40
November 1650.
:Z4
Gemein-eidgenössische Tagsazung der XIII Orte.
Baden. I4»i5v, v. November.
Staatsarebiv Lueern, Allg. Absch. Bd. XI^, kol. 80. — Staatsarchiv Freiburg. Absch. Bd. 26. — LandeSarchiv Nidwalden.
Gesandte: Zürich. Solomon Hirzcl, Bürgermeister; Konrad Wcrdmüllcr, Sckclmeistcr. Bern.Gabriel von Wattenwyl, Bcnner; Vinecnz Wagner, des Raths. Lueern. Heinrich Flcckcnstein, Schult-heiß; Lcodcgar Pfhffcr, des Raths. Uri. Scb. Pcrcgriit Zwehcr, Landammann; Jost Püutiucr, Statt-halter. Schw h z. Wolf Dietrich Reding, Landammann; Franz Rigct, des Raths. Untcrwaldcn.Marquard Jmfcld, Landammann von Obwaldcn; Bartholomä Odcrmatt, alt-Landammann von NidwaldcmZug. Georg Sidlcr, Ammaun; Wilhelm Heinrich, alt-Ammann. Glarus. Balthasar Müller, Land-ammann; Jakob Marti. Statthalter. Basel. Joh. Rudolph Wcttstein, Bürgermeister; Joh. HeinrichFalkner, des Raths. Frei bürg. Rudolph Weck, Schultheiß. Solothurn. Moriz Wagner, Schult-heiß; Joh. Jakob vom Staat, des Raths; Franz Haffncr, Stadtschreibcr. Schaffhauscn. Joh. JakobZicglcr, Burgermeister; Joh. Georg von Mandach, Obherr. Appenzell. Jakob Wieser, Landammannvon Jnner-Rhoden; Ulrich Schlüpfer, Landammann von Anßcr-Rhodcn.
». Schwhz stellt den Antrag, die Relation der von Paris zurükgckchrtcn Gesandten und die thur-gauischcn Streitigkeiten der bascl'schcn Angelegenheit vorausgehen zit lassen, bleibt aber in Minderheit,tritt daher aus *). I«. Hierauf theilt Basel mit, wie entgegen dem sechsten Artikel des die eidgenössische Exemtionzusichernden, zu Münster und Osnabrück geschlossenen Friedensvertrages und im Widerspruche mit deinvon dem Kaiser an seine Bevollmächtigten zu Nürnberg und an die Kammer zu Speyer gerichtetenSchreiben, das Kammcrgcricht zu Speyer fortfahre, die Stadt Basel um Bezahlung des Kammcrgcldcszu nöthigcn; wie auch, durch Florian Wächters Proccß veranlaßt, nach jüngst abgehaltener FrankfurterHerbstmesse, die Gelder und Waaren der bascl'schcn Kauflcutc zu Gcrmcrshcim, Mainz und Schlcttstadtgngehaltcn und nach Speyer geliefert worden seien und die von Basel dagegen erhobene Reklamation bisdahin keine B^rüksichtigung gefunden habe, daher es die eidgenössischen Stande, denen leicht Aehulichcsbegegnen könnte und denen Basel in allen Dingen bundcSgcnössisch beizustehen jederzeit sich bemüht habe,um Hülfe ansuche. In Anerkennung, daß dieß als eine gemein-eidgenössische Angelegenheit zu bchandel»sei, und in Erinnerung, daß die Vorfahren eine solche Rcchtsvcrlczuug durch thätlichc Dcfcnsion zurük-gewicscn hätten, wird gefunden, es seien vorerst an den Kurfürsten von Mainz und an die ReichsstadtSchlcttstadt schriftlich und an den Kaiser durch eine Gesandtschaft, mit Bezug auf das Schreiben vo>»29. Juli 1649 und die darauf erfolgte kaiserliche Antwort vom 29. November, Gegenvorstellungen einzu-geben. Als Gesandte werden Oberst Scb. Pcrcgrin Zwehcr, Landammann von Uri, und Bürgermeister") Wettstein erzählt in seinem Gesandtschaftsschrcibe», die Gesandten von Schwhz haben sich nach der Sizung bei de» basel'sche»Gesandten dahin entschuldigt: Ihr Benehmen komme nicht aus Mißgunst gegen Basel, sondern von Particular-Ambitio»,welche daher rühre, daß der „kleine Abybcrg" nicht zum Gesandten ernannt worden; denn „weil die Gesandten zum erste''verordnet worden, hätte die Gegenpartei, welche zu der spanischen Faction gehöre, sie, die Gesandten, aber zu der französischesihnen bei der Berathschlagung der Instruction dieses angemacht und ihnen dadurch eine Schmach anzufügen begehrt." (,tta»'tonSarchiv Baselstadt: Wettstein. Sammlung M VUI.).