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6,1,a (1867) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1649 bis 1680
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168 April 1653. ^

Männer haben um die Erlaubnifi gebeten, in Sarmenstorf zu wohnen. 10) Eine Anzeige der Aussßder zehn Aemter kündigt von Williöau unter'm 5. Mai an, daß sie im Vertrauen auf sicheres Geleit >h"Abgeordneten auf den 7. Mai nach Baden senden werden. Von Untcrvogt Schnorf wird die von K-ßBrönner unterzeichnete Bescheinigung für den Empfang des von demselben abgegebenen obrigkeitst-p

Mandates überreicht und mit mündlichem Berichte über seine Verrichtungen verbunden. Als AuSsch^"

der luceruischcn Unterthancu erschienen endlich zwei Männer aus dem Entlibuch, einer von Sursee und n»"von Rothenburg. Mündlich wiederholten sie daö Begehren um Zurüknahme des in Baden gemach""und in Zürich gcdn.lten Mandates, Herausgabe zweier ihnen durch Landvögte weggenommenenAusfertigung und Siegelung des mit ihnen zu treffenden Vergleichs, entschuldigten "aber auch und b-'dauerten, daß dem Führer des Untcrvogts die Ohren geschlizt und der Bart geschoren worden und d-»eine Rotte mcistcrlo,er Bursche im Laude hin und wider Ungerechtes geschehen sei. Die Gesandtßvon Bern hielt ihnen die Mißhandlungen vor, welche lucernischc Angehörige im Gebiete Bcrn's begoßhaben. Die Gesandtschaft von Lucern versichert, daß ihre Stadt die bei ihr liegenden Briese zwarauszuliefern, aber doch vorzuweisen anerboten habe, die zwei andern aber nicht besize der eine derselbewohl nie vorhanden gewesen sei, das Victime des andern daö Original crsczc; daß auch die Behaupteman habe daö Land mit 40.000 Mann überfallen wollen, eine unwahre Zulage sei. - Hieraufbeschlossen: 1) Den Ausschüssen der Bauern mündlich zu eröffnen und schriftlich hcimzugcbcn ein """8. Mai dat.rtes, von den XIII und den zugewandten Orten an die Unterthauen von Bern, Lueern,und Solothurn, im Emmenthal, in der Grafschaft Lenzburg, in den Acmtcrn Aarburg, Aarwai'ßWangen, B.PP, der Grafschaft Williöau und im Entlibuch, auch in den Gebieten von BaselSolo huru und an alle welche sich am 30./Z0. APril zu Huttwhl durch ihre Ausschüsse eingefunden.gerichtetes Patent, wodurch erklärt wird, daß, nachdem zu gütlicher Verhandlung nur wenige und ß...cht m.t gehler Vollmacht ausgerüstete Ausschüsse erschienen seien, diese Angelegenheit ...... on d-

unparteiische e. genost.sche Recht gewiesen sei. daher denn die betreffende,. Gemeinden entweder s-ßihre Abgeordneten nach Baden senden oder in Monatsfrist bei dem Stande Zürich ihre Entschließanzeigen oder auch mittlerweile m.t ihres Ortes Obrigkeit sich vertragen sollen; in. lcztcrn Falleeao Mandat u wr essen scharfe geklagt worden sei. sowie alles Vorgefallene als ungeschehen bctraßwerden; 2) das von der Commission entworfene Projeet, auf welche Weise die Stände, wenn st-chren Unterhanen angegriffen werden sollten, einander mit Macht zu Hülfe kommen solle., in den ^Ich.cd zu nehmen ; 3) ... Vorauosezung der Einwilligung der betreffenden Stände den Untervogt vonan d.e AusstaNd.schen ... den Gebieten Basel'S. Solothurn'S, Bern'S und Lueeru'S und namentlich-'en 14./4. Ma. nach Huttwhl zu senden, mit der Einladung, vor eidgenössischem Rechte zu erschoß4) d.e von Zürich, Bern und Lueern verordneten Kriegöhauptleute zu bevollmächtigen, nach der Rlsst-des UntervogtS von Baden .... Begleite beliebiger Assistenten zu geheimer Berathschlaguug der ftr.ß

ergreifenden Maßnahmen ,.ch zu versammeln; 5) vorläufig ein Manifest zur Entschuldigung aB-ßGcwaltsmaßregcln zu entwerfen.-) e. Die französische Gesandtschaft ...cldet mit Schreiben vom 22.

-Mandat oder offen ausschreiben der 13 ör.hischen Gesandten zu Baden wider die aufrührerischen Pauren,Wir von Stätt vnd Landen der dreizehen vnd zugewanten Orthen der Eidtgnoschafft Näht vnd Sandbo.ten zu Md-