Druckschrift 
6,1,a (1867) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1649 bis 1680
Entstehung
Seite
33
Einzelbild herunterladen
 

Juli 1650.

33

Zölle zu sammeln. «. (S. u, Luggaruö). v. Auf Anzeige Schaffhausens, daß die bayrischen und öster-reichischen Beamten sich mit einander geeinigt haben, das Fäßchcn Salz einen Gulden höher anzusczenals früher, um auf solche Weise dem Abmarkten der Preise zuvor zu kommen, wird der Erzherzog er-sucht, diese Neuerung abzustellen. Hv ). (S. u. Frciämtcr). u. »«. (S. u. Baden). I»I». DieSchicdortc in dem thurgauischcn Streit wiederholen ihre Mahnung zum Frieden, re. u. «Iii. (S. u.Sargaus), vv. (S. u. Thurgau). sf. (S. n. Rhcinthal). KK. (S. u. deutsche Vogtcicn überh.). Iii«,u- Ii. (S. u. Thurgau). 1^1^. Bon Luccrn wird im Namen der katholischen Orte Beschwerde geführt,daß anonyme Schriften ausgegeben worden seien, so mit Unwahrheiten und Schmähungen angefüllt, daßu>au katholischerseitö solche Sachen nicht dulden könne, indessen gewärtige, Zürich werde die nicht unbe-kannten Urheber strafen. Zürich erwidert: Auch ihm sei die Sache mißbcliebig; es werde den Oberndavon Anzeige gegeben, Bestrafung der Thätcr angeordnet und für die Zukunft Aehnlichcm vorgcbogenwerden, sofern nämlich, worauf auch von Zürich gedrungen werden müsse, die Schmähschriften gegen dieEvangelischeu zurük gehalten werden*). II. Schwyz und Glarus bitten um Fenster und Schild für dasRathhaus zu Wesen. »»«»». (S. u. Thurgau).

Besondere Verhandlungen der katholischen Orte.

Die Gesandtschaft von katholisch Glarus bringt an, daß ihre Mitlandleute der andern Religionan der Processi»» zu Näfcls uicht mehr Thcil nehmen und die damit verbundenen Kosten nicht mehr ausdem LandcSsckcl bestreiten lassen wollen, auch ihr Prädicant auf der Kanzel den katholischen Glaubengeschmäht habe und daß einem zum katholischen Glauben übergetretenen Kinde die Kleider und anderesZugehörige zurük behalten werden; sie bitte also die andern katholischen Orte um Rath, was hierin zuthun sei. Indem hierauf die jenes Kind betreffende Sache zur Erinnerung in den Abschied genommenwurde, fand man sich bewogen, an Statthalter und Rath der unkatholischcn Religion eine eidgenössischeMahnung zu weiterer Theilnahmc an der zum Danke für gnädige Errettung gestifteten Feier und zur^cobachtung des 1564 errichteten Vertrags, sowie zu Pflanzung guter Vertraulichkeit zu überschreiben.

Schwyz sucht um Fenster und Wappen in die neue Kirche zu Goldau nach. i»>». Dieselbe Bittestellt Appenzell Jnncr-Rhodcn für die neu erbaute Kirche Mariahilf zu Haslcn. «i«>. Da wahrgc-uonnnen wird, daß unsere Eidgenossen der andern Religion darauf ausgehen, die Ausschüsse aus beidenReligionen gleich zu bcsczcn, also den Katholischen die Mehrheit der Stimmen geschmälert wird, soll mankünftig die Wahl von Ausschüssen möglichst vermeiden und dagegen darauf halten, daß aus den einzelnen^rtcn Gesandte verordnet werden, rin. Haben die katholischen Gesandtschaften sich in der Vorberathungeiner gemeinsamen Ansicht vereinigt und geht in der Session selbst eine derselben davon ab, so solldieses Orts Meinung im Abschiede besonders gemeldet werden. 8«. u. II. (S. u. Thurgau). im.

*) Laut Schreiben des Landschreibcrs I. Fr. Ecberg, Baden, 21./I I. August 1650 war Zürich mit der Ncdactiou des Protokollsnicht einverstanden; cS sollte nämlich heißen, die angedeuteten Bücher und insonderheit die darin enthaltenen Gemälde seienso beschaffen, daß u. s. w. Darauf hätte Zürich geantwortet, die Bücher seien aufgegebenen Anlaß erfolgt; solche beiderseitsausgegangeneu Bücher und sonderlich die Gemälde (welche jedoch nicht erdichtet, sondern in der Wirklichkeit auzutrcfscn wäre»)hätten auch nicht Jedermanns Wohlgefallen; Zürich werde gerne dazu helfen, Achnlichcs in Zukunft zu verwehren, inWartung, auch von anderer Seite werden solche Veröffentlichungen unterlassen. (Beilage zum Zürcher Exemplar de« Abschieds.)