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6,1,a (1867) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1649 bis 1680
Entstehung
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Juli 1650.

gcnöthigt sähen, Eröffnungen zu machen, die ihm nicht besonders gefallen möchten. Aber auch dieß ver-mochte seine Obstinaeität nicht zu brechen. Daher hielten sie mit einander Beratschlagung, waö zu thunsei, und erklärten sodann mit einhelligem Entschlüsse, daß ihre Obrigkeiten gegen alle weitern ans dieKlöster bezüglichen Maßnahmen des Nuntius protcstircn und bei Sr. Heiligkeit mit der Bitte einkommenwerden,hinfort zu unserer freien Republik keine Nuntios mehr cum polost-rtc sou uimvxo titulo lcgutä alutero zu schikcn, sondern dießfalls wie andere Fürsten und hohe Stände zu tractiren, alldiewcilen dieHerren löAuti gemeiniglich unsere Landcöart und Humorc nicht gewohnt seien, wie auch der eidgenössischenBräuche keine oder schlechte Wissenschaft haben, woraus dann die unförmlichen Proecduren, präcipitirtejmliciu und andere Novitäten entspringen, welche dem ganzen Stand große Ungelegcnhcitcn causiren,nicht weniger der Religion bei so vermischter Conjunctur unwiederbringlichen Schaden zufügen, ja einChaos oder Verwirrung tum guouä tomporuliu guum SM-ituuliu nun siuc muximo scuiululo utguu Ino-rotieurum uxpluusu verursachen." Ucber diese Erklärung sprach der Nuntius sein Befremden also aus:Nachdem bisher nur Herren von höheren Qualitäten zu Nuntien bestellt worden seien, die sich jederzeitbeflissen hätten, das zu fördern, waö dem Stande und der Religion das Zuträglichste war, dürste künftiggeschehen, daß Leute ans dem Bauernstände in die Eidgenossenschaft abgefertigt würden. Dieseincivile"Antwort wurde von Schultheiß Dulliker mit Empfindlichkeit erwidert und damit die Verhandlung ge-schlossen. e. Gleichen Tags verfügten sich die Abgeordneten nach Rathhausen und am folgenden Tagcnach Eschcnbach und eröffneten den beiden Konventen den Stand der Sachen und ermahnten sie, de»weiter« Verlauf ruhig abzuwarten und zu keinerlei Schriften oder Klagen unter keinerlei Vorwand sichverleiten zu lassen, waö die Frauen dann auch, unter vielfachem Dank für die ihnen geschenkte Hülfeund Thciluahme, zu beobachten versprachen. «I. Schließlich wurde noch beschlossen, das Verhandelte i»Schrift zu fassen und dem Papst sowie einigen einflußreichen Cardinälen den ganzen Verlauf der Ange-legenheit durch Schreiben zur Kenntniß zu bringen. Die Conccpte dieser Schriftstükc sollen dann aufnächster Tagsazung abgehört werden.

SS.

Conferenz der die Vogteien Bellenz, Bollenz und Riviera regierenden III Orte.

Brunnen. August.

Landesarchiv Nidwalde».

Gesandte: U r i. Jost Püntiner, Statthalter; Burkhard Zumbrunnen, Landschreiber, Gesandter nachBellenz. Schwhz. Wolf Dietrich Reding, Landammann; Sebastian Abhberg, alt-Landammann; GilgBctschart, Landcsfähnrich und Statthalter; Joh. Kaspar Ccberg, alt-Statthalter. Nidwalden. PctelZelger, alt-Landammann; Joh. Gilg Würsch, Gesandter nach Bellenz.

Zwck der Konferenz ist eine möglichst gleichförmige Instruction der Gesandten in die drei enncbbirgischen Vogteien.

Das Verhandelte findet sich im Abschnitte HcrrschastSangeleqcnheiten:

Belle»; tt. « - Art. 62-87.