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6,1,a (1867) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1649 bis 1680
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April 1653.

». Wegen der bei den Unterthanen der Stadt Bern eingetretenen Unruhen versammelt nahm »i">'zuerst ein Schreiben zur Hand, welches der französische Gesandte de la Barde in Betreff der Bundescrneuerung an die XIII Orte gerichtet hatte. In Berathung darüber fand man, dasselbe solle den Ort"'zu schriftlicher Begutachtung mitgcthcilt und mit der Aufforderung begleitet werden, sich zu erklären, ^sie so geringen und schimpflichen, conditionirten Offerten Gehör geben, oder einfach bei den deschalb g"machten Abschieden verbleiben wollen, so daß nicht nur die Obersten und Hauptlcutc befriedigt, sonder"auch den Obrigkeiten und andern Ansprachen laut den eingegebenen Mcmorialcn genügend entsprechtoder aber die Truppen hcimberufcn werden sollen. Je nachdem die Antworten ausfallen, sott Zürichweder von sich aus dem Ambassador die eidgenössische Meinung und Absicht mitthcilcn oder eine alNmeine Tagsazung ausschreiben. I». Auf das an die Gcneralstaatcn der vereinigten Niederlande sowie""England gerichtete, an lezter Weihnacht abgegangene Schreiben der evangelischen Orte wird von d"'Generalstaaten geantwortet, daß ihnen ein billiger Friede allerdings sehr angenehm wäre und daß sie ^christlichen Licbcsbczeugung der Eidgenossen sich herzlich freuen. Da nun seither durch den Stadtschr"^Stocker wiederholte Friedensermahnungen an beide Parteien ergangen sind und demselben der Aust"^gegeben worden ist, zu erforschen, ob die eidgenössische Jntcrpofition angenehm wäre, und da auch von vc"schiedcnen Seiten her dazu aufgemuntert wurde, hielt man es für angemessen, vorläufig ein bezüglich^Protect zu entwerfen. Es soll nämlich eine vierglicdrige Gesandtschaft bestellt werden; jede der v>"Städte Zürich, Bern, Basel und Schaffhausen soll ein Mitglied ernennen und zur Abscndung be"^halten; jeder Gesandte nimmt zwei Diener und sonst noch zwei besondere, auch zum Schreiben und Z"Verrichtung dienstlicher Aufträge taugliche Ehrcnpcrsoncn mit sich; so wie aus England der erwarbBericht kömmt, versammeln sich die Gesandten, um ihre Abreise zu verabreden, wobei man vorauösezt,werden von Basel aus die Rheinschifffahrt bcnuzen. e. Auf Donnerstag den t-I. April (alt. Kal.) wird in de"evangelischen und zugewandten Orten ein allgemeiner Bcttag angeordnet, um Gott für die Schlicht"^der in der Eidgenossenschaft entstandenen Unruhen zu danken und um fernere Erhaltung der Ruhe ^flehen*). «I» Das Dankschreiben der Vorgcscztcn der Gemeinden im picmontcsischen Luccrnathal fällt'"den Abschied.

Im Schasshauser Exemplar lautet dieser Artikel also: Nachdem Bern bereits über Anordnung eines Fast- und Bcttag"alle evangelischen Orte und Zugewandten nach Genf geschrieben und der ebenfalls bei der Consereuz anwesende Syndic P"von Genf ini Namen seiner Obern sich eifrig dafür erklärt hat, indem man Ursache habe, Gott für die Stillung der >>fschiedcnen Orten der Eidgenossenschaft erhobenen Empörung zu danken und ihn um Erhaltung des Friedens und der Ei»>i>zu bitten, wurde der nächste Donnerstag nach Ostern, 14. April, als Bettag bestimmt.