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6,1,a (1867) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1649 bis 1680
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September 1651. 81

'Uäßig und gut befunden und daher ungcändert gelassen. Ii. Bezüglich der Einthcilung und Stellung^ Mannschaft wird Folgendes verordnet: Die Mannschaft wird in zwei Theilc gethcilt: Luecrn theilt^uf das Stadtfähnlcin und beide Panner zusammen 6000 Mann; Uri hat in der lczten Musterung 2500Mann befunden, theilt aiif das Landsfähnlein 500 bis 600 Mann; Schwhz mit Uznach und Gastcr hatdas lezte Mal gemustert 1600 streitbare Mann, theilt also auf das Landsfähnlein 600 bis 800 Mann;Ewalden erklärt seine Mannschaft auf l000 bis ll00 Mann, theilt auf das Landsfähnlein 300 Mann,"»tcr das Panner K>0 Mann, die übrigen in den testen Auszug; Nidwaldcn gleich wie Obwaldcn;^'g >,musi sein gantz Vermögen darstrccken vnd in der Defensive stchn." I. Was die Bewaffnung derailnschaft betrifft, so soll diesfalls möglichste Gleichheit beobachtet werden; es wird deswegen verordnet,as die eine Hälfte Schüzcn sein sollen, „mit ihren guten shten Wöhren versehen", und das die anderealfte mit Harnast und Hallcnpartcn bewehrt werden soll; die Hallcnpartcn und Mordäxte sind starken^llen in die Hände zu geben; blose Spiesc sollen abgethan sein. k Jedes Ort soll sich angelegenlassen, zu dem groben Gcschüz Leute zu ordnen, die genugsam „abgcricht" und erfahren sind, selbes^ „gubcrnicren." I. Die Mannschaft soll so bereit gehalten werden, das sie auf das erste feindliche Vor-äeheu Zürichs diesem unvcrweilt entgegengestellt werden kann. »». Luecrn wird eine namhafte Summe^>»zcn, um damit für jeden Fall versehen zu sein. i». lim uuu der ganzen Sache gleichsam den Geist'"'d das Leben zu geben, findet man für nothwcndig, sich gegen unsere Widersacher fremder Hülfe zu..^sicher,^ wie diese ihrerseits auch gethan. Dabei hat es aber die bestimmte Meinung, daß diese fremde" krstiizung erst dann einzutreten hätte, wenn ein Nothstand vorhanden sein würde, nicht aber, um da-^ch unsererseits einen unnöthigcn Krieg zu vcranlasen. Diese Hülfe dürfte gefunden werden beimpst, beim Kaiser, bei den beiden verbündeten Kronen Frankreich und Spanien, beim Herzog von Sa-bei Oesterreich, Burgund, Florenz, Lothringen und dem Kurfürsten von Bayern. «». Vorab willhei" ^ Darlegung der Verhältnisse und Nachmessung der grosen Wichtigkeit der Sache an denBatcr wenden und ihn bitten 1) zwischen Spanien und Savoyen eine Suspension der Waffen oderk'ttralität zu vermitteln; 2) die übrigen Potentaten zu unscrn Gunsten zu disponircn; 3) uns, wie es1-stegtu andere Stände geschieht, der Liberalität der Kirche thcilhaftig werden zu lassen durch Dar-"'stl einer Gcldntttcrstüzung. Dieses Gesuch ist der päpstlichen Heiligkeit durch Vermittlung desbc^udcre Person zu übermitteln. Dabei soll als vierter Punkt der WunschMiigt werden, durch Korrespondenz mit dem in Zürich rcsidircndcn vcnctianischen Gesandten in Er-^^"»g zu bringen, ob Zürich „etwas Vorthcils vff vns zu Händen bringen würde." i». Da wegen^ zwstchcu Spanien und Savoyen bestehenden „Ruptur" beide Theilc gehindert sind, den V Orten' ^gemäße Hülfe zu leisten, man aber doch nicht ganz auf ihre Hülfelcistung verzichten kann, so soll) geheime Mission dem in khur residirenden spanischen Gesandten kasati der Stand der cidgcnösssiAngelegenheit vorgestellt und dabei insinuirt werden, daß durch Vermittlung des Papstes ein Waf-zwischen Spanien und Savoyen begehrt werde; mit Rüksicht hierauf ersuche man Spanien,^ einer Zeit zweitausend Mann und zweihundert Pferde mit vcrhältnißmäßiger Artillerie nach KonstanzBurgund zu einer mit Freiburg und Solothurn näher z» verabredenden Hülfe und Diversion,^ ^n dicß nöthig würde, zu mahnen, sodann vermittelst der Regierung zu Innsbruck den Kaiser zu be-gen, daß er den RcichSfürsten untersage, den Zürcher« irgendwie Hülfe zu leisten. Auch mit dem zu

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