192 Juli 1653.
wünscht, daß der seit langen Jahren gegen die dortige Regierung „machinirendc" und der Majestätlcidigung schuldige aber flüchtige NiklauS Probstatt, wie in Luccrn, so auch in den andern Ortenschrieen" und proscribirt werde, e. Der von Zürich geinachtc Vorschlag, in den gemeinen Herrsch^die Beschwerden schriftlich verzeichnen zu lassen und auf nächster Jahrrcchnung ein Tribunal zur ^digung derselben aufzustellen, wird als eine sehr bedenkliche Proccdur angesehen, gegen die man sichdie Abschiede von Baden und Fraucnfeld von 165t berufen muß.
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Gemein.eidgeiwssische Jahrrechnunsts-Tagsazuncz.
Baden. I«. August.
Dtaacsarchiv Lucer». Allg. Absch, Bd. XI.IIl, kol. 220. — Staatsarchiv Zürich. Allg. Adsch. Bd. tri.?, tal. I0N. — Ka »to »ds>
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Gesandte: Zürich. Joh. Rudolph Rahn, Bürgermeister; Salomon Hirzel, Statthalter. Bcl''Joh. Rudolph Willading. Sckelmeistcr; Vincenz Wagner, Venncr. Luccrn. Ulrich DuUiker,heiß; Laurenz Meyer, Statthalter. U r i. Joh. Anton Arnold, Landammann; Jost Püntincr, ^fähnrich. Schwyz. Martin Bclmont, Landammann; Bernhard Fricß, des Raths. UntermaltJohann Jmfcld, Landammann. und Jakob Wirz, des Raths, von Obwaldcn; Jakob Christen,mann von Nidwaldcn. Zug. Georg Sidlcr, alt-Ammaun; NiklauS Hcuölcr, Sekelmciflcr. Gl»^ ^
Jakob Marti, Landammann; Balthasar Müller, alt-Landammann. Rudolph
Bürgermeister; Joh. Heinrich Falkner. Zcughcrr. Frciburg. Joh. Daniel von Montcnach, Sch»^^'
Beat Jakob von Montcnach. Sckclmcistcr. Solothur n. Joh. Ulrich Suri, Schultheiß; Urö
Gcmcinmann. ^chaffhauscn. Joh. Jakob Zicglcr, Bürgermeister; Leonhard Meyer,
Appenzell. Johann Sutcr, Landammann von Jnncr-Rhodcn; Johann Tanuer, LandainiuauuAußer-Rhodcn.
«. Nach vorangegangener Bemerkung, daß der Baucrnaufruhr der Grund einer nngewöh»^ „spätctcn Versammlung sei. wird zunächst beschlossen, daß die Uebcreinkunft von Zug hinsichtlich derwerthung (da eine Vereinbarung mit Bern, Frciburg und Solothurn neue Verwirrung brächte) >» "'bleiben solle, immerhin in der Meinung, daß ungewichtigc Gold- und Silbcrsortcn nach ihrem ^wcrthe von den Regierungen ausgewechselt und abgeschafft, die Realen ganz außer CnrS gcsczt u"dVerfügungen vor der Zurzacher Messe bekannt gemacht werden sollen. Dasselbe wird den drei t- ^in den ennetblrglschen Herrschaften anzuordnen empfohlen. I». Den Verfassern der den Stände» sistellten Kräuterbüchcr wird von jedem Ort eine Gratifikation von fünfzehn RcichSthalcrn gewährt'Ausnahme von Untcrwaldcn und Zug, welche die Bücher nicht empfangen haben, und Appenzell,^sie nicht annehmen will. «, Die Gesandten von Solothurn bringen vor, warum und auf welcher t.»'läge sich solothurn abgesondert in die BundcScrncucrung mit Frankreich eingelassen habe und daßmit dem Vorbehalt geschehen sei, daß was die übrigen Orte bei späterer BundcSaufrichtungwerden auch ihm gelte. Gegen dieses einseitige Vorgehen Solothurn'S sah sich Zürich zu der
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