August 1653. 193
^^)urn unn Vcrlurstc hastbar, welche hinsichtlich der Bezahlung der Rükstände
^ ^lchcr Söndcruug entstehen werden. Auch die übrigen Gesandtschaften finden dieses willkürliche^ "ehnicn Solothurn'ö den gemachten Abschieden entgegen und halten es für bedenklich, an den Ver-la«,. französischen Sachen Solothurn auch Thcil nehmen zu lassen, wcßwegcn sie ihmdavon wegzubleiben, wozu cö sich auch fügt, doch nicht ohne Gcgcnprotcstation hinsichtlich derEin ^ Kosten und Vcrlurstc, indem vielmehr diejenigen dafür verantwortlich seien, welche die^hu»g vieles Bündnisses verursacht haben. — S. Beilage 5. «I. (Ohne Solothurn.) Da der Zollnun dem Herzoge von Longuevillc angehört, ersucht man denselben, die Beschwerde zu erledigen,ki» wegen der Bnderthancn klcgtcn zuc beratschlagen, Item wie sonnstcn ctwclchcr Sachen halberVerbesserung zue machen, damit Gottes Zorn desto chender abgcwcndt vndt sonstcn schcdlichc misibrüch^tha„ werden möchten, den Ruew- vnd fridtstandt in dem Battcrlandt für das Künfstigc zuc erhalten,lin ^ ^"^ug eines Projekts gemachct, bcrnachcr aber vff die nachcr Zug vcrabscheidctc Confcrcnz die^ / ^actation verschoben worden." k. (S. u. Mcndriö). K. Bischof Johann Franz von Baselunter'm It). August, neben Bcglükwünschnng zu Wiederherstellung der Ruhe, das Gesuch, esder ^ ^'u Vertrage mit Frankreich auch das bischöfliche Gebiet in die Neutralität eingeschlossen und^^Mdurchzügcn bewahrt, auch im obschwebcnden Augcnblikc Bedacht darauf genommen werden, dasGebiet gegen die in die Nähe gezogenen lothringischen Truppen mit gleichem Eifer zu schüzcn,der den Ständen gegen ihre Unterthancn geleisteten Hülfe bezeigt habe. NachdemGesuch auch von den Gesandten der Stadt Basel angelegentlich empfohlen worden war, wurde be-dem Bischof für diese Hülfe zu danken und beiden Wünschen möglichst zu entsprechen. I».^l>e Kothurn). Unter'm 5. August schreibt Kaiser Ferdinand III. von Rcgcnöburg aus, wie er sich^ ^ Rebellion der Unterthancn kräftig unterdrükt sei, dagegen den von Solothurn mit derHui/ ^"^eich geschlossenen Vertrag mit den durch Bürgermeister Waser und Oberst Zweher gegebenenund mit der Erbeinung im Widerspruch finde, daher gewärtige, daß die Eidgenossenschaft denbj Nachthcilcn vorzubeugen wissen werde. Es wird geantwortet: Die Eidgenossenschaft dankeiiih ^ ^'serlichc „Anncigung und Gnade" dcmüthigst und habe mit Freuden vernommen, „mit was cin-Busens dcß Churfürstl. Collcgii der durchlcuchtigst großmcchtigst Fürst vnd Herr, Herr Fer-oh». Vierte, König zn Vngarn :c., Ew. Map. gelicbtestcr Herr Vndt Sohn zum Röm. König vndt^ ^enljchcn Successorcn des Röm. Kahscrthumbs erwählt vndt sowohl höchst gedacht Ihr MahcstätE. Kays. Map. hcrtzgeliebtc fraw Gemahlin zur Röm. Kahscrin solomnissims gekrönt worden"zugleich die Versicherung, daß man bei der gegebenen Zusage bleiben werde, und
Gesuch, es möchte auch der Kaiser und das Haus Oesterreich den erthcilten kaiscr-ih^ ^G'cherungcn und der Erbeinung gemäß der Eidgenossenschaft sich günstig erweisen und besonders^sicordncten, Landammann Zweher, sich willfährig zeigen. (22. August.) I. Den eidgenössischen«ierHandelsleuten wird verboten, den in Waldshut errichteten neuen Markt zu besuchen, zugleich^ Bewohnern von Zurzach untersagt, die Marktbcsucher durch hohe Wirthörcchnungcn, Laden- und^»» !u drükcn. Ii. Durch Landvogt Bescnval von Solothurn wird das burgundische Erb-
^'uein Schreiben der Regentschaft, herkömmlichen Inhalts, übergeben. Es wird in gleichereantwortet wie früher. I. Untcrwaldcn erinnert an die seinem Landmann Nikstiuö Götsche der-