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6,1,a (1867) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1649 bis 1680
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März 1656. 329

^ ansprechen, ohne iin Allgemeinen sich von den andern vier Orten zn fön->!>uiil ^ ^ ^ Lauis). t. Die schimpfliche Wegwcisung von drei eidgenössischen Studiosen aus dem Collc-6yol ^ Zurcparircn," wird der Nuntius um seine Verwendung ersucht. Sofern dieß keinen

^ g hätte, soll die nach Rom gehende Gesandtschaft damit beauftragt werden. Dabei soll aber auch^ ^ldgenössischen Studiosen eingeschärft werden, sich nach den Statuten zu richten, x. Ein Schreibendm Gesandten an die V Orte, in welchem er sein Verhalten während des Krieges gegenüber

d Orten zu rechtfertigen sucht, wird in den Abschied genommen, es den Obern überlassend,

^ Ochsten Tagsazung zu Baden vorab die Bezahlung der auf nächste Lichtmeß fälligen Pension zu»in ^ Begehren eines Aufbruches bis nach Ablauf der Taglcistung unentschieden zu lassen,

^ Umständen sich zu entscheiden. Der Antrag Luccrn's aber, das Verhalten de la Barde'S^nd Kricgöunruhcn durch eine geeignete Person unter Beistand des Oberst Pfhffcr und seinerdc», König und dem Cardinal (Mazarin) vor Augen zu stellen, wurde dahin beschränkt, daß

jiia.s ^ Pshffcr ein Schreiben an dcil König nebst einem zur Erläuterung dienlichen spccicllcn Berichtedech ^urde. I». Dem Erzbischof von Salzburg wird sein unter'm 4. März eingesandtes Schreibeniu>i, » ^ ^ ^ Antrag, die beiden Kronen (Spanien und Frankreich) im Namen der katholischen Orte^ mahnen, soll bei der Zusammenkunft in Baden sämmtlichen katholischen Orten vorgebracht^ ^ Auf die von Schwhz gestellte Frage, ob man nicht wenigstens die Auslieferung der Kinder^.^^^lcnen Leute von Arth fordern sollte, wird gefunden, cS werde besser sein, die allgemeine Frie-de vorausgehen zu lassen. I. Zug beschwert sich wegen der überall verbreiteten Reden, als^ ^ Kricgsaction vom 11. Februar in der Gegend von RichtcrSwhl und Wädcnswhl die Mann-^ zurükgczogcn und so das weitere Vordringen gegen den Feind gehemmt; Obersttuf» ^ Zusammenkunft in Brunnen darüber so geredet, daß der Nuntius, mit Bc-sein ^ ^^uf, über die Betrunkenheit der Zugcr Mannschaft, die an jenem Mißlingen Schuld gewesendie / ' ernstes Mißfallen geäußert habe, während doch derselbe Oberst Zweyer es gewesen sei, der'»de» ^ ^"6 gegen den Feind an die Sihlbrükc beordert und dann zur Heimkehr beurlaubt habe,ch ^ folgenden Morgen der Waffenstillstand eintreten werde. Nachdem hierauf Statthalter Arnold,Ais» in Zug anwesender Kriegsrath, und auch der Gesandte von Schwhz das gute Benehmen der^"6 gerühmt hatten, wurde, dem Begehren Zug'ö entsprechend, zur Satisfaction die^ den Abschied aufgenommen.

Man sehe auch im Abschnitte HerrschaftSangelcgeiiheilen:

«. Art. 23. Beamte.