172 April 1653.
— Hierauf wurde beschlösse» - 1) sich uumittelbar mit eiucm Schreiben au deu König zu wenden »»?ihn unter Hinwcisung auf die seinem Hause erwiesene Treue und die mangelhaften Zahlungen der trattatgcmäßcn Gelder um Bcn'ikstchtiguug der eingegebenen Beschwerden und besonders um eine ZalMaus den bei der französischen Gesandtschaft liegenden Geldern zu bitten; Z) den Obersten und Ha-'lcutcn daö Mißfallen auSzudrükcn, das; sie auf den anberaumten Termin nicht heimgekehrt seien, ^Gcgcnthcil sich in einen der Eidgenossenschaft in mchrern Beziehungen präjudicirlichcn Bertrag eingclass-"haben; dabei jedoch einstweilen die Fortsezung des Dienstes zu erlauben; 3) hinsichtlich der' Unterslungcu selbst bei den frühcrn Schlußnahmcn zu beharren. .1. Entgegen dem Tadel den vngnete" L--über die bei der Traetation zwischen der Stadt Luecru und ihre.; ttnterthauen bethätigt "gewesenen S-sa..dtschafte,r ausstreuen wird dem Abschiede das Zeugnis beigefügt, daß das Benehmen derselben redBund vorsichtig gewesen se. und allen Dank verdiene. Hinsichtlich der von der lezteu Tagsazung an Z"abgegangenen Er.ni.erung versichern die Gesandten von Zug. daß Alles von ihren Herren und Ob-aus bestem Wohlme.nen geschehen sei und ihre Gesandten nach Justruetion gehandelt haben. <6-deutiche VoMen ubcrh.). 5. (S. u. Baden).
Besondere Verhandlungen der katholischen Orte.
J.r Ungewißheit, ob Zürich und GlaruS zu der Ansicht sich bequemen, von den in den La-vogtc.en der Freiamter und Baden angefangenen Inquisitionen für die andern Voateien abmstehen, ^
slr«.» ><- Bischof Ich.n,. von Ehur b-.ich,-> "
Schreiben vom 29. Apr.l: Der Dominicaner-Prior von St. Nieolai, Johann Maria Boß hielt imga .lgc .icn Winter, unter dem Vorwande schwerer Vergehen, in Wahrheit aber aus Rachgier weg-"vermeintlich ^'»zugefügter Jniur.cn. einen Ordcnölaienbrudcr vierzehn Wochen lang bei WasserBrod. zum The. ,n Husen und Banden gefangen, bis es dem Unglüklichcn gelang, durch Untergrab»'"'
der einen Thurschwcllc und E.nbrcchung der andern nakt und bloß und halbtodt auf den bischöfl'»Hof zu entrinnen. Der Bitte des Priors um Auslieferung desselben wurde, weil kein erhebliches ^gehen vorgebracht werden konnte, nicht willfahrt, vielmehr dem Verfolgten das Geleit nach Konstanz -geben. Unterdessen kam die Kunde von dem Vorgange unter das Volk, so daß einige in Chur wohn--'l-andslcutc des b'a>e»bruderö und andere Katholiken am Ostermontag der Unkatholischen und wäh-ihrer Predigt, der geschehenen Abmahnung von Seiten des Bischofs ungeachtet, den Versuch machte», ^Priors „ch zu bemächtigen, um ihn in das Gefängnis, in welchem der Laicnbruder gelegen hatte, e>>-sperren. Jener wußte jedoch in den bischöflichen Hof zu entkommen, von wo ihm in die Ferne Z»fliehen gestattet wurde. Nach Beendigung der Predigt der Unkatholischcn zogen diese in'S Kloster, Z".schlugen dasslbst verschiedene Thüren und Kasten, fingen an den Keller zu leeren und hörten nicht »»die Worte des Dompropsts Mohr, der ihnen wehren wollte. Auch bei dem Rathe. der zu Abscha^solcher Insolenz aufgefordert wurde, war nach langer Erörterung nichts weiter zu erzwcken als der L-schluß, daß durch Bevollmächtigte deö Bischofs und der Stadt das Kloster auf so lange in Besizmcn werde, bis der Gotteshausbund als Kastvogt in der Sache verfüge. Zugleich ließ die Stadtdurch den Stadtschreibcr und einen zweiten Abgeordneten erklären, wenn ihr nicht die bischöfliche Z'"'^