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Februar 1656.
Konferenz der V katholischen Orte.
Lucern. 24. Februar.
Staatsarchiv Luc-rn. «llg. «bsch. Bd. XUVI, kal. 40.
Gesandte: Lucern. Heinrich Flcckenstein, Schultheiß; Melchior Balthasar, Sekclmeistcr; He"'^Ludwig Segesscr, Vcnncr; Eustachius Sonucnbcrg und Kaspar Pfhffer, Venncr und Oberzeugb^Uri. Joh. Anton Arnold, Landammann; Joh. Franz Jmhof, Statthalter. Schwhz. Michaelalt -Statthalter. Unterwalden. Heinrich Bucher, Landammanu, und Landvogt Wolfgang WieZ,Obwalden. Zug. Georg Sidler, alt-Ammann; Laudvogt Christian Schön. ^
». Das von den Schicdorten ausgesezte Projcct vom 19. Februar fand mau im Allgemeine»,^sondcrö hinsichtlich der Sicherung der Religion, Judicatur und des freien Zugö insofern bcfric^ö^nur hätte man eine mehr klare, verständliche Ncdaction gewünscht, auf die zu dringen ist, ^Gcgentheil nützit mer zu thruwcn." I». In vorfallenden, durch Säze zu entscheidenden Spänen s^ "bei Ernennung der Säze nicht auö den Bünden schreiten oder frei auf die unparteiischen Orte cm" ^mittircn. e» Bon der Amnestie soll mau die Thurgaucr und Lauiser, „welche trüwloö vnd meines ^vnö worden", ausschließen, dagegen auch kein Ort, das geschädigt wurde, bei der Restitution und ^faction vergessen, besonders RapperSwhl nicht. ,1. Hinsichtlich der im Projcct nicht erwähnten K" ^kosten, auf welche sowohl der savohischc Gesandte Baron von Grcißh als auch ein Mitglied der >schaft Luccrn'S aufmerksam machte, wurde der Nuntius um Rath gebeten. Seine Ansicht war, dcS ^Punktes wegen solle mau den Frieden nicht ausschlagen; dagegen soll man auf genügendedringen; in dieser Beziehung ehre er die gute Meinung der Schicdorte, allein sie seien kaum sta^ ^ .man habe einander sonst wohl auch Geiseln gegeben, „oder die thrüw vnd sthffhaltung einem t ^oder Höchen Haupt verlobet vnd ihne zum Ezecutorcu konstituieret;" die katholischen Orte kön>^^neben dem Versprechen der Schicdorte die Berechtigung verlangen, RapperSwhl zu befestigen; ^auf die dazu erforderlichen Mittel sollte man die Sorge ihm überlassen. Darüber des Weiten ^verständigen, bleibt auf den Tag zu Baden gestellt, e. Das vom Nuntius in die Sizung ü "vom 31. Januar datirtc Breve Sr. Heiligkeit au die V Orte wird mit kindlicher Reverenz ?>b-
in Hoffnung, cö werden die „Effecten" der begehrten Gnade in Kurzem auch folgen. T»e ^geordneten der Stadt RapperSwhl vorgetragene und von Statthalter Schorns untcrstüzte Klage ^durch die Zürcher erlittenen Schädigungen gewinnt die allgemeine Thcilnahmc; indessen findet ' 'thnnlich, daß Jemand aus ihnen nach Baden gehe oder mit Zürich tracticre, sondern man verhebihrer Sache wie der eigenen sich annehmen zu wollen und ihnen Entschädigung zu verschaffe»- ^Landschreiber von Lauis ist zu berichten, daß er sich weder um Pferde noch anderer Werbungenweiter bemühen solle.