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6,1,a (1867) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1649 bis 1680
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225
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Juli 1654. 225

Köhlingen zugerufen worden, biö endlich die Obrigkeit diesen? Attentat ein Ende gemacht nnd das Thorzer ^ Ferner, klagt der Bischof, sei in den? zur Hälfte von „Calvinischcn" bewohnten Dorfe Zi-lisck ^ Jahren auö Mangel an tüchtigen Subjekten kein Pfarrhcrr gewesen, daher die katho->en Ei?nvohner bei dem Nuntius und bei dein Kapuzincr-Provinzial Hülfe begehrt und wirklich zweiuzincr erlangt, die Protestierenden aber, als wären sie ihre Halöhcrrcn, die Abschaffung dieser Ka-und als diese nicht erfolgte, sondern die Entschuldigung entgcgengesczt wurde, daß dicßund ^ Ge?nci??de, so??dcr?? voi? dem Nuntius und dein Provinzial abhänge, bei den Häuptern

Eck, ^"Zahl Räthe gc?neincr III Bünde evangelischer Religion zu Chur den 23. Mai (3. Juni) eingeiii^' ^ ^^^gebracht haben, vcrinöge dessen bei Fortsezung solchen Ungehorsams die Katholischen „vonAuf gnuegsaine virdt Interesse alligklich abgeschlossen v??dt dcrsclbigcn beraubt sein sollen."

die bisl ^ katholischen Zizcrscr wirklich um Abschaffung der Kapuziner gebeten und dann

^ 'schöfljchc Antwort erhalten, daß sie sich wenigstens bis Michaelis gedulden möchten. Auch zu Bivio,Mien^ Protestanten seien, verlangen diese Ungebührliches. — Aus diese Berichte ließ man durch

^ ^ Ausschuß die Sache mit den gerade anwesenden Hauptlcutcn Karl von Saliö zu Mahcnfcld und^kautw^^^ ^ Bcrathung nehmen ui?d beschloß dani? darüber an die III Bünde, sowie

spwu ^tn Bischof und an den Nuntius zu schreiben. ««. Da die übrigen Orte ihr vcr-

die Schild- u??d Fc??stergcld in die neue Kirche zu Goldau bereits entrichtet haben, so sind auch^sandten von Untcrwalden überzeugt, daß ihre Obern nicht zurükbleibcn werden.

"ud aus dem Zürcher-, «» auö dem Nidivaldner Exemplar.

. Man sehe auch im Abschnitte Herrschaftöangclcgenheitcn:

«em. Vogt. iil>crh.

^beinthal.

^iiäinter.

kunetb. Vogt, jiberh.

I,

Art.

22.

Verwaltung im Allgemeinen.

Art. 24.

Verwaltimg im Allgemeinen.

II

"

204.

Verschiedenes.

I

Art.

96.

Steuern.

V.

Art. 382.

Kriegswesen.

«I

„

291.

Verkauf von Gerichtsherrschaften.

ii

„ 383.

Schüzenwcsen.

»

„

247.

Abzug.

«1,1

„ 384.

Kriegswesen.

II

-

7.

Beamte.

Kit

„ 632.

Stifte und Klöster.

Art.

145.

Grafen von Hohenemö.

iiiii»

. Art. 230.

Kirchliches.

-

295.

Verschiedenes.

»I».

Art.

128.

Leibeigenschaft und Fall.

II

Art. 205.

Kirchliches.

It

Art.

149.

Leibeigenschaft und Fall.

I»I»

Art. 106.

JudicaturanstÄnde.

191.

Ehrschäze.

«e

„ 90.

Judicaturanstände.

»

150.

Leibeigenschaft und Fall.

II

Art.

90.

Rechtssachen.

.

«.

Art.

5.

Verwaltung im Allgemeinen.

29