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December 1649.
den Hauptleuten der Regimenter Mollondin und Wattenwhl: Allen Verträgen und Kapitulationen zu-wider, nachdem sie Habe, Gut, Ehre, Lcumdcn und Credit zur Erhaltung ihrer Compagnicn angewandthatten, seien sie am 18/28. November abgedaükt, aus ihren Garnisonen Fcurncn, Bergen und Dünkirchcnohne Bezahlung eines Hellers wcggcschikt, in solcher Noth Brod, Schuhe und Kleider zu borgen gezwungen,auf den angewiesenen Routen und Etappen zu Gravelincs, Calais, Montreuil, Abbcvillc und Laon wedereingelassen, noch mit den Etappen versehen, vielmehr auf Vorweisung ihrer Ordre ausgelacht uud aufsolche Weise in abgebrannten Vorstädten und ruinirtcn Lehendörfcrn die Nächte zu verbringen und beider schlechtesten Witterung, bei Hunger und Blöße ihre Heimreise fortznsczcn gcnöthigt worden; Haupt-mann Thomas Werdmüllcr, von Abbeville aus nach Hause gesandt, um einiges Reisegeld für die Mann-schaft zu erbitten, sei übel abgefertigt worden; der Vorwand, die königlichen Kassen seien erschöpft, seigrundlos, da dem Erlach'schen Corps, das doch mit Rauben und Brennen mehr schade, als durch seinenDienst nüze, ein Fond von 1,466,666 Franken zugcthcilt und dem Ambassador eine Summe von 166,666Franken nach Solothurn Übermacht worden sei, leztcre wohl noch zu dem Zwckc, um die Gemüthcr gegendie in französischen Diensten gestandenen Truppen noch aufzureizen; denn wie man gegen sie gesinntsei, ergebe sich aus der Acußerung des Cardinals, der, als man ihm wegen der Übeln Behandlung derselbenVorstellungen machte und ihn an die Verdienste der eidgenössischen Truppen und an die Gefahr erinnerte,die Feindschaft der Schweiz auf sich zu laden, erwiderte: „Was ist denn auch wohl daran gelegen? Ichhabe nie finden können, daß das Bündniß mit den Schweizern der Krone Frankreich etwas nüze gewesensei"; es möge also die Eidgenossenschaft der Bittsteller sich erbarmen u. s. w. — Nachdem hierauf auchnoch ein Ausschuß von Hauptlcuten der fünf Regimenter diese Klagen bestätigt und ergänzt hatte, wurdebeschlossen: 1) eine Zuschrift an König Ludwig zu senden, worin neben der Hindeutung, daß ihm dasGeschehene selbst nicht angenehm sein werde, die Erwartung auszusprechen sei, daß sowohl die 1636 alsdie lezthin entlassenen Truppen für ihre Rükständc entschädigt, den leztcrn auch ihre Heimreise erleichtertwerde, indem sonst die Eidgenossenschaft sich bemüßigt sehe, auch die noch im Dienste stehenden Truppenheimzubcrufen; 2) den in Frankreich dienenden Obersten und Hauptleuten, unter Bcischluß einer Copicdes an den König erlassenen Schreibens, die Anzeige zu machen, daß wenn nicht bis künftige Lichtmeßentsprochen sei, Abgeordnete von Zürich, Bern, Freiburg uud Solothurn die Truppen heim holen werden;3) diese Beschlüsse dem Ambassador mitzutheilen; 4) zu gewärtigen, daß die einzelnen Orte ihren Haupt-. lcutcn in ähnlichem Sinne schreiben werden; 5) darauf zu beharren, daß die eidgenössischen Truppen nurinnerhalb der Glänzen Frankreichs verwendet werden sollen; 6) an den Köllig und besonders an denMarschall von Schömberg das Gesuch zu stellen, daß das Decrct aufgehoben werde, welches die Ausfuhrvon Früchten aus dem Elsaß nach Basel verbietet. I». (S. u. vier cnnctbirgische Vogteien übcrh.). r.Die Gesandten der Stadt Rottwcil, Matthias Renner, Bürgermeister, und Kaspar Eglofs, Zunftmeister,in Folge einer Einladung auf dieser Taglcistung erschienen, sprechen die Hoffnung aus, daß, obschon siedurch den Krieg verhindert lange nicht mehr bei den Tagleistungcn sich eingefunden haben, das alteBündniß mit ihnen als fortdauernd gültig angesehen werde. Beschluß: die Sache auf einer künftigenordentlichen Tagsazung zur Hand und einstweilen all rokorvullum zu uchmcn. «I. Das Schreibeil desHerzogs Emanuel von Savoycn, datirt 15. September aus Turin, enthaltend die Anzeige vom Antritteseiner Regierung und von der Sendung des Freiherr» von Grcissh, und das Begleitschreiben des Freiherr»