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6,1,a (1867) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1649 bis 1680
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December 1649.

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Schwhz, Johann Kaspar Ceberg, alt-Statthaltcr; Michael Schorns, alt-Statthalter und Sekelmeister.Unterwald cn. Marquard Jmfeld, Landammann von Obwaldcn; Peter Zclger, Landammann von Nid-walden. Zng. Beat Zurlanbcn, Wilhelm Heinrich, beide alt-Ammann. Glarus. BalthasarMüller, Landammann; Jakob Marti, Statthalter und Panncrherr. Basel. Leonhard Wen; und Joh.Heinrich Falkciscn, beide des Rathcs. Frei bürg. Rudolph Weck, Schultheiß; Niklans von Montcnach,General-Commissär und des Rathcs. Solothurn. Mauri; Wagner, Schultheiß; Joh. Jakob Glutz, Venner;Joh. Jakob vom Staal. des Raths. Schaffhausen. Joh. Jakob Zicgler, Bürgermeister; Joh. Georgvon Mandach. Obhcrr. Appenzell. Jakob Wiescr, Landammann und Panncrherr von Jnncr-Rhoden;Johann Tanncr, Landammann von Außcr-Rhodcn.

». Von Zürich wird die Berufung der Tagsazung durch folgende Vorlagen gerechtfertigt: 1) Klag-schreibcn von Heinrich Lochmann und Heinrich Suri (mitunterzeichnct von Bumann für das RegimentMollondin. von Niklans Doub für das Regiment von Wattcnwhl, von Premon für das RegimentNeinold), wie die an den Konig, den Herzog von Orleans, den Prinzen von Conds, den Cardinal, denHerzog von Longueville und den Marschall von Schömberg, sowie an das Offizierskorps gerichteten Zu-schriften der Orte zwar sehr zu verdanken seien, allein keine Aussicht auf Bezahlung des rükständigenSoldes und bessere Behandlung der Truppen eröffnen, indem, wie in einem früher» Schreiben gemeldetworden, sechszchn Compagnicn ohne einiges Geld abgedankt und hcimgcschikt, dadurch die noch beibehaltenenTruppen cntmuthigt, die Ehre der Schweizer vor den Bewohnern Frankreichs herab gesezt, daher alleUrsache vorhanden sei, daß die Tagsazung der Sache nach Kräften sich annehme. 2) Schreiben des Mar-schalls von Schömberg, vom 4. December: Die vorgefallenen Unruhen haben die Leistung der Zahlungenverhindert; die mit einigen Compagnicn vorgenommene Reformation werde es möglich machen, den ge-bliebenen Compagnicn vollkommene Satisfaction zu geben; sowie seine Gesundheit cS erlaube, werde erbei dem Könige darauf hinwirken, daß auch die Pensionen bezahlt und die den Verkehr hemmenden Edietemodificirt werden; auf die erst vor drei Tagen erhaltenen Briefe der Stände habe sich unterdessen wenigchun lassen, daher die wahrscheinlich eingehenden Klagen der Hauptlcute nicht maßgebend seien. 3) Pro-Position des Ambassadorö: Er habe, da die Tagleistung der französischen Sachen wegen angeordnet und'hm davon Anzeige gegeben worden sei, sich eingefunden, mehr um anzuhören, als um Anträge zu stellen,wolle indessen über das von der leztcn Tagsazung eingelegte Memorial bemerken, daß der Fcldzug gegenSpanien und die Erhaltung der neuen Erwerbungen den Sommer über alle Sorgen des Königs in An-spruch genommen haben, seit Ansczung der Tagsazung es an Zeit gefehlt habe, die erforderlichen Ent-schlüsse bei der königlichen Regierung zu veranlassen, jedoch laut königlichem Schreiben nicht bezweifeltwerden dürfe, daß die beibehaltenen Truppen bezahlt und mit den liccnzirtcn Truppen gehörig abgerechnetwerde; daher denn die Stände noch einige Geduld tragen und detcrminirtc Entschlüsse zu fassen unter-dessen möchten. 4) Schreiben des Königs Ludwig an die Stände, vom 15. November: Da die fort-währende Hartnäkigkcit der Feinde Frankreichs es unmöglich gemacht habe, die Verpflichtungen gegen die^bgenössischen Truppen abzutragen, habe die Regierung, ungeachtet sie die Truppenzahl lieber vermehrt^ds vermindert hätte, es vorgezogen, einen Thcil derselben zu entlassen, um den beibehaltenen künftig^sto richtigereMustcrzahlungcn" gewähren zu können; für Befriedigung der Entlassenen sei der Ambassador angewiesen. 5) Klage der licenzirten Hauptlcute, aus Laon 2/12. December, unterzeichnet von