September 1651.
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Conferenz der geheimen Kriegsräthe der V katholischen Orte.
Lucern. I<»SI, II. und 12. September.
Staatsarchiv Luzcr». Acten! «eligionihändtl.
Kriegsräthe: Lucern. Oberst Heinrich Fleckcnstein, Pannerherr; Christoph Pfhffcr, Statthalter undadtvennet. U ri. Joh. Anton Arnold, Statthalter; Heinrich Püntincr, Landvogt. S ch w h z. Haupt»Mann Joh. Kaspar Ceberg, alt-Statthalter. Nnterwalden. Hauptmann Johann Jmfcld, Landammannvn Obwalden; Kaspar Leu, Landeshauptmann von Nidwaldcn. Zug. Johann Bengg, Statthalter;Hauptmann Rudolph Kreuel.
keit ^ Ehrcngesandten der eben versammelten Tagsazung war durch Expressen die Nothwendig<
vcrdeutet worden, diese Versammlung in'S Werk zu sezen und alles, waö zur Beschirmung des^ u es nöthig scheine, zu Papier zu bringen. Nach gewohnter eidgenössischer Begrüßung wurden alsodurch die Gesandtschaften von Baden aus und durch die Abgeordneten von Luccrn bezeichneten Punktekuclst vorgelegt. I». Im Bcsondcrn berichtet Uri, daß man dort neben Anderin vorzugsweise den PaßAlchen bei Urscrn im Auge haben müsse, weil Bern von dort her Hülfe und Zuzug abschneidenannte, daß Uri aber auch noch andere Pässe nicht entblößen, daher nicht alles Volk ausrüken lassenle. e. Schwhz bezieht sich auf die Nothwendigkeit, Im Gaster und in der March, besonders gegenmuen allsälligen Einfall der Unkatholischen aus Bünden, sich verfaßt zu halten und in Gemeinschaft mittn Schirmorten die Stadt RapperSwhl in wehrhaften Zustand zu sezen, die Gräben auswerfen, Palli-" eu schlagen, die Wortzeichen „ansczen" zu lassen, was alles als wohlbcgründct angesehen wird. ,1» Hin-) >ch der Hochwachtcn und correspondirendcn Wortzeichen und Losungen wird angenommen, daß jedes^ die zwckmäßigstcn Anordnungen treffen werde, die Feuerzeichen zum Aufbruch jedoch von Zug ausgeschehen müssen, daher zwischen Zug und Lucern besondere Verabredungen getroffen und auf den Falleintretender trüber Witterung und Nebels Fußpostcn bestellt werden sollten. Ferner sollte jedes Ort dar-sehen, gute und erfahrne Späher anzustellen; um Widerwillen bei den Truppen zu vermeiden, solltenk Orte dasselbe Wochengeld zahlen, nämlich zwei Gulden an Geld oder Lebensmitteln; will aber je-"^nd ohne Sold dienen, so ist das mit Wohlgefallen zu gestatten. Lucern übernimmt es, Mellingen^ einem kriegscrfahrnen Mann zu versehen; Mannschaft zur Besczung von der Grafschaft Baden her^ bereits durch den dortigen Landvogt anerboten. In Bremgarten ist durch den Landschrciber vorläufig"e die Wache und andere Nothdurft gesorgt; doch wird zwckmäßig erachtet, daselbst ein Magazin anzu-kgen, so nämlich, daß Luccrn und Zug mit dem Landvogt und Landschrciber Anstalt treffen sollen, das-^ e einzurichten und besonders die Gotteshäuser zur Lieferung von Früchten zu ermuntern, t. Da die^eiämter sich vernehmen lassen, daß sie ohne Trost und Rath seien, sollte der Landvogt bis auf weiteresert verweilen. Ganz zwekmäßig find die drei für die Freiämter bezeichneten Muster- oder Sammelpläze^ählt: Hägglingcn mit einem Los- und Wachtfeuer sammt vier andern Losfeuern in der Nähe, ferner"ri ^^d die Sinscr Brüke. Dabei sind aber auch auf jede Gefahr alle Schiffe auf der Rcuß abzu-essen, damit der Feind desto schwerer sich vereinigen könne; doch mag in Bedenken genommen werden,