220 Juni 1654.
werke angeboten habe, dasselbe auch bei den Eidgenossen, den rechtgläubigsten Bekenner» und Stiftsder rcformirten Kirche, zu beginnen am zweckmäßigsten erachte, daher die evangelischen Stände ersuche,Erlaubniß und Anleitung zu den erforderlichen Verhandlungen mit ihren Theologen zu gewähren. Zü»legt die am 3V. Mai 1654 von Duräus den Dienern der zürcherischen Kirche übcrgebcne Erklärung ^wie er nämlich durch Besprechung mit den Theologen und mit den Schuleollegien der cidgcnöss^Stände die „Gcmeiusamme der Heiligen vnder den Protestierenden" zu erzielen, die Acrgernisse, diefreien Lauf des Evangeliums bisher verhindert haben, auö dem Wege zu räumen und die gemeinst^Sache der Evangelischen wider die gemeinsamen Feinde mit gemeinsamem und zwar geistlichem Rath »Zuthun zu beschirmen und zu fördern beabsichtige. Damit wird das Gutachten der Zürcher Kirchen- »»Schuldiener verbunden, es sei der zwischen England und den Niederlanden abgeschlossene Friede Dgesammte reformirtc Kirche heilsam, indem die Kirchen und Hochschulen Englands mit den Niederlandeauch in Religionsangclegcnhciten eine friedliche Verständigung einzugehen und dieselbe auf dieevangelischen Kirchen zu crstreken wünschen und zu solcher Verhandlung den schon früher in dieser Sabcthätigtcn und erfahrenen Mann abgeordnet haben, von dem sich erwarten lasse, es werde ihm gcli»ö^die bisher unter ihrem unsichtbaren Haupte Christus Vereinigten auch vor aller Welt Augen als ^brüderliche Gemeinschaft darzustellen, wozu billiger Maßen auch die rcformirten Stände durch Gebet, ^und Hülfe mitzuwirken bereitwillig sein werden. Es wurde hierauf der Beschluß gefaßt: Jedes Sta»Meinung über die Art, wie solches geschehen möge, sei nach Zürich zu berichten oder bei der künst^Jahrrcchnung zu eröffnen und die englische Gesandtschaft bis dahin auf eine Antwort zu vertröste»- ^Ein allgemeiner Fast-, Bct- und Danktag in der evangelischen Eidgenossenschaft wird auf denangesezt. e. Auf den Antrag der Gesandtschaft von Bern sollen die Bnndeöverträgc, besonders in 'auf die gegenseitige Hülfeleistung, erläutert, die Ansichten darüber von den die badcn'schc Jahrrcäss^
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St. Blasien und der Stadt Straßburg sowohl Staats- als Privatgeldcr seit dreißig Jahren ohneausstehen und ihr weder in dieser Sache noch in der Angelegenheit des Florian Wächter, ungeach^kaiserlichen Exemtion, die erwünschte Hülfe zu Theil geworden sei, wird ebenfalls zu näherer Bcha» ^auf die Jahrrechnung verschoben, unterdessen aber an den Herzog von Württemberg ein Fürschreibv' ^gesandt, v. Im Namen Hans Blctscherö zu Schlatt klagt Schaffhausen über Vogt Keller wege»streitigen Rechnung. Zürich verheißt nachzufragen.
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Gemein-Eidgenössische Jahrrechnungs-Tagsazullg.
Baden. ». Juli.
Staatsarchiv Luccr». Allg. Absch. Bd. XI.IV, toi. ?z. — Staatsarchiv Zürich. Allg. Absch. Bd. lS3, toi. tt».
LandcSarchiv Nidwalde».
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Gesandte: Zürich. Joh. Heinrich Waser, Bürgermeister; Konrad Wcrdmüller, Sckelmeistcr- ^Anton von Grasenricd, Schultheiß; General Sigmund von Erlach, des Raths. Lucern. Oberste
besuchenden Orten dannzumal mündlich, von den andern schriftlich mitgctheilt werden. «I. DieStadt Basel, daß ihr bei dem Herzog von Württemberg, dem Markgrafen von Baden, dem Abte