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6,1,a (1867) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1649 bis 1680
Entstehung
Seite
156
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März und April 1653.

Bcsize der Geldmittel sei, um eine Pension bezahlen zu können, daß er das aber erst thun dürfe, wen»man znr Bundcöerncucrnng zustimme. An demselben Tage hielt Waser vor Rathen und Burgern seineProposition, enthaltend die Erinnerung, dieGütigkeit der Gewalt vnd die Gnade der Schärpfe vorzu-setzen." Acht Mitglieder dcö Kleinen und des Großen Ratheö leisteten der Gesandtschaft bei der Mittags-tafel Gesellschaft; am folgenden Tage cilf. f. Mittwochs den 2. April am Morgen vor der Predigtkamen Schultheiß von Grafenricd, Vcnner Stürlcr und Sckclmcisicr Stürler. Sic hatten am vorher-gegangenen Abend durch Herrn Moriz Groß die Klageil Bern's über die Emmcnthaler überbringen lassenmit dem Ersuchen, die Emmcnthaler vorzubcschcidcn, ihnen die Gnaden und Befreiungen, die ihnen sei'ihrer Erkaufung vergünstigt worden seien, und auch die Fehler vorzuhalten, mit welchen sie dieselbenverwirkt hätten, endlich ihnen vorzustellen, daß sie zur Sühne der Obrigkeit die aufgelaufenen Kostenvergüten, Abbitte leisten und. die Rädelsführer herausgeben müssen. Indem also die Bauern (eS warenderselben neunnndzwanzig) vorbcschieden wurden, brachte man ihnen die Entlassung aus der Leibeigenschast'die Beflciung von Fnhrlcistungen und Tagwcn sowie den um einen kleinen Pfcnningzinö bewilligtenNachlaß dcö Hcuzchntcns in Erinnerung und zählte ihnen dagegen die begangenen Fehler auf. ES wäre»der lcztcrn elf, die sie thcils eingestunden, thcilö zu entschuldigen suchten. Indem sie um Verzeihung ubum die Eröffnung eines gnädigen Ausspruchs baten, mit dein die Sache zur Endschaft gelange, erklärtensie, daß sie zwar nur dcu Befehl haben, die Antwort ihren Mithaftcn, die von den Klagen der Obrigkeitkeine Kenntnis! hatten, zu hinterbringen, gleichwohl aber im Namen Aller zur Leistung einer neuen Hbdignng erbotig seien; denen, welche die größten Fehler begangen haben, müßten sie überlassen, ihreFehler selbst zu verantworten; indessen könnten sie in Ungelegcnhcit kommen und wären sie im Laudenicht mehr sicher, wenn sie von sich aus zugestünden, daß dieselben bestraft werden. Als am Na^mittag die oben genannten Herren mit Venner von Wattcnwhl sich wieder einfanden und ihnen die Ant-worten der Ausschüsse mitgetheilt wurden, zeigten sie an, daß sie am folgenden Tage ihre Entschließungeröffnen wollen, daher die Gesandtschaft die Bauern wieder vorbcrnfen und sie zur Abbitte, zum Fußfa^und zur Dank,agung anleiten möchte. Die Gesandten erklärten sich dazu bereitwillig, in der Hoffnung' werde den Herren von Bern nicht zuwider sein, daß sie für die Uuterthanen interccdiren vmb nachtsdes Kostens vnd des Vßhingebens der Redlinfurcrn. deßglhchen sh bh den Hcuw- vnd Emdzehcnds-bcfrehung wytcr gnedig verbliben zulassen." I.. In Gegenwart der Gesandten wurden am 3. AprilRathhanse von Schultheiß von Grafenried den Ausschüssen des Emmenthals die Fehler vorgehalten,welche die Obrigkeit, bevor sie die Begnadigungsartikel eröffne, Satiöfaction verlangen müsse; dasbrechen des Meineids fordere, daß sie die aufgelaufenen Kosten bezahleil, daß ihnen die Entlastung vo>"Hcuzehnten wieder entzogen werde und daß sie die Rädelsführer ausliefern. Indem hierauf den Ab-schüssen gestattet wurde, be.se.ts zu treten, und die Gesandten ihnen ihre Fürbitte anerboten, die Regierungsich dieselbe ebenfalls gefallen ließ, legten die Ausschüsse in die Hand des Bürgermeisters Waser d--sGelübde dcö Gehorsams ab und der Bereitwilligkeit, einer neuen Huldigung sich zu unterziehen und st-»den Beschlüssen der Regierung zu fügen, t. Am 4. April zogen drei Fahnen von der Stadt Genf,hundert Mann stark, in Bern ein. Die Gesandten, welche Nach Aarburg gereist waren, kamen nach B""zurück. Von den Räthen und Bürgern wurde über die Angelegenheit der Emmcnthaler abgeschlossenk.. Am 5. April traten die Gesandten wieder vor Räth und Burger und Statthalter Hirzel erstattete