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Juli 1654.
die Ausmünzung ebenfalls einzustellen. Die Taxirung der französischen goldenen und silbernen Louiswird verschoben. «I. Bischof Johann Franz von Basel dankt mit Schreiben vom 3. Juli für die beidem Marschall de la Fert6 Seneterrc für Schonung des bischöflichen Gebietes geschehene Verwendung,welche zwar die Unterhaltung einer kostbaren Kriegsmannschaft nicht entbehrlich gemacht, aber dazu bei-getragen habe, das Biothum vor französischen Einbrüchen zu bewahren. Es wird dein Bischof auch fernesfreundnachbarliche Geneigtheit zugesagt, dabei wird man seiner bei etwaiger Erneuerung des französisch"Bündnisses auch nicht vergessen. «. (S. u. vier ennctb. Vogt, übcrh.). 5. Adrian von Belmont, Ge-sandter der Frcigrafschaft Burgund, überreicht das Erbeinungögcld, dringt auf Sicherung der laut de-Erbeinung verbürgten Neutralität der Freigrafschaft und fügt bei. daß die Herren von Perignh und Bar"von Trannc, beauftragt, dieses Gesuch den Regierungen der Eidgenossenschaft von Ort zu Ort persönlichan'ö Herz zu legen, die schon angetretene Reise wieder aufzugeben genöthigt worden seien, klagt endlichsehr, daß die Neutralität fortwahrend verlczt werde und selbst der durch eine Geldsumme erwirkte Verthsdie französischen Truppen nicht zu hindern vermöge, neben dem bedungenen Durchpaß noch Gelder j"erpressen u. f. w, Die Ncutralitätözusage wird erneuert, x. Der französische Gesandte de la Barde,die Sizung abgeholt, tragt vor, wie die vor achtzehn Monaten über die Erneuerung des BundesFrankreich begonnene Unterhandlung durch den Bauernaufruhr unterbrochen und überdicß durch die Mdenklichkeit erschwert worden sei, den Bund auch auf Länder auszudehnen, die der König von Frankreichfrüher nicht besaß (während doch 1521 und 1549 die im Streite gelegenen Länder des Herzoqthums ^land und der Grafschaft Asti, und 1602 die Einverleibung Navarras keine Bedenke., erregten); der Mse. aber geneigt, die lezterworbenen oder zwischen ihn. und Spanien noch streitigen Landschaften im A"trage nicht in Erwähnung zu bringen und sich mit einer ganz allgemeinen Formel zu begnügen, gewär^also F^Nczmig der Unterhandlung. Zürich, Bern, evangelisch Glarus, Basel, Freiburg, Schaffhaus""Appenzell lußer-Rhoecn wollen nicht eintreten, bis die von dem ausgelaufenen Bunde herrührt"Verb.ndl.chke.tcn vom Konige erfüllt seien; die ander.. Stände beziehen sich auf früher gepflogene S-"paratverhandlungen. wobei sie es für jezt verbleibe,, lasse,., und Lueern erklärt im Besonder.., daß es ^sich den Bund erneuert habe, ohne daß eine Erläuterung begehrt worden sei. in welchem Sinne er geh-""werden solle; Solothurn behält sich Authcil an Allem vor, was seiner Zeit die übrigen Orte bei ge"'°"'samer Erneuerung des französischen Bundes dem gemeinen Stande zn Gutem tractircn und sch"-ß"werden. Dieses wird dem Ambassador mitgetheilt. I.. (S. u. deutsche gem. Vogt, überh.). I. Auf ^Klage Basels, daß der Herzog von Württemberg, die Stadt Straßburg, der Abt von St Blasien ».die ergangene Z.nsforderung spöttisch mit Hiuweisung auf den Regensburger Friedensschluß beantws^der die Eidgenossenschaft doch nichts angehe, wird der Stadt Basel anerboten, von Zürich und Lucern f>"sie Schriften ausfertigen zulassen; vorher aber möge sie sich mit den Crcditoren selbst abzufinden s-«h"'It.. <S. u. Baden). I. (S. u. Thurgau). (In Abwesenheit von Schaffhauscn) Beat Zurla»^"'alt-Ammann von Zug, führt im Namen der im französischen Dienste stehenden Hauptleute Klage, daßfür 600,000 Franken verpfändeten, vor vier Jahren bei Oberst Rahn in Paris in Verwahrung g-l<'vor zwei Jahren ohne desselben Wissen von den Haupticuten Wcrdmüller, Holzhalb und^G-^
nach Zürich gebrachten königlichen Kleinodien, ungeachtet der bei Zürich erhobenen Reclamationen, 'nicht zurükerstattct seien, die schuldigen Hauptlcute dem Rechte sich durch die Flucht entzogen h-^"'