huldigungsfragc den Säzen zu gütlichem Entscheide. Dieser erfolgte am ^Mai in einer allgemeinen Sizung der Schicdorte und gicng dahin: 1) Die Demolition derübrigen Fortificationswerke soll bis zum 29./19. Mai an allen Orten (mit Ausnahme derbegonnen und nach Inhalt des Recesses vom 28. April vollzogen, nämlich alles bis auf den