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6,1,a (1867) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1649 bis 1680
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Juni 1653.

S8.

Verhandlungen der eidgenössischen Gesandten, unter Beizug der Generalität der im Feldestehenden Truppen, in Sachen des Bauernaufstandes.

Zoflngen. 11»S3, 13. Juni bis 2. Juli. (3. bis 22. Juni alt. Kal.)

Bericht des Burgermeisters Waser von Zürich aus seinem darüber geführten Tagebuche in 3. Heuriei 'Aasenlegatiomuu Ilelveticaium T. 1. ?. 578 ss. in der zürcherischen Stadtbibliothek. Alse. 4,. 41.

«. Als nach dem Vertrage von Mellingen der General Sigmund von Erlach, OberbefehlshabersTruppen von Bern, Frciburg und Biel am 8. Juni bei Herzogcnbuchscc mit den Bauern in einverwikelt worden war und sie zurükgeschlagen und zerstreut hatte, kam in Frage, ob der Vertrag ^Mellingen noch Geltung habe oder mit den Friedbrüchigen nach Kriegsrecht verfahren werden solle,handelte sich ferner um die Frage, auf welchem Wege die aufgelaufenen Kriegskosten ersezt und der F"hergestellt werden könne. Um hierüber mit der Generalität und mit den Abgeordneten der bei dem K"betheiligten Stände zusammen zu treten, sandten die hülfeleistcnden Stände Bevollmächtigte ab, an deSpize Burgermeister Heinrich Waser und Statthalter Salomon Hirzel standen. In einer Unterrcd' ^die sie am 11./1. Juni mit dem General von Erlach zu Aarburg hatten, wurde Zofingen als Conftre^bezeichnet. I». Am 12./2. Juni traten die zürcherischen Abgeordneten in Aarau mit dem General^Mandanten Werdmüller, Oberst Ulrich, Hauptmann Neukomm von Schaffhausen und LandeShanPtwFeldmann von Glarus zusammen, um sich über das gegen die Gesandten von Bern, die nachkommen sollten, zu beobachtende Benehmen, besonders über die Vollziehung des im mellingcn'sche" ^

B,

trage enthaltenen Punktes zu verständigen. Desselben Tages wies ihnen Oberst Zweher in AarburgBescheinignng vor, daß die Regierung von Luccrn bei dem in Stans gefällten Spruche beharrendaß jedochgewisse benamsete fehlbare" entweder von der Obrigkeit zu Lucern bestraft oder auSgcl'^ ^werden sollen. Am 13. Juni trafen nach den beiden Abgeordneten Zürich's in Zofingen ein: Der 6)eM^Commandant Konrad Werdmüller, der Oberst Hans Georg Werdmüller, der Oberst Ulrich, der La"Hauptmann Feldmann von Glarus, die Herren Socin und Fäsch von Basel, der Hauptmannund der Hauptmann Studer. Von Bern aber langte ein Schreiben an, daß bald auch von dort ^Abordnung folgen werde. Nachdem am 14. Juni die Generale von Erlach, Zweher und Werdmüllec ^einander C^nferenzen gepflogen und unterdessen die zürcherischen Abgeordneten einige die Angeklagten ^Gefangeneil betreffenden Bittgesuche angehört und beschieden hatten, langten am Abend mit General ^Erlach auch Deputirte von Bern an, nämlich Vcnner Frisching, Herr Grafenried, alt -Sekelmeist"Werdt und Karl von Bonstctten. v. In Anwesenheit der Herren Waser, Hirzel, General Wcrd""'^Rathshcrr Werdmüller, Oberst Ulrich, Feldmann, Socin, Neukomm, Schüß und Zürcher nebst den ^genannten Herren von Bern wurde am 15. Juni der Beschluß gefaßt:Daß eine Conformitet ^vier Orten werde gehalten in abstraffung der Redlifürern, vnd daß man nit dem seldt solle bss ^lädirten ständen auch von den Lucernern vnd Solothurnischen rebellen rexarution erfolge; Vnd da?^wegen man sich solle mit den Truppen beidersttö gegen Ihnen sich näheren glych anjezt. Demnach si'