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6,1,a (1867) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1649 bis 1680
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März und April 1653.

es nit gültig sein solle: 12) daß man vff absterben eines hußvaters die güeter vnder syne hinderlaßne Kinder Verthsvnd hiemit verstucken lasse, doch daß zu abrichtung der beschwerdcn vnd zinßen denselben ein Kager genommen v>>tgestellt werde: 13) Beschwerend Sy sich, daß Sy die Zytharo, wann Sy gelt vffgebrochen, vych vnd anders ncbend dBgelt nemmen vnd dann vmb alles Briefs vffrichten lassen vnd vcrzinßen müssen? 14) daß die Landvögte die Bußenjrem abzug ynzüchind vnd daßelbe nit erst Hernach mit großer jrer beschwerd vnd tribenden Costen thüygind: 15) ^man Sy by fürfallenden beschwerdcn, welcher wegen die Obcrkcit etwan jrem mitel Gsannten zu Ihnen vffs La»d'schiken thüyge, Landtsgemeinden halten laße, vmb sich darüber mit einanderen zeberathschlagen: 16) waß an goldtsoB"anglcgt, daß es nit höcher solle verzinset werden als dieselben domalen gegolten? 17) die ehrschätz vff einen gwüßenrichten: 18) den Landtschrybern jren lohn moderieren vnd den puren zulassen, jnn geringen fachen zcschryben: 19) ^Futerhaber, den jeder zu geben schuldig, solte wie von altem den weiblen gelassen werden, damit sy sich des alten Loh"^vernügind: 20) daß sowol das Glicht alß der Landvogt einen weibel nammßen vnd dann vom volkh derselbe erwelt wert-"solle: 21) daß man jhncn wider einen Landtshauptman gebe: 22) daß man von Landlüthen Schaffner seze über BZehcndspycher Langnau» vnd Lauperßwyl: 23) die Kilchen Rechnung durch die Herren predicanten vnd ctlich Kilchgen°ß-mit wenigen Costen verrichten: 24) By den General-musterungen den Landlüthen mit den Costen souil möglich verschone»'

Man rieth ihnen, einen demüthigen Fußfall und Abbitte zu thun und das übrige der Gnade ^Obrigkeit anHeim zu geben. Sie dankten für diesen Rath und stellten sich geneigt, denselben zu befolge"'Gegen 10 Uhr wurden die Gesandten von zehn Abgeordneten zur Audienz in den täglichen Rath Mholt. GS waren d.e Herren Sckclmeister Willading. die Vcnncr Stürler, von Wattcnwyl und M"die Räthe Grafc.mcd und Steiger, der Stadtschreiber Mattheh und der Großweibel von Watte,Bürgermeister Maser verband mit der eidgenössischen Begrüßung eine auf die Zerwürfnisse mit der L^'schaft bezügliche Beileidsbezeugung und die Anzeige, daß die HülfSmannschaft der verbündeten Orte a"^'gebrochen wäre, wenn Bern nicht Gegenbericht gegeben hätte, daß sie jedoch unterdessen sich zum Abm«^bereit halte. Indem er ferner auf die Geneigtheit der Unterthanen hinwies, sich dem Willen der Obr'5ke.t zu unterziehen, und an die Pflicht der Obrigkeit erinnerte, den Unterthanen Schuz und Schirm Z"gewahren un , wenn ne fehlen, zwischen den Schuldigen und Unschuldigen einen Unterschied zu mache"'nn gegenwärtigen Falle auch zu bedenken, daß das Gift von der Nachbarschaft her unter sie auögcspre"S'worden ,c. und daßvielleicht die Beamten auch ezorbitirt", anerbot er eine in den eidgenössischenmssen begründete und bisher übliche, die obrigkeitlichen Rechte und die Souveränität des Standes'"keinerlei Wc.ic gefährdende Jnterposition. Die Antwort auf dieses Anerbieten wurde den Gesandten '"ihre Herberge gebracht durch Sckclmeister Willading, alt - Sckclmeister von Werdt, Venner Fischer,Mitglieder des Raths, sechs Mitglieder des Großen Raths, Ammann Stürler und HauptmannD.cßbach^«.. Marz 29. Den Ausschüssen des Emmenthals, welche ihr Anliegen schriftlich eingaben, >"'"derselbe Bescheid gegeben wie früher, jedoch mit dem Versprechen, ihnen bei den Herren von Bern ci"gutes Wort zu verleihen. Um den Mittag kamen Sckelmeistcr Tillicr und Vcnncr Frisching mit drcizch"andern Herren Mitgliedern der Räthe und Offiziere, um den Gesandten Ehreugesellschaft zu leisten- ^wiesen e.n ihnen .n d.e Hand gefallenes Schreiben vor, welches von einer zwischen den Aarbur er«O tencru ge.nachtcu Verschwörung Kunde gab. Am folgenden Tage frühe wurde,, mehrere anderemitgetheilt, welche berichteten.- Roggwhl und Langenthal haben zu den Waffen gegriffen- die Aarbu^seien mit Trommelschlag nach Ölten gezogen und haben Wachen ausgestellt um mit Hülfe derthurncr der bischöflich-bascl'schcn Mannschaft den Eintritt zu verwehren? auf ähnliche Weise haben