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6,1,a (1867) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1649 bis 1680
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Juli 1651.

bereits auch etwas bezahlt und davon 16,000 Franken den licenzirtcn Truppen abgegeben worden seicitindessen die Zahlungen immer noch so säumig gemacht werden, daß der Sold für die drei leztcn Musterungen noch ausstehe, wcßwegcn die Stände gebeten werden, eines Thcilö die Vorwürfe der licenzirte«Truppen, es werde ihr besonderes Interesse hintan gcsczt, nicht zu beachten, andern Thcils bei Erneuern»!!des Bündnisses auf endlicher Bezahlung aller Rükstände ebenso fest zu beharren, als auf Erbesscrnnjdes Dienstes, — fand man sich durch die von der französischen Gesandtschaft gemachten Mitthcilunge>>nicht befriedigt und eröffnete daher derselben durch einen Ausschuß den Wunsch, auch noch zu sagen, w>>weit die seit mehreren Jahren erhobenen Klagen und Beschwerden und das an den Hof übersandte Mmorial Berüksichtigung gefunden haben; denn obwohl den Obersten und Hauptlentcn einiges Content?ment zu Theil geworden sei, so berühre dieß das Publikum nicht, und eine speciclle Antwort auf da<Memorial dürften die Stände doch erwarten. Hierauf erwiderte der Ambassador: Dem Könige sei cteben schwerer, das Bündniß treu zu halten, als den Ständen; denn er sei der Bezahlende, sie die C>»pfänger, und vom Jahr 1602 bis zum Jahr 1651 seien im Ganzen mehr als 25 Milliont»vom Könige an die Eidgenossen vcrthcilt worden, ungerechnet dasjenige was den Obersten ni>tHauptleutcn in Frankreich ausbezahlt worden sei und das sich noch höher als 25 Millionen belaufe; a'tdas Memorial eintretend bemerkte er, daß ja für die Bezahlung der Soldrükständc Sicherheit gewährtdie Vollziehung künftiger Verpflichtungen durch die Bundcscrncuerung zu ordnen eine Summe Gcldc!bei Beschwörung derselben zugesichert sei; auch werden die Pensionen für Studenten keinen Anstand finde»die Douanen zu Lyon und Valcnce betreffend, werde der König berechtigte Prätcnsioncn nicht unbcristsichtigt lassen und auch die Zölle zu Dreifach, im Elsaß und Sundgau auf den frühern unter Oestetreichs Herrschaft bestandenen Ansaz möglichst znrükstellcn; dagegen gehe die Auflage auf das Salz b?dem Schlosse Joux den Herzog von Longucvillc an, dem das Schloß gehöre; sie habe aber unter de»Gubernator Gruen auch schon bestanden und werde nun von den Bewohnern der Frcigrafschaft nur altVorwand benuzt, um die Eidgenossen zu Klagen gegen die Garnison von Joux, welcher der Zoll zu ihre»Unterhalte angewiesen sei, aufzuregen; andere Artikel des Memorials seien ebenfalls vom Könige so ist'würdigt worden, wie die Orte nur wünschen können, und was die Beschwörung des Bündnisses betreffeso mögen die Orte, wenn der außerordentliche Ambassador nicht genug Geld bringe, dannzumal die Mschwörung anstehen lassen und ebenso, wenn die jährlicheil Zahlungen nicht nach Versprechen geleistetwerden, das Bündniß abkündcn oder aufheben; immerhin sei es für sie räthlicher, jczt das Bündniß ab'zuschließen und sich in den Frieden mit Spanien cinbcgrcifen zu lassen, als sich der Gefahr auszusezc»daß der König nach hergestelltem Frieden die Truppen als entbehrlich entlasse und damit natürlich a»6aller andern Verpflichtungen gegen die Stände sich enthebe. — Weil während dieser Unterhandlung^die in der Clus beschimpften Hauptleutc ihr Satiöfactionsgcsuch erneuerten, wurde nachträglich der Laistschrciber beauftragt, den französischen Ambassador auch hierüber um Aufschluß zu ersuchen. Dieser gab z»"Antwort: Die schweizerischen Gesandten haben in Paris im abgewichenen Jahre mit den an den Herz??von Vendüme und an dcu Gubcrnatox der Clus abgelassenen Schreiben sich zufrieden erklärt; es bleib"also nur übrig, daß man dem Inhalte derselben Vollzug gebe; da aber die Verhandlung darüber niil?"durch die französische Gesandtschaft gegangeil sei, so sei sie, wenn die Vollziehung unterlassen worden ftiauch uicht dafür verantwortlich. — Nach allem diesem wurde beschlossen, dem französischen Gesandt^