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6,1,a (1867) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1649 bis 1680
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Juni 1653. 183

iu eine,Mittel der Stabilirung bestendiger ruh auch anzogen, whl das mißthruwcn, die Oberkeiteno ind den Vndcrthoncn nit halten, was sie ihnen versprochen, nit der wenigste prsotext der letstcn^ ellion gewesen, daß deßwcgcn nit alle vertrag sollend der acht gelassen werden. Es sygent derselbenrei: 1) hjx Conccsfionen gegen den Vndcrthoncn zur Zht alß die Gesandten der Evangelischen Orten zusich befunden; 2) der der Oberkeit nachtheilige vnd disreputierliche Friden vffm Murefcld, krafftschein sh den rcbellen 50,(>lX> Pfund an kosten zustellen sollen; 3) der Mellingische, krafft welchem die^ llen die wehr sollen niederlegen, wie crvolgct, den rebellcn punt widerrufen, wie auch beschchen; wenn^ Oberkeit gegen den Vndcrthoncn, Oder denselben gegen Jhrnerct was anglegen, das Recht waltenasscn. Da, wenn man Bcrnischer shts die ersten Concesstoncn noch bewilligte, man den Mellingische»k cn auch ezequirt wolle halten, den Murefeldischcn aber kassieren, die Vndcrthoncn hingegen durchurenden revers zu khünfftigcr gehorsammc verobligiercn, haben hierüber die Herren von Bexn geant-^et: Wag ,^n den Vndcrthoncn bewillige, syge in einem Vfsaz begriffen, der werde hoffentlich bis^widrige,, abcntö alhar geschickt vnd vnser Sentimont darüber bcgcrt werden. Wegen der Redlifurcrn,^ hieuor gemelt, hat man nach Lucern geschriben vmb absendung alhcro auch einer Gesandtschaft." «I.

Anwesenheit der am vorhcrigcil Tage versammelten Herren, sowie des Obersten Zwchcr,^ Venners vom Staal von Solothurn, des Landammannö Müller von GlaruS und des HauptmannsSannes Wetter von Appenzell Außer-Rhodcn, zeigt Oberst Zweyer an, daß Luecrn seine Rebellen selbstde/" Abgeordnete von Solothurn beantragte, überhaupt jedem Stande die Bestrafung

vnd ""^hörigen Rebellcn zu überlassen. Man fand aber, daß ein solcherseltsamer verwirrter Handelbuglhche formen der abstrafung nicht zu gemeiner ruh vnd derselben bcstcndigkcit, auch schlechter" °llion dienete;" daher wurde unter den Rebellen unterschieden, so daß jeder Stand diejenigen, vonerparticulariter lädirt worden," nach Belieben abstrafe, diejenigen dagegen, welchefremde Tcrri-"en violiert als vor Bern, Lutzern, im Baßlischen vnd vor Mellingen, den drei (von der Tagsatzungnuten) Commandantcn vnd ihren Zusätzen übergeben vnd in die Statt Zofingen gelicfcrct, alda das./"Neu verricht, die Bußen vnd Proceß gemacht vnd auch diese cxequirt sollint werden." Ferner wurdedes ^ ^ Emmcnthaler- desarmirt worden seien, auch die Entlibucher und die Solothurnischen

"^nürt werden sollen, daher Oberst Zwcher ersucht, zu Vollziehung dieses Beschlusses nach Lucern zun. Der Herr Gemeinmann aber kehrte nach Solothurn zurück. Den beiden Gesandten von Solo-so / Bürgermeister Wascr und Statthalter Hirzcl in ihremLosamcnt" eröffnet:derjenigen,hnlifcrn werdent, wcrdint ein theil wegen exemplarischer straf zuruckh blibcn, ein theil an gelt gebüßt;^ gantzc Eommun ihrer Vndcrthonen auch vmb ein gelt summ an den kosten anglcit werden. Herr von"ch ward angsprochen, glyche mchnung Herrn Zwcher von der luccrnischen Vnderthanen wegen zuOffnen." S, Am 17. Juni conferirten die Herren Wascr, Hirzel, General Werdmüller, Oberst Ulrich,Fäsch, Neukomm, Schüß, Studer, von Werdt, Frisching, von Bonstcttcn, Grafenried über ein von" die Gesandten der unintercssirten Orte zu Zofingen gerichtetes Schreiben, dessen Inhalt u. a.k, ^ Unthancn selbst erklären wolle, im Ucbrigcn auf seine an-kudcn Gesandten sich berief. Da nämlich diese keine dicßfällige Aufträge erhalten zu haben erklärten,gihnen die andern Mitglieder der Conferenz die Gründe vor, welche nicht zulassen, daß den Untcr-""cn Bern'ö, besonders denen, welche bei Mellingen gewesen, die ihnen auf Vermittlung der evangelischen