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6,1,a (1867) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1649 bis 1680
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September 1651.

Zehnten u. s. w. abgeliefert werden, so sollte man dafür sorgen, daß nichts davon außer Land gehe; in-zwischen will man diesfalls, um kein Aufsehen zn erregen, für jczt bestimmte Weisungen nicht erlassen,wohl aber soll die Sache im Auge behalten werden. Dagegen soll jedes Ort in seinem Gebiet dienöthigen Anordnungen gegen die Früchtcauöfuhr treffen und die drei Orte Uri, Schwh; und Untcrwaldcnwerden sich noch überdies nach dem Preis der Früchte im Mahländischcn erkundigen und je nach Be-finden ein namhaftes Quantum ankaufen. ES wird auch für gut gefunden, einige Magazine anzulegenund zwar ein Hauptmagazin in Luccrn und vier Nebcnprovianthäuscr in Zug, Baden, Bremgarten, Mel-lingen. «. Die Streitkräfte sollen im Kriegsfall also vcrthcilt und aufgestellt werden: Gegen Zürich dieV katholischen Orte mit Wallis und den Frciämtcrn; gegen Bern die Orte Frciburg und Solothurn, Burgund igegen Basel, Mühlhauscn w. der Bischof von Basel, die vier Waldstädte am Rhein, das GotteshausSt. Blasien, Lothringen; gegen die unkatholischcn Bündncr die Katholischen im Land und Spanien;gegen die unkatholischen Glarner die Katholischen im Land und Sargans und Gaster; gegen Schaff-Hausen die verhoffcndcn Mittel von Oesterreich; gegen der Evangelischen Bundesgenossen und Adhä-rentcn, also gegen Straßburg, gegen den Pfalzgrafcn, gegen Württemberg, gegen den unkatholischenMarkgrafen von Baden u. f. w. die vcrhoffcndc Hilfe ab Seite des Kaisers; gegen die unkatholischcnAppenzeller die Katholischen im Land und der Abt von St. Gallen. Von Rottwcil will man sehen tllüMann zu erhalten, die nach Rheinau gelegt würden. «I» Bezüglich der Pässe wurden folgende Dispo-sitionen getroffen: Den wichtigen Grimselpaß sollen Uri und Wallis beobachten; der Güsten wird vonUri allein bewacht; den Brünig soll Obwalden in Acht nehmen; das Joch gegen Engclberg ist Nid-waldcn zugcthcilt; Luccrn hat das Entlebuch zu versorgen; Schwhz die Schindellcgi; wegen des Schöm-bergs soll der Landvogt von Sarganö mit dem Bischof von Chur correspondircn; Rheinau wird vonRottwcil aus besezt; Kaiserstuhl muß von der Grafschaft Baden bcsezt werden; der Paß an der StilMin der Grafschaft Baden soll durch die Mittel des Landvogtö verwahrt werden, ist jedoch nicht zn be-sezcn, weil der „Rugken nit sicher ist"; zu Windisch soll der Landvogt im Nothfall das Fährscil durch-schneiden und auf der Höhe eine Schanze anlegen; die Stadt Baden wird durch die Leute der Grafschaftbesezt; Bremgartcn wird sich aus dem Kelleramt versehen nnd je nach Nothhcdarf aus den Acmtern selbst!Mellingen ist mit Leuten aus der Grafschaft Baden zu bewachen und sind im Nothfall die Brüten abz"brechen und andere Vorsichtsmaßregeln zu treffen; die Verwahrung des so wichtigeil Punktes Rappelwyl wird wie von Alters her Schwhz überlassen, inzwischen ihm über einige nothwcndige MaßregelAndeutungen gegeben, v. Dem Begehren der IV cnnctbirgischcn Vogteien, ein allfälligcö KricgSa»!gebot unter dem Siegel der VII katholischen Orte ihnen zuzustellen, um dadurch gegenüber den ander"mitrcgierendcn Orten sicher gestellt zu sein, soll eintretenden Falls entsprochen werden. Ebenso finde"ihre andern Anbringen Berüksichtigung, nämlich daß „diser zyt wenig Maunschafft im Landt" und dalein „durchgehender Mangel an gelt" und daß zudem keiuc gemeinschaftliche Casse vorhanden sei; sie solle"zum ersteil Auszug lediglich K>0 Mann stellen und zwar Lauis 200, Luggarnö 100, Mendriö 50, Ma>"thal 50; diese Mannschaft soll für alle Fälle in Bereitschaft gehalten werden. Was Bcllenz unddortigen Schlösser und Pässe betrifft, so ist das Nöthige ab Seite der drei dort regierenden Orte bcre^angeordnet, f. Jedes Ort soll dafür sorgeil, daß genügend Salz, ein Haupterfordcrniß, im Lande st''K. Die Beschlüsse und Dispositionell der geheimen KricgSräthe vom 11. und 12. Mai werden als z^