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6,1,a (1867) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1649 bis 1680
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62 Juli 165t.

einiqc Waaren, „Nachstandtvnndt Abgang", alles Carl Micgcn von Basel gehörig, zurükerstattct worde«seien, wird die Dankbezeugung gegen die übrigen Orte für geleistete Hülfe verbunden, zugleich aber dc>Antrag gestellt, dem Kaiser ein Dankschreiben dafür zuzusenden und auf Rechnung der Orte, wenn nich'alle, doch einen Thcil der, außer den Kosten und Mühen der betreffenden Privaten und Kauflcutc, ss'die Gesandtschaften nach Münster und Wien über t0,WO Thalcr betragenden Kosten zu übernehme»'. Ferner solle man den baselschcn Bürgern Batticr zur Aushändigung von Ml) Rcichöthalcrn, die ihm'«in Straßburg unter dem Vorwandc, cö seien Bisanzer testons (eine im Reiche verbotene Münze), zurükbehalten worden, behülflich sein und im Fernern die Stadt Straßburg anhalten, daß sie nicht, allen Gatt"rechten zuwider, einen Pfandbrief von llllll) Gulden, den der basclsche Bürger Antoni vor einigen Jahre«an sich gebracht habe, nun der erst jczt in das Falliment gerathcncn Vcrlassenschaft des frühem Eigc»thümcrö wieder zurechne. Beschluß: 1) Antragsgemäß sei dem Kaiser ein Dankschreiben zu bchäudige«(datirt tti. Juli) und dabei auf Ncstituirnng des noch ausständigen Gutes und Anweisung der Camin«ralen zu Ersaz der GcsandtschaftSkostcn zu dringen, zugleich sei aber auch Landammann Zwcycr beattstragt, seinen Einfluß zn diesem Zwcke bei Hofe zu verwenden; 2) in Anerkennung, daß jene Ange-legenheit ein gcmcineidgcilössischcs Geschäft sei, soll Basel ersucht werden, die darüber aufgelaufenen Acte«in ein Libell zu sammeln; 3) die Frage der Kostenvergütung, sofern Erstattung von der RcichSkamniclnicht erhältlich sei, all rekermulum zu nehmen; endlich <!) an die Stadt Straßburg in Bezug auf dies»geregten Anstände zwei besondere Schreiben zu richten, I. (S- u. Thurgau). Ii.—». (S. u. Frciämtest«». Das Gesuch Kaspar Lüthcrt'ö von Beinwyl um Fenster und Wappen in sein neuerbautes Wirthshauö wird in den Abschied genommen. >». Da ungeachtet der au Oesterreich gerichteten Schreiben d>«Zölle in Schwaben noch nicht auf ihren frühem Stand herabgcsezt worden sind, vielmehr der Zollci»ziehcr von Kcnzingcn in die Eidgenossenschaft gehende Waaren zn Oberholsten angehalten und einen Zo"davon zu fordern sich unterfangen hat, wird ein neues Schreiben au den Erzherzog erlassen; und w^auch in Konstanz, Stein und Dicßenhofcn die Zölle gesteigert worden sind, wird diesen Städten dustSchreiben vcrdeutet, daß sie auf die frühern Ansäze zurükgchen sollen. «K. Bern lehnt die AnschuldiguttSab, als wäre im abgelaufenen April von ihm den Bauern im Münsterthal eine Aufmunterung zugl'gangen, sich den Forderungeil ihres Herrn, des Bischofs von Basel, zu widcrsezcn; vielmehr habe m»«denselben gcrathen, obwohl sie nichts schuldig seien, aus freiem gutem Willeil dem Bischof eine namhassBeisteuer zu gewähren; Bern habe also nichts gcthan, als wozu cö vermöge des Burgrcchtö mit dc«. Münsterthalcrn befugt gewesen sei. Daran wurde die Erzählung geknüpft, wie die Münstcrthaler vcrnMdieses Burgrcchtö im lezten Kriege verschont geblieben seien, wie sie auch allein unter allen UntcrthaM«des Bischofs, laut eines alten Landrodelö, sich gewisser Privilegien -zu erfreuen haben, wie aber diese'Landrodcl ihnen zurükgchaltcn werde und anstatt desselben ein anderer abgeänderter Landrodcl zugestell'worden sei, den sie nicht annehmen wollen, wie nun aber die Beamten des Bischofs sie, ungeachtet de'Jnterccssionen Berns, vielfach bedrängen; Bern müsse daher die Orte ersuchen, vermitteln zu helfen, d»!der alte Landrodel den Münstcrthalcrn wieder zugestellt und eine Einmischung von Rcichöcommissaric»mit denen der Bischof drohe, nicht gestattet werde. Hierauf wurde von den cilf Orten (weil nämlich a>^Solothurn wegen des Abtes von Bcllclah einen Span mit dem Bischof hat) an den Bischof einenung gerichtet, auf die RcichScommissaricn zu verzichten und dagegen mit Bern eine Confcrenz eingehe"