Druckschrift 
6,1,a (1867) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1649 bis 1680
Entstehung
Seite
73
Einzelbild herunterladen
 

September 1651. 73

verabschiedeten Hanptleute und die vier Millionen sich vertragsgemäß halten werden. Nachdem man diesencricht vernommen hatte, ließ man durch den Landschrciber den Ambassador einladen, seine weitcrn Mit-teilungen zu machen. Man erhielt nun ein vom 29. August datirtcs Schreiben des Königs, worin ere auert, ein so geringes Anerbieten gemacht zu haben, daß der Ambassador selbst bei den Standen ineil Verdacht des Uebclwollenö gefallen zu sein scheine, wahrend derselbe doch ganz nach Instruction undfinanziellen Verhältnissen Frankreichs gemäß gehandelt und nicht minder für das Wohl der Eid->ssuosscnschaft bei der königlichen Regierung sich eifrig bethätigt und des Vertrauens der Stände sich^ 'g gemacht habe, dabei werde es dem Könige eine unaussprechliche Freude sein, wenn er bei demwn Antritte der Regierung und bei seiner ersten Waffcnführung von der Tapferkeit der eidgenössischent^ andc Hülfe habe; er wünsche also die Erneuerung des Bündnisses sehnlichst, hoffe, die Stände werdenas durch den Ambassador zu machende leztc Anerbieten annehmen, und empfehle in Betreff der übrigenund ^ Beschwerden mit dem Ambassador die Verträge zu crdaucrn, um daraus zu erkennen, waswie in Sachen zu thun sei. — In der Proposition des Ambassadors werden dann die am 3. Juli ge-uachtcu Vorschläge noch näher dahin bestimmt, daß entweder jeder Stand für das mit dem 1^. Mai 1651aufenc Jahr 109(1 Kronen und ebensoviel für das mit diesem Tage beginnende Jahr annehme und1652^ über die jährlich zu leistenden Friedcnsgcldcr oder Pensionen bis St. Johannes

vclschoben bleiben, oder daß jczt das Bündniß erneuert und 1) den Orten eine ganze Pensionc'iuc"d^^ bei Bcsicgelung des TractatS bezahlt, 2) während des Fortbestandes des Bündnisses

ciüc, ^^fiältnisscn des Königs angemessene Pension entrichtet, 3) nach Schließung des Friedens durch""swrordcntlichen Ambassador vor Beschwörung des Bündnisses eine genügende Summe Geldest und 4) fortan jährlich eine andere gute Summe zur Unterhaltung des Bündnisses und zur Ab-Schulden entrichtet, endlich 5) zur Sicherheit des unter 2 bis Proponirtcn ein mit dem könig-)cu Siegel versehener Vcrpflichtungsschcin ausgestellt und in demselben allenfalls der Betrag der an-' muteten Summen fcstgcsczt werde. In Betracht aber, daß bei diesen Anerbieten der Zölle und andererin "'cht erwähnt wird, und daß die angetragenen Summen mit den oben bezeichneten Millionen

sei ^rhältnissc stehen, wird dem Ambassador erklärt, man könne sich darüber nicht einlassen, sondernlköui Vorschläge gewärtig. Indem man auch eine außerordentliche Gesandtschaft an den

sofcr^ Wichen ^ findet, werden die Stände Zürich und Luecrn beauftragt,

w die Fortsczung der Verhandlungen mit dem Ambassador zu lange sich verzögern sollte, die Tag-deut^^""""'Z"bvrufcn; den Regierungen aber wird empfohlen sich zu erinnern, daß, nach den An-dcs ^ Ambassadors, statt der Herstellung der burgundischcn Neutralität nur eine Verlängerung^ obwaltenden Anstandcö und statt der Abschaffung des Salzzollcs bei Joux nur eine Ucbcrtragung^ ^ ^ Burgunder beabsichtigt werde. «I. u. r. (S. u. McndriS). f. (S. u. Thurgau). x.sw" " ^"'6)- I». Entgegen den eingelaufenen Berichten, daß Bern Musterungen halte, schweres Ge-'i von einem Orte zum andern führe, an vielen Orten Wachen ausstelle, etlichen Personen feilencid ' erläutert Bern, warum und wie solches geschehen sei, und versichert, nichts anderes als

'^uösfischx Ruhe zu suchen. Achnlichcs erklären auf ähnliche Anschuldigungen Luecrn, Schwyz undI. (S. u. Baden). It. (S. u. Thurgau).

10