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6,1,a (1867) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1649 bis 1680
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November 1650.

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hinsichtlich der Klöster Rathhauscn und Eschcnbach, die wider ihren Willen und entgegen allem Recht derSuperiorität und Jurisdiction des OrdenSgcncralö entzogen und dircct Rom unterstellt worden seien.Der Ordcnsgcncral sei geborncr Untcrthan Sr. Majestät des Königs und dcßwcgen halte es dieser fürseine Pflicht, sich seiner anzunehmen. Man vereinigt sich nun zu einem Schreiben an den heil. Vater,damit der für die Religion zn besorgende Nachthcil abgewendet werde, gibt dem Nuntins von dem ge-tanen Schritt Kcnntniß, thcilt Luccrn den Vortrag Vigierö und das Beschlossene mit und ersucht es, inder Erwartung, daß mit dem Schreiben an den heil. Vater einverstanden sein werde, um dessen Be-segelung. ,v» Freiburg beschwert sich, daß das, was auf leztcr hiesiger Jahrrcchnung dem Hauptmannund den Offizieren der eidgenössischen Garde in Turin zu schreiben beschlossen worden sei, sich auch inseinem Abschied befinde, da es doch bei dieser Sache nicht gewesen sei, auch darum nichts gewußt habe.Die Entschuldigung, welche hierauf der Landschrciber vorbrachte, stellte heraus, daß dicß lediglich durche>n Versehen des Abschreibers so gekommen sei, indem im Conccpt Frciburg ansdrüklich vorbehaltenwerde. Ucbrigcns sei Frciburg in den beiden Schreiben nicht genannt, vielmehr diese lediglich im Namenvon Lucern, Uri, Schwhz, Untcrwaldcn und Zug ausgestellt und unterzeichnet worden,aus dem Nidwalduer-, « aus dem Freiburgcr Exemplar.

Man sehe auch im Abschnitte Herrschaftsangelcgenheitcu!

^U>rgau. ,1. Art. 344. Zolle, Handel und Verkehr zc. I» Art. 282. Verkauf v. Gerichtsherrschaften,

^argaiig. Art. 213. Stifte und Klöster. «> Art. 223. Stifte und Klöster.

^lcr cimetli. Bogt, liberh. t Art. 67. Polizeiliches.

«. Art. 87. Justizsachcn. «. Art. 88. Justizsachcn.

«. 89. Justizsachcn.

^"ggaruS. I». Art. 103. Zollsachen.

Conferenz der evangelischen Orte bei Anlaß der Tagsazung zu

Baden. November (4. November alt. Kalcnd.).

Staatsarchiv Zürich. Allg. Absch. Bv. 1SZ», kol. V2.

Gesandte: Zürich. Sal. Hirzel, Bürgermeister; Konrad Wcrdmüllcr, Sckelmeistcr. Bern. Gabrielvon Wattenwyl, Vcnncr; Vinccnz Wagner, des Raths. Glaruö. Jakob Marti, Statthalter. Basel.Hol). Rudolph Weitstem, Bürgermeister; Joh. Heinrich Falkner, des Raths. Schaffhausen. Joh.Jakob Ziegler, Bürgermeister; Georg von Mandach, Obhcrr und des Raths. Appenzell. Ulrich-Schlcipfcr, Landammann von Anfier-Rhoden.

Zürich und Glarns eröffnen, wie nöthig sei, daß die evangelischen Stände sich über die ge?weinsamen Religionöangelegenhcitcn besprechen und sich namentlich darüber verständigen, wie die im Thur-au und in andern gemeinen Herrschaften obschwcbcndcn Streitigkeiten beseitigt und wie den stets sichwneuernden Ucbergriffcn der katholischen Partei Schranken gcsezt werden können. Sie erinnern namcut-^6), daß die von Schwhz ergriffene Anhandnahmc der streitigen Angelegenheit und der Vorwurf, der von