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6,1,a (1867) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1649 bis 1680
Entstehung
Seite
170
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April 1653.

wie die 500,000 Franken für 1653 geschlagen; 2) an die bcsondern Ansprüche des Gardcregimentö dierükständigen sechs Musterungen von 16-17 und 1648, nämlich 584,107 Franken sammt 400 000 Franke»Ausständen von 1650, 1651 und 165Z auf die Einkünfte des Dclphinatö und der Zölle von Lhon über-tragen. ferner die 400.000 Franken für 1654 auf die Ovation« in Auvergne und Limogeö versichert, st-die Einlösung derunkräftigcn Zettel oder killet« cle I'öxa.-Mc- invalide«" auf Paris Languedoc und dieMarine eine Summe von 400,000 Franken angesezt und für vier Musterungen von 1652 nnverwei»-Baarzahlung geleistet; 3) an die Ansprüche der neuen Regimenter und der Freieompagnieen die nachob.ger Anweisungen übr.gen Ertragnisse von Lpon zu pünktlicher Einhaltung der laut Vertrag zu Poiti-r-bestimmten Termine verbürgt, auch zu Einlösung von unkräftigen Zeddeln vom Jahre .652 einevon 200 ,000 Franken und für die Ausstände von 1650 und 1651 236,000 Franken auö der öm-rrMo g"'

» / k fr ' > eo """ beschlossen, der französischen Gesandtschaft zu antworten- ^

^ ^ einzelne Stande zu Verhandlungen und Vertragsabschlüssen einzulad-"-gege>.wart.g könne man auch .cht über die Bundeserneuerung eintreten, weil ander Ge häfte v Mg-"-°..ch -...f K°...» g.st.m. G.,.ch ...ch k.,.. 7 "

AlichlagSzahlung für alte Ausstände; dagegen wolle man auch mit Heimberufung der Truppen zuw-rt-"'

thanen mit plündern vnd berauben vnd schädigen ihrer haab, ia auch mit niderreißen ihrer Häuser, gar mit abnehme»

landleüth zu ihrem Abfall vnd trewlosigkeit gezwungen, anderer vnd benachbarter oberkeitcn gctrewe vndcrthancn hochstwÜl"vnd vnverantworltlichcr weihe verführt, die vndcr falschem vorgeben vnd schein beredt vnd bewogen, sich von ihrenvnd Oberen abzuwerfsen vnd ihrer aufsrührischen rott anzuhangen, welches ihnen durch heimliches vnd öffentliches ausfu'»"^vnd cmbsigeh verleumbdcn vnd anklagen der von Gott ihnen vorgesetzten Oberkeitcn so wc.t gelungen, das, sie auchanderer Orthen vnderthanen nicht allein abgeführt vnd zu sich gezogen, sondern auch ein Pundtschuch mit cinanderenvns gemacht vnd denselben mit dem eidt bekräfftigct vnd bald die nach ihrer muthmahung trew gebliebene vnsere »»^

cidtsv-^

.blieb-"'

ausführen roh vnd viechs, mit übelschlagen, verwunden, stünden vnd schänden der glidern zu gleichem ehr vndgeßnem aufsstand zu bringen vnd zu zwingen unterstanden. Nun dann ist die trewlosigkeit in diesen, grad nicht gevu^^sondern hatt sich weiter zugreifsen vermessen, vnsere schlösscr belägert vnd plvquirt, die zu Versicherung derselben ,gesante Munition angehalten vnd darein zulegen verhindert, die hindcrlegte vnd zu des lieben vatterlands gemeiner ^langer zeit behaltene reißgelter mit gewalt daraus erhebt, die in vnsere Stätt gelegte besatzungen freventlicher w-"'^kriegsgewalt vnd bewehrter Hand überzogen, ausgetrieben vnd abgeschafft, sich aller Pässen bemächtiget, die hin vnd »» ^reisende durchsucht, vnsere briefs vnd Kotten ausfgefangen, eröffnet vnd übel mißhandlet, vnd allerhand insoleotion, 'vnd fehler mehr verliebet: alles vnder dem prootoxt, vnd schein, samb wir sie mit aufstützen vnd newerungen beschwürst ' ^ihr alt befreites Herkommen entnommen vnd sie bei alten gewohnheitcn vnd brauchen nicht bleiben lassen, so sie ^vnd ihre nachkommen nicht leiden vnd ertragen können, welches doch nicht genügsame, sondern diese die waarc u»d -'f.liche Vrsachen sein, das sie die iahr hero in allzu gutem srid vnd ruhstand gesessen, viel vnder ihnen mit ihremlicdcrlich-vnd vnhaußlichcn Wesen verdorben vnd in solche schulden sich verstellt, daß sie die nicht mehr zu bezahlen ver-m'^auch cndtlich in diese nun lang bedachte Felvnei vnd vntrew gerahten, daß sie ihrer rechten vnd natürlichen Jh»"" ^Gott fürgesetzten Oberkeit aussteigende an dero statt selbs Herren im land sei» wolle». Vnd wiewohl wir ietzerzel»' ^mehr andere vnveranttwortlichc attontata vnd auffgcrichtcn vermeinten Pundt, als der vnscrn alten Pündtnusscn hob^^rvnd nachtheilig, mit den gcwaltsmittlcn, dir vns der gctrewe Gott beschert, verhindern vnd vndertrückcn sollen, Hab-»