74 September 1651.
Besondere Verhandlungen der katholischen Orte.
I. (S- n. vier ennetbirgische Vogteien übcrh.). i»». Der spanische Gesandte, Graf Casati, beriO'daß die Reise des Obersten Crivclli an den spanischen Hof nunmehr unverzüglich in'ö Werk gesezt wessnachdem alle nöthigen Vorbereitungen dazu getroffen seien. Er hofft guten Erfolg von dieser Send»"'Man erwidert ihm rükantwortlich, daß man diese Reise längst gerne gesehen hätte, sich übrigens weg?des Verzugs damit gctröstc, daß nunmehr genügende Satisfaction erfolgen werde; sollte dieß aber n>^der Fall sein und das entlassene und das noch in spanischen Diensten stehende Regiment nicht nach Obühr bedacht werden, so könne man es den Obern nicht übel nehmen, wenn sie zum Vollzug der ffaßten „Erkhlcrungen" schreiten. 11. Auf den an den päpstlichen Legaten gerichteten Wunsch des Bischtvon Chur wird dem Oberst Crivclli bei dem König von Spanien das Biöthum Chur und die katholisch'Angelegenheiten in den III Bünden zur Berüksichtigung bei den Friedensverhandlungen empfohlen. ^(Die mit Savohen verbündeten Orte). Der Herzog von Savohcn und der Freiherr von GreißhWorten auf das Schreiben der Gesandten der XII Orte, daß die dem Fr. Camuti, G. Amasi, A. BoistB. Somati, K. Riva und Eh. Laghi des Zolls wegen auferlegte Strafe von 4—500 Dublonen gemil^worden sei und zwar zur Bezeugung der den Eidgenossen schuldigen Erkenntlichkeit für die bei Erneu'ung des Bündnisses erwiesene Geneigtheit. Indem beschlossen wird dafür zu danken, wird aus dcinLmeldeten Schreiben des Freiherrn die Bemerkung hervorgehoben, daß der achtzehnte Artikel des jezt wied'aufgerichteten Bündnisses sich auf das Bündniß von 1577 beziehe und man in demselben allein von ^Zöllen und Anlagen befreit werde, welche seit Errichtung des neuen Bündnisses neu aufgestellt oderhöht worden sein möchten. >». (S. u. Thurgau). «A. Die Ehrensäzc, welche den Vertrag von 1^vermittelten, werden ersucht, den eigentlichen Sinn desselben zu erläutern. >>. Nachdem die Gesangder katholischen Schiedorte die von ihnen gestellten Vermittlungsanträgc zwar erläutert, aber nicht ra^sam erachtet haben, sie schriftlich mitzutheilen, wird den Gesandten überlassen, über das Project selbst"ihre Obrigkeiten Bericht zu geben.
Man sehe auch im Abschnitte Herrschaftsangelegenheiten:
Thurgau. t Art. 194. Justizsachen. A». Art. 441. Kirchliches u. Glaubenssachen-
It. „ 285. Verkauf v. Gcrichtsherrschaften.
Baden. l Art. 160. Abzug.
Bier ennetb. Bogt, iiberb. I Art. 71. Polizeiliches.
LauiS. «- Art. 183. Zoll.
Meudris. «I Art. 279. Verwaltung im Allgemeinen. «. Art. 289. Rechts- und Gerichtssachen.