März 1656.
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Conserenz der V katholischen Orte. »
Lucern. 18. u 1». Marz.
Staatsarchiv Lncern. Allg. Absch. Bd. XI.VI, kol. 02.
P- Lucern. Heinrich Flcckcnstcin, Schultheiß; Ulrich Dulliker, Pannerhcrr; Christoph
Zel ^^!>altcr und Stadtvcnncr; Laurenz Meher, Statthalter; Landvogt Ludwig Mchcr. U r i.^ ^nton Arnold, Landammann und Panncrherr; Joh. Franz Jmhof, Statthalter. Schwhz. Martin
Michael Schorn», alt-Statthaltcr und Sckelmcistcr. Untcrwalden.Hol ^ ^^ä)cr, Landammailn, und Landvogt Wolfgang Wirz, Landeshauptmann, von Obwaldcn; Bar-^ ^>>ä Odermatt und Joh. Melchior Leu, neu- und alt-Landammann, von Nidwalden. Zug. Karlwbcrg, Statthalter; Wilhelm Heinrich, alt-Ammann.
endlicher Erörterung der zwischen den V Orten und ihren Gegnern in's Recht gcscztcn Dinge^ ^ Baden berufen, versammelten sich die Abgeordneten der V Orte zur Vorbcrathung
l5 vernahmen sie aus einem an Luecrn gelangten Schreiben des Abts von Rheinau vom
^ Zürich den am Morgen gegebenen Befehl zum Abzüge am Nachmittag widerrufen habe;All>daß weder die Schanzen bei Kappcl noch die Fortificationcn bei Rappcröwhl von Zürich^>Ie ^^rdcn seien. Es wurde daher ein Eilbote uach Rheinau gesandt, in der Meinung, wenn^ Bcsaznng nicht abgezogen sei, die Verhandlungen zu Baden mit der Klage über dieses^ ü»cir Znrich's zu eröffnen und damit auch die Relation der in die Landschaft Thurgan gesandtenki>,x über das Benehmen der Thurgaucr bei Wicdcrcinsczung des Landvogtö zu verbinden und
bollstandige Huldigung zu beantragen. I». Den Obrigkeiten wird empfohlen, in Baden allej» ^ »mangelhafter Erörterung" lieber durch das Recht als durch Güte zur Entscheidung bringen< Es wird ferner der Antrag gebracht, die Landschaft Thurgau zwischen Zürich und den an-z^^ierendcn Ortcir mit Bcrüksichtigung der Religion zu theilcn, über die Entschädigung der Stadtbesonders zu verhandeln und ihr namentlich wieder zu dem durch Zürich entzogenen Wochen-^Wfcn, ferner auf die Wiederherstellung der übel zugerichteten Wohnung des thurgauischen^lle» dringen. «I. Um fi»r die Rcchtöcntschcidungen vor den vier Schiedortcn vorbereitet zu sein,
Orte mit ihren Ansprachen und Gründen sich verfaßt machen, besonders in Betreff der den»Xlh ' Kirchen und Capellen vor und während des Kriegs zugefügten Schädigungen; dann aber
kk.j betreff Ersazcs für die durch Zürich's Eigcnmacht in den gemeinen Herrschaften den mit-Orten erwachsenen Einbußen; und zwar sollen Zürich, Bern und Schaffhauscn gemeinsam zum^ angesprochen werden von allen V Orten insgcsammt, so daß erst nachher in Frage komme,
^ ^ücrthancn etwa zu fordern haben. Wünschcnöwerth ist, daß wie 1632 im Namen aller V Orte^»e k bon Zug, die Sache zu führen übernehme, neben welchem gleichwohl jedes Ort
^ rudere Dcpntatschaft haben mag. «. In den von Zürich erhobenen, auf die gemeinen Herrschaften
Religionsbcschwcrden wird zu unterscheiden sein, schon l65I verhandelt und abgcthan
des Drittmanns, besonders des Bischofs von Constanz und des Prälaten von St. Gallen,