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6,1,a (1867) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1649 bis 1680
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188 Juni 1653.

aber erklärt, zur Vcrzichtlcistung auf die geforderte Entschädigung um so weniger befugt zu sei", dazürcherischer Scitö dem Befehle des Obcr-Commandanten habe Folge lcisteu müssen, nimmt also die S«in den Abschied.

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Conferenz zwischen Bern und Solothurn.

Kriegstetten. KiStt, Ä. Juli.

Staatsarchiv Solothurn. Actcabaad:Bautrnlritg a» tiiSZ." kol. Z73.

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Gesandte: Bern. Samuel Frisching; Anton Grafcnried. Solothurn Franz HaffneNGugger; Wallier, Ritter; Hans Ulrich Suri; Joh. Jakob vom Staal; Ritter von Steinbrugg.

Wie etwa früher geschehen, daß Differenzen zwischen den beiden Städten auf freundlichen .

künftcil und ohne große Weitläufigkeiten mündlich erledigt wurden, hielt man dafür, daß auch der gcga""'^.Span auf diesem Wege am besten beigelegt werden möchte, weßwcgen diese Conferenz veranlaßtStreitgegenstand war daö Begehren Bcrn's an Solothurn, daß ihm die Kosten ersezt werden,wegen der solothuruischen Untcrthancngeläuff vud geschlagenen Lägers vor Arberg" gehabt habe, ^eS sich vorbehielt, die Buchcggbergcr noch weiter anzulangen. Hiergegen meinte Solothurn, daßbcruischcn Untcrthancn auch nicht weniger vertrabet, da selbe hin und wider nach Ölten, in die > ^zum Gänöbrunnen und anderswohin mit ihren Wehren gezogen seien und Schuld tragen, daß d>cbadischcm Abschied auf die Fuße gestellten Völker nicht durch die Pässe haben gebracht werden ke>^was denn auch die Ursache sei, daß man jezt aller Orten von Solothurn Kostcnscrsaz verlange. ^langem Confcrircn und damit die Völker beiderseits abgeführt, die Kosten nicht noch vermehrt undUngclcgenhcitcn vermieden werden, verglich man sich aus folgende Punkte: Erstens soll Soloth"^ ^den vermöge des zosingischen Vertrags restirenden 16,666 Kronen au Bern 5666 aus MichaelisSolothurn (soll wohl heißen Bern) aber die Enthebung bei Zürich und mitintercssirtcn Orten nach!" ^Zweitens, für die bucheggbergische Satiösaction, ihres Fehlers und Zugs halber vor Aarberg,solothuruischen Ehrcngesandtcu um Ruhe und Frieden willen versprochen, Bern 6666 Kronen bis ^Michaelis auszurichten; die Deprccation aber soll eingestellt sein bis zur nächsten Conferenz Z" ^brunnen, die innert vierzehn Tagen stattfinden soll; dahin sollen dann beide Stände ihre in der .Sache habenden Dokumente bringen, um selbe auf freundliche Weise zu erörtern. Drittens istdaß beiderseits die Völker längstens bis morgen abgeführt werden sollen.

Anmerkung. Diese» von den beidseitigen Gesandten nnterzeichnete Nebercinkommen wurde vom Sololhnrncr Grobam folgenden Tag (5. Jnli) genehmiget und sowohl dem General von Erlach als der Regierung von Bern hievon AnzevL ^ ^In diesem Sinne ist die Angabe Vok's (Der große Volksaufstand in der Schweiz oder der sogen. Bauernkrieg imHclvetia, Denkwnrdigkeiteu für die XXII Freistaaten der schweiz. Eidgenossenschaft", Vl. Bd. S. lM), welcher ain jßu