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6,1,a (1867) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1649 bis 1680
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Juli 1650.

sie herbei zu führen. Nachdem endlich der Ambassador versichert hatte, daß er keine Vorwürfe habe machenwollen, und dabei die Hoffnung hatte durchblikcn lassen, daß bis Ende des JahrcS wenigstens in Bezugauf die Pensionen geholfen sein werde, dann aber die Cluscr Angelegenheit fallen gelassen werden dürfte,. nahm man die Sache all rokorönlluin mit der gegenseitigen Zusage, daß kein Stand ohne die andern mitFrankreich etwas abschließen werde, e. Dem französischen Gesandten wurde bei diesem Anlasse dringendempfohlen, die Herstellung der burgundischen Neutralität zu befürworten. «I. Auf Begehren Uri's wirdfestgcsezt, daß ungewichtige Münzen nur mit Zugabe der fehlenden Grane anzunehmen seien. Umdes abgedankten herrenlosen Gesindels lcdig zu werden, sind in den Orten sowohl als in den VogtcicnBcttlcrjagden anzuordnen. Zürich wird ersucht, mit dem venctianischen Gesandten zu unterhandeln, wieund auf welche Zeit solches Gesindel nach Venedig gesandt werden könne, damit die Zeit der Bcttlcrjagdüberall darnach bestimmt werden möge. l. NiklauS Götschc von Sächseln bittet um Schild und Fenster.

Jakob Hotz von Baar bittet ebenfalls um Schild und Fenster. Ii» Die fremden Kanncngicßcr,Glaser, Rothgicßer, Gold- und Kupferschmiede und andereStümplcr" sollen nicht geduldet werden. InBetreff der Kanncngicßcr wird die Zürchcrprobe empfohlen, nämlich auf je vier Pfund Zinn ein PfundBlei. Für zwei fehlende Gran ist die Strafe zwei Pfund Geld; für drei Gran vier Pfund, für vierGran acht Pfund Geld; für mehr als fünf fehlende Gran Weisung an die hohe Obrigkeit. I. (S. u.deutsche Vogtcicn überh.). k. Johann Richard, Secrctär des Königs von Spanien und Notar zu Dülcbei dem burgundischcn Parlament, legt sein vom 26. Juni 1650 datirtcs Crcditiv ein, überreicht dasErbeinungsgeld und bittet die Eidgenossenschaft, sie möge die Neutralität der Frcigrafschaft wahren unddurch kein Partieularinteresse sich bewegen lassen, bei der Bundcöerneuerung mit Frankreich das für dieeigene Sicherheit so wichtige Gränzland aufzugeben. Es wird beschlossen, in diesem Sinne sowohl gegenden König von Frankreich als gegen den Gubcrnator von Burgund, den Herzog von Vcndüme, sowiegegen den französischen Gesandten sich zu erklären, und zwar gegen lcztcrn durch einen besonder» Aus-schuß. t. (S. u. Mainthal). »» u. ». (S. u. Lauis). «». Basel wirft die Frage auf, ob man denneuen Gouverneur in Breisach begrüßen wolle. Es wird darauf nicht eingetreten, p. (S. u Thurgau).«I» Dem Gesuche Basels, durch ein Schreiben von der Tagsazung aus darauf hin zu wirken, daß eineSumme von ungefähr 2000 Reichsthalern Werth an spanischen und burgundischcn Ortöthalern, welcheStraßburg unter dem Vorwandc zurükhaltc, daß sie nicht gültige Reichswährung seien, nach Basel abge-liefert werde, wird entsprochen, i». Dem Antrage Basels und Solothurnö, die Stift St. Blasien durchBeschlagnahme deren in der Eidgenossenschaft liegenden Güter zu nöthigcn, daß sie die bis auf zwanzigausgelaufenen Jahreszinsen von den auf Güter im Schwarzwaldc versicherten Kapitalien basclschcr undsolothurnischcr Angehöriger bezahle, wird in der Erwartung, daß das Gotteshaus in Folge wieder einge-tretenen Friedens seine Verpflichtungen zu erfüllen im Stande sein werde, nur insoweit zugestimmt, alsbeschlossen wird, den Prälaten zu mahnen, »i. Nachdem das im Deccmbcr ttilll) an den Erzherzog vonOesterreich erlassene Schreiben in Betreff der Zölle mehr nicht bewirkt hat, als daß laut Antwort vom22. Februar die in Anspruch genommenen Zollansäzc spccificirt bezeichnet werden möchten, wird dicß mitUcbcrmittlung der alten und der neuen Zollansäzc erwidert. I» Hinsichtlich der Erhöhung der Zölle imElsaß und bei dem Schlosse Joux wird zugewartet bis zur Heimkunft der Gesandten aus Paris; dagegenwird Basel ersucht, unterdessen genaue Angaben über den ehemaligen und gegenwärtigen Stand jcnel