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^chwhz auf Baden an; andere finden Fraucnfcld besonders darum angemessener, weil man von dort ausachter ^ erforderlichen nähern Erkundigungen über die örtlichen Verhältnisse einziehen könne. Manreinigt sich endlich, Fraucnfcld als Malstättc zu bestimmen und den früher» Termin um acht Tage zu^icipiren, "ämlich auf dcu 5. November anzusczcn. — Von diesen Verhandlungen soll sowohl den)>e orten als, was Ort und Tag der Konferenz betrifft, auch Zürich Kcnntniß gegeben werden.
Man sehe auch im Abschnitte HerrschaftSangelegenheiten:argail, I, Ärt. 286. Verkauf von Gcrichtshcrrschaftcn. «?. Art. 617.. Stifte und Klöster.
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GeHenne Verhandlungen der Ehrenausschüsse der V katholischen Orte.
Lucern. !<»«!, 2«. und 2t». September.
Staatsarchiv Lucer». Akte» : ReligionShändtl.
^"eern. Ulrich Dullikcr, Schultheiß; Heinrich Flcckcnstcin, alt-Schulthciß; Christophalt^?' und Stadtvenncr. Jost Püntincr, Landammann; Scb. Percgrin Zwcyer,
Landammann. Schwh z. Wolf Dietrich Rcding, Landammann; Martin von Kickenbach, genanntuont, alt-Statthalter. Untcrwalden. Heinrich Bücher, Landammann, und Johann Jmfclp, alt-u aminann, von Obwaldcn; Jost Lussi, Landammann von Nidwalden. Zug. Beat Zurlauben unde Trinkler, beide alt-Ammann.
Zur Bcrathung der allfällig nöthig werdenden Dcfcnsionsmittel zusammengetreten, sieht man sichrs nach den Gegnern um und findet als solche, sofern cS zum Krieg kommen sollte, die IV cvan-Stcidtc Zürich, Bern, Basel und Schaffhauscn; evangelisch Glaruö und evangelisch Appenzell;gemeinsamen Unterthancn evangelischer Religion; die Städte St. Gallen, Biel, Mühlhauscn, Genf,rasiburg; die unkatholischen Bündner, den unkatholischcn Markgrafen von Baden, den Pfalzgrafcn,urttcmberg; dann vielleicht auch einige unkatholische Reichsstädte und Venedig; endlich möchte versuchten, Wallis zu „turbiercn." Zu ihren Freunden rechnen die V katholischen Orte Frciburg und Solo-uichund Appenzell katholischer Religion; die gemeinsamen katholischen Unterthancn; Wallisstau Bünden; die Städte Baden, Brcmgarten, Mellingen und Rapperöwhl, Kottweil und Con-
Lz, den Bischof von Basel und den Prälaten von St. Gallen; ferner der Bündnisse wegen Frankreich,anien, das Haus Burgund und Savohcn; der Erbeinung wegen das ErzHaus Oesterreich, bcziehungS-e den Kaiser selbst; den Papst als Oberhaupt der ganzen katholischen Kirche; den Kurfürsten von^"per raMn äi 'stato«; Lothringen und Florenz wegen alter Verständnisse. I». Bei Bcrath-Nol^"^ ^egen des Proviants findet man, daß dicßfalls namentlich die Gotteshäuser in Anspruch gcdie werden müßten, die damit gut versehen seien; ein ungefährer Uebcrschlag ergibt nämlich, daßim ^ Thurgau's, der Grafschaft Baden und der Frciämtcr an Früchten 423V Mütt zu liefern
Söll "'"von es auf erstere 1980, auf die badcnschcn 1300 und auf die in den Freiämtcrn
Mütt trifft. Und da gegenwärtig gerade die Zeit ist , wo in den Vogteien die Früchte für Zinse,