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6,1,a (1867) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1649 bis 1680
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Juni 1653.

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SN.

Conferenz von vier evangelischen Orten.

Bern. 2V./1V. Juni.

Staatsarchiv Zürich. Mg. Absch. Bd. IS», toi. tt«.

Gesandte: Züri ch. Jol). Heinrich Wascr, Bürgermeister; Salomen Hirzcl, Statthalter; Joh.eorg Werdmüller, des Raths nnd Gcncral-Fcldzeugmcister. Bern. Anton von Grafenricd, Schnlt-Joh. Rudolph Willading, Sekclmcister deutscher Lande; Abraham von Wcrdt, alt-Sckclmcistcr;ucl von Wattcnwhl, Vcnncr; Wilhelm von Dießbach, des Kleinen- und des Kriegsraths, Oberst;^l Boilstctten, des Kleinen Raths; Joh. Franz von Wattenwhl, des Großen- und des KricgSrathS,kch; Hang Ludwig Lcrbcr, alt-Landvogt von Lenzburg, dcS Großen Raths. Glaru S. Jakob Fcld-des Ordinären und dcö KricgSrathS, Landeshauptmann. Schaffhausen. Joh. Konrad Ncu-Oberst und des KricgSrathS.

Versammlung oben bcnaniltcr Deputirter und Offiziere trägt Bürgermeister Wascr vor, wie^ Bekämpfung der Empörung der Untcrthanen einige Orte den Beschlüssen von Baden nicht Gc-üeleistet haben und nur mit Hülfe von Glarus, Schaffhanscn, Appenzell und der Stadt St. GallenMellingen mit Gewalt habe genommen werden können; wie zugleich, um bei dem großend»r ^ Bauern nicht Alles auf die Spizc zu sczen, die Nothwcndigkeit eingetreten sei, die Bauern) einen Vertrag zur Nicdcrlcgung der Waffen zu bewegen, so daß es sich nun um die gänzliche Bci-th/"^ ^ Streits handle und an den Stand Bern das Gesuch gestellt werde, den bernischcn Untcr-s» ^ bereits im März gemachten Zugeständnisse auch jezt zu gewähren, vorzüglich aber der Graf-lcho, welche zuerst die Waffen niedergelegt und ihr gegebenes Gelübde gehalten habe, zu vcr-

cr ^"' vorbehalten jedoch die Auslieferung nnd Bestrafung der Rädelsführer. Von Seite Berns wirdiu 5 Lenzburgcr haben eben so sehr oder noch mehr als andere, denen keine Vergünstigungen

geworden und die bei der neuen Huldigung bereits entwaffnet worden seien, der Obrigkeiti rcbt. Auf weiteres Zureden aber verheißen die Abgeordneten von Bern, ihrer Regierung zu bcan-. - ^' baß von der den Lcnzburgischen mehrfach zur Last fallenden Verlczung des auf dem Murifelde) offenen Tractatcö abgesehen, aus Achtung für die fürbittcnde Gesandtschaft jene Gnade erwiesen,vei-s denselben Huldigung geleistet, die Rädelsführer herausgegeben, die gemeine Bailernsame

und ^ Buben zu Gränichcn nnd dortiger Umgegend entwaffnet und nach Verdienen gestraftweiset andern die begangenen großen Fehler vorgehalten werden sollen. Zürich

West, ^ ^ leisten müssen, als wozu nach den Beschlüssen von Baden pflichtig ge-

sollt? baher von Bern lailt Inhalt desBundes" von 1-181 eine Entschädigung, wie

b>ese? Lucern und Solothurn bereits angesprochen habe; es habe sich ja um die Untcrthanen

am ? nicht um eine gemein-eidgenössische Sache gehandelt. Auch Bern beruft sich auf die Bünde,

leistct^^,^ bundeögenössische Hülfe Zürich'ö und der andern Stände mit Dank nnd anerbietet, die ge-^ Hülfe bei andern Anlässen wieder freund-eidgenössisch zu erwidern. Die zürcherische Gesandtschaft