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November 1650.
und rheinthalischen Streitigkeiten auszuweichen, vielmehr habe es die Erfahrung machen müssen, daß,wenn zu deren Beilegung Confcrcnzcn veranstaltet werden wollten, von dem katholischen Vorort Luecr»aus die verabredeten Tage wieder abgestellt, daneben auch fortwährend durch Neuerungen die Streitig-keiten noch vermehrt worden seien. Dagegen stellt Schwhz den Saz auf, es habe nur nach Inhalt desLandfriedens und der Verträge gehandelt und könne auch jczt von der Forderung nicht abgehen, daß die Ut-Wyler gestraft und in Lustorf die katholische Religionsübung eingeführt werde. Im Namen der sechsSchicdorte macht Bern den Antrag, es möchten die beiden Parteien noch einen Versuch machen, vorderkünftigen Tagsazung zu Lichtmeß sich gütlich zu vergleichen; gelinge es nicht, so möge die Sache von derTagsazung zur Hand genommen werden. Diesem Antrage wird beigestimmt, mit Ausnahme von Frciburg,welches ihn all rokoronllum nimmt. Ii. Auch Lucern, Schwhz, Untcrwaldcn und Zug behalten sich diezwei bekannten Punkte vor.
Besondere Verhandlungen der katholischen Orte.
I. Die Klagen von katholisch Glarus gegen den evangelischen Landcstheil werden für nächste ka-tholische Tagleistung in den Abschied genommen, in. Auf die vom Herzog von Savohcn cingekommcncRatification von der Verchclichung seiner Prinzessin Schwester mit dem Fürsteil von Bayern und auf dirAnzeige von der Erhebung des Cardinals Pamphiliüs zum Cardinalat wird Luccrn beauftragt, beider-seits angemessen zu gratuliren. n. Dem Grafen Casati, welcher Zahlungen in Aussicht stellend darausdringt, daß der offensive Gebrauch der in französischem Dienste stehenden schweizerischen Mannschaft auf-höre, ist zu erwidern, daß man jederzeit jenen Mißbrauch der Mannschaft abzuschaffen bedacht gewesenund jezt entschlossen sei, sofern nicht bis Lichtmeß von der Krone Frankreich die schuldigen Leistungenvollzogen werden, die Mannschaft zurük zu rufen. «». (S. u. Lauis). z». (S- u. Thurgau). DilEmpfehlung, eine Steuer an das Capuzincr-Kloster zu Laufcnburg zu gewähren, wird in den Abschiedgenommen, r. (S. u. Sarganö). «. Dem Landammann und Rath des obcrn Bundes wird die hin-sichtlich des Klosters Disscntis übernommene Verrichtung verdankt, t. Solothurn trägt vor, daß einigtsolothurnischc Bürger bei dem Gotteshaus St. Blasien nicht zu ihren Eapital- und Zinö-ForderungcNgelangen mögen, indem alles auf die österreichische Botmäßigkeit gezogen werde, daher verlangen, auf dicin der Grafschaft Baden liegenden Güter St. Blasiens greifen zu dürfen. Es wird indessen beschlösse»,den Abt zu mahnen, daß er, wenn nicht dic ganze Forderung, doch wenigstens zwei Zinse entrichte. i>(S. u. Sargans), v. („In alle Cath. Ortt'mrr Luccrn nit"). Im Namen des französischen Ambassadors de la Barde verwendet sich dessen Dolmetsch Vigicr in mündlichem, nachher schriftlich eingegebene!»Vortrag für Wahrung der Rechte des Ordcnsgcncrals der (Zisterzienser hinsichtlich der Klöster diesesOrdens in der Schweiz. Eines der wichtigsten seiner Privilegien und Rechte sei nun aber das Bcstäti-gungsrccht der ucugcwähltcn Achte dieses Ordens, ohne daß sie ihren Rccurs nach Rom noch etwelcheUnkosten zu Erhaltung der Bullen haben müssen. Gleichwohl aber habe der jüngst gewählte Prälaivon Wcttingcn angehalten werden wollen, seine vom Ordcnögcncral bereits erhaltene Confirmation vo»Rom einzuholen; sollte er nun deswegen von Rom aus „betrübt" werden, so bitte Ihre Majestät die ka-tholischen Orte um ihr Dazwischenkommen, damit solches vermieden bleibe. Ebenso verwendet er sich