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6,1,a (1867) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1649 bis 1680
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190 Juli 1653.

dcö VolkSdurchzugö dem General 15,000 Gulden in drei Terminen (5000 Gulden auf Martini, dieSumme in beiden folgenden Jahren) erlegen sollen, waren die sämmtlichen Gesandtschaften der rcß"

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renden Orte am 4. Juli in Bremgarten zusammengetreten, um weitere Verhandlungen über Bestraft

der freiämtischen Unterthancn zu Pflegen. Zunächst ließen sie die Ausschüsse der Frciämtcr vorbei»^

hielten ihnen das strafbare Benehmen der Unterthancn im Allgemeinen vor. stellten dann andere

cularpersonen, die bei dem Durchzug der Armee zu Mellingen theils sich zerstreut hatten, theils

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gefangen genommen oder seither nach Bremgartcn eingezogen worden, zur Rede, bestraften etliche anund Wehr, andere mit Geldbußen und zwei mit Ausstellung auf den Pranger. I». Obwohl die 5"ämtcr durch die besonders mit den Acmtern Hitzkirch und Willisau eingegangenen Verbindungenherkömmlichen Privilegien verwirkt hatten, wurden sie ihnen doch ferner in Gnaden belassen, untek ^Bedingung, künftig stch aller solcher Versammlungen zu enthalten, e, Schwhz und Zug verlangte» ^die 200 Mann, welche fünf Wochen lang zu Bremgarten standen, Zug noch besonders für 150welche die Rcußbrükc besczt hielten, Sold und Wochengeld. Aus Mangel an Vollmacht konnte aber ^Forderungen für sczt nicht entsprochen werden; dagegen wurde beschlossen, daß die Kosten, welchedcr Bcjczung Brcmgartcnö, durch die Ezamiuation der Gefangenen, durch Boten, Reisen und Conferc^'sowie durch die Hauptlcute von Mellingen in den Wirthöhäusern im Laufe von sechs Wochen erw«^waren, aus der Steueranlage bezahlt werden sollen*). ,1. Der Landschreibcr wurde beauftragt, die E"'wichenen zu c.t.rcn und wenn sie sich nicht stellen ihre Habe zu invcutarisiren und in Verbot zuv. -Die Bittederer von Mellingen um Schadencrsaz für die erlittene Verwüstung ihrer Saaten u. s. w>,mit 2000 Gulden nicht aufzuwiegen sei, wurde all rokoronclum genommen, t. Dieselbe Antwort erhü^die von Wohlenichwhl in Bezug auf ihren Brandschaden. 55. Dem Landvogt Wipfli von Uri w»^ ^willigt, die wahrend ,einer Amtsvcrwaltung bis St. Johannstag aufgelaufenen bußfälligen Sache"abzuwandeln. I». Dem neuen Landvogtc Johann Städeli von Schwhz wurde bewilligt, für de» ^antritt in den Freiämtcru die Eideöpflicht in Luccrn zu leisten.

Conferenz der V katholischen Orte.

Gersau. 28. Juli.

Staatsarchiv Lnrcr». «llg. Adsch. Bd. XI.I1I, kol. 10«.

Gesandte: Luccrn. Ulrich Dullikcr, Schultheiß; Laurenz Meher, Statthalter. Uri. Joh.Arnold von Spiringen, Landammann; Jost Püntiuer, alt-Laudammaun. Schwhz. Martin Bel"

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») Diese Kosten bcliefen sich, laut der dem Obwaldner Exemplar des Abschiedes beiliegenden summarischen Nech»""'^.5310 Gl. 33 Schll. Dagegen ivnrden den Acmtern 3330 und den einzelnen Rädelosiihrern 2021 Gulden zulegt, so daß noch 1590 Gl. 27 Schll. verwendbar blieben.