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6,1,a (1867) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1649 bis 1680
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Juli 165t. 59

'"cht wenigstens zwei Zinsen folgen, die Exemtion nicht mehr zu hindern sei. N.Der französische Gc-an te de la Barde hält einen Bortrag, worin er erinnert, wie er mit der Ucbernahme der Gesandtschaftw Auftrag erhalten habe, die Erneuerung des Bündnisses zwischen der Schweiz und Frankreich einzu-^n, wie die Eidgenossen in günstiger Zeit seinen Anträgen zu große Forderungen gegenübergestellt haben,""c unterdessen Frankreich durch innere Unruhen in finanzielle Noth gekommen, der König selbst von ge-'v'sser Seite zwar aufgereizt worden sei, den für Frankreich so lästigen Bundcsvertrag mit der Eidgenosscn-)aft fallen zu lassen, jedoch durch die Lcetürc der Berichte über die Leistungen der Schwcizcrtruppcn von»ranz I. ^ Entschlüsse sich bewogen finde, die Verbindung sortzusczen. Mit Hindcutung aufU'bere, namentlich von 1662—1616 der Eidgenossenschaft übersandte reiche Geldsummen, sowie darauf,aß der König den Hauptlcutcn und Obersten 666,666 Pfund baar bezahlt und für andere 666,666ü'ötjMi-Mv gegeben habe und daß er weitere 3 Millionen und etliche Hunderttausend gemäß vor-bchrigeni Accord ebenfalls sicherstellen werde, veranschaulicht der Gesandte den Werth, welchen der Königauf die Erneuerung des Vertrages lege, und die Bereitwilligkeit desselben, bei bessern finanziellen Kräften^Ucn Verbindlichkeiten zu genügen. Er warnt dann aber auch vor den Ränken der Fcindö, welche die> cn befreundeten Nationen einander zu entfremden trachten. In dem zugleich übergcbcnen Memorialdie französische Gesandtschaft zu bedenken: 1) daß die österreichischen und spanischen Staaten, wenn^ Mammen halten, die Eidgenossenschaft von allen Seiten einschließen, so daß, wenn der König vonnien "'cht unwahrscheinlich sei) ohne leibliche Erben bleibe, alle diese Länder in Einer Hand^ Eidgenossenschaft ohne Hülfe Frankreichs wohl zu stark werden möchten; 2) daß der König" Frankreich bei dem nahen Friedensschlüsse mit Spanien die Eidgenossenschaft nur nach vorhcrgegan-!^>wr Bundtöerncucrung dem Friedensverträge einverleiben könne; 3) daß der König mit dem nächsten^^tember majorenn werde, was die bessere Rcgulirung der Finanzen und die Bezahlung der^''tständc zur Folge haben werde; 4) daß der König jedem Orte für das mit dem 14. Mai ablaufendeund ebensoviel für das mit dem 14. Mai angehende Jahr zu zahlen anerbiete,u)rcnd Savohcn bei dem mit einigen Orten geschlossenen Bündnisse nur die Hälfte geleistet habe und^ )rend auch bei der 1634 mit dem Könige von Spanien erneuerten Verbindung die betreffenden Orte^fällig herbeigelassen und Nachsicht bezüglich der Zahlungen geübt haben; 5) daß endlich die^ wudtschast sich persönlich für Leistung besagter Zahlung verbürge und die Versicherung gebe, es werde,k''u ein außerordentlicher Ambasiador wie im Jahre 1662 zur Beschwörung des Bundes in die Eidge-"»schaft abgeordnet werde, zugleich auch Vorsorge getroffen werden, um den nach Paris abzuordnenden^ ^ ""dtschaften der Stände die Reisekosten gehörig zu vergüten. Endlich wird den Ständen ein vom^ <3»ni aus Paris datirtcö königliches Schreiben bchändigt, worin unter der Voraussczung, daß dieundesernenernng zu Stande komme, auch verheißen wird, den Ständen nach Möglichkeit so viel oder^ ^) webr Wohlthaten zu erzeigen, als von den Vorfahren geschehen sei. — Nachdem hierauf auch nocha/f Paris datirtcö Schreiben der Obersten und Hauptlcute gemeldet hatte, daß zwar

w von den Ständen angeordneten Vollzichungömaßnahmcn ein befriedigender Tractat zu Stande^ Climen, die „Expedition der dreh Millionen für die 6 Jahre herauß vndt allein etwas an dem ersten56m aber in gar wenig Tagen vcrhoffentlich geschehen soll", inzwischen der Fond von

- 66 conservirt und auf die kormos angewiesen, die Bezahlung der 666,666 durch die Pfänder gcdekt,